danke für die geduldigen Antworten hier immer wieder. Ich stelle gerade immer auch einige Fragen in den Raum, die in der nächsten Zeit eben auftauchen können. So heute wieder eine neue:
Wenn ich das vorhandene Vermögen (Tagesgeld) angebe, das nicht sehr hoch ist und für notwendige Renovierungen gilt. (AV wird separat angespart).
....und ich dann von meinem Selbstbehalt monatlich etwas zur Seite lege, und dadurch das Vermögen (ob Schonvermögen oder Notgroschen) anwächst (Für Renovierungen, Notwendige Anschaffungen, oder auch mal einen Urlaub...)
...und dann z.B. in zwei Jahren neu Auskunft erteilen müsste, während in dieser Zeit das vom Selbstbehalt angesparte Vermögen natürlich gewachsen ist, wenn davon noch nichts ausgegeben wurde:
Ist dann u.U. von diesem Geld (den Notgroschen bzw. Schonvermögen übersteigende Vermögen) EU zu zahlen?? Das wäre ja relativ ungerecht, wenn man sich etwas anspart vom Selbstbehalt, dass dann später doch geholt wird.