Danke Awi.
Demnach werden also (wie vermutet) 10 % vom Resteinkommen berechnet.
Was, wenn das Amt die 10 % vom Mindestselbstbehalt, also von den 1.800 Euro, berechnet (demnach reduziert sich also der Mindestselbstbehalt um 180 Euro), und nicht vom Resteinkommen? Ist das dann definitiv falsch?
Soweit ich weiß existiert hier ein BGH-Urteil. Das ist doch dann verpflichtend anzuwenden?