Hallo zusammen,
habe gestern Post vom Sozialamt bekommen, bei meinen Ausgaben brauche ich aber nicht mit einer Unterhaltspflicht zu rechnen.
Ich habe eine Frage, ich und mein Lebensgefährte planen schon lange ein Haus zu bauen und zum Teil dafür einen Kredit aufzunehmen, also erst nach der Rechtswahrungsanzeige.
Er will dafür seine ETW verkaufen, den Rest wollen wir zusammen tragen, wir wollen dann auch heiraten.
Das Haus wird also zu 75 % meinem zukünftigen Ehegatten gehören. Man kann meinem Mann ja nicht verbieten ein Haus als Aterssicherung zu bauen und dass ich das mittrage ist wohl selbstverständlich. Ist ein solcher Kredit dann anrechenbar und hebt den Wohnvorteil smit auf?
Auch frage ich mich wie das bei einem notwendigen künftigen Kredit für Zahnersatz ist, den kann mir das Sozialamt ja wohl nicht verbieten und mir auch nicht die Qualität vorschreiben?
Danke schon mal für eure Antworten, die ihr aus eurer eigenen Erfahrung geben könnt.
Gruß
Susanne