Hausbau nach Rechtswahrungsanzeige

  • Hallo zusammen,


    habe gestern Post vom Sozialamt bekommen, bei meinen Ausgaben brauche ich aber nicht mit einer Unterhaltspflicht zu rechnen.
    Ich habe eine Frage, ich und mein Lebensgefährte planen schon lange ein Haus zu bauen und zum Teil dafür einen Kredit aufzunehmen, also erst nach der Rechtswahrungsanzeige.
    Er will dafür seine ETW verkaufen, den Rest wollen wir zusammen tragen, wir wollen dann auch heiraten.
    Das Haus wird also zu 75 % meinem zukünftigen Ehegatten gehören. Man kann meinem Mann ja nicht verbieten ein Haus als Aterssicherung zu bauen und dass ich das mittrage ist wohl selbstverständlich. Ist ein solcher Kredit dann anrechenbar und hebt den Wohnvorteil smit auf?


    Auch frage ich mich wie das bei einem notwendigen künftigen Kredit für Zahnersatz ist, den kann mir das Sozialamt ja wohl nicht verbieten und mir auch nicht die Qualität vorschreiben?


    Danke schon mal für eure Antworten, die ihr aus eurer eigenen Erfahrung geben könnt.


    Gruß
    Susanne

  • Hallo Susanne,


    Man kann meinem Mann ja nicht verbieten ein Haus als Aterssicherung zu bauen und dass ich das mittrage ist wohl selbstverständlich. Ist ein solcher Kredit dann anrechenbar und hebt den Wohnvorteil smit auf?


    Verbieten kann ein SA gar nichts. Es kann lediglich deine Leistungsfähigkeit berechnen und EU fordern.


    Ob und wie ein Sozialamt einen solchen Kredit nach der RWA anerkennt??
    So wie ich die Vorgehensweise von SHTs kenne, wird man mit Schwierigkeiten rechnen müssen.


    Einfacher und unproblematischer wäre es, wenn der Noch-Nicht-Ehemann das in eigenem Namen vor der Eheschließung in die Wege leitet und ihr intern einen Ausgleich findet.


    Auch frage ich mich wie das bei einem notwendigen künftigen Kredit für Zahnersatz ist, den kann mir das Sozialamt ja wohl nicht verbieten und mir auch nicht die Qualität vorschreiben?


    Ein Kredit für einen notwendigen Zahnersatz muss m.E. dann anerkannt werden, wenn die Bezahlung aus laufendem Einkommen bzw. Barvermögen nicht zugemutet werden kann.


    Gruß
    awi

  • Du kannst grundsätzlich mit deinem Geld machen was du willst.
    Da kann ein SHT nicht reinreden.


    Wie schon oben gesagt kann ein SHT nur deine Leistungsfähigkeit berechnen und EU fordern.
    Wenn die Forderung berechtigt ist, dann musst du zahlen.
    Woher du das Geld nimmst ist dem SA egal.