18 jährige Tochter ist nach dem Abitur Arbeitssuchend, Kindesunterhalt?

  • Hallo zusammen, habe eine 18 jährige Tochter die im Sommer ihr Abitur gemacht hat und am 1.10 ihr duales Studium beginnen wollte. Sie lebt bei meiner Ex Frau.
    Da sie aber kein Praxisunternehmen gefunden hat, ist sie jetzt Arbeitssuchend gemeldet. Sie kellnert aber auf 450 Euro basis.
    Habe am 1.10 den Unterhalt für sie vorläufig eingestellt da sie mir nichts vorgelegt hat und mein Anwalt mir dazu geraten hat.
    Jetzt kam gestern eine Nachricht das sie wieder Unterhalt verlangt. Will mir aber keine Infos schicken über ihren genauen Verdienst, sondern will das vom Jugenamt berechnen lassen! Meine Ex Frau wäre ja eigentlich seit letztes Jahr ( wo meine Tochter 18 wurde) schon mit Unterhaltspflichtig gewesen.
    Was soll ich jetzt machen, warten bis sie mir Infos schickt? Nochmal zum Anwalt gehen? Und wie ist das mit einem Sparvertrag, den sie in Kürze ausbezahlt bekommt?. Ein Arbeitskollege sagte mir, das sie diesen erst einsetzen muss, bevor sie Unterhalt verlangen kann.
    Wäre über Antworten sehr dankbar. Da mir nur 1080 Euro Selbstbehalt bleiben ist der Gang wieder zum Anwalt zu gehen nicht so einfach...


    Liebe Grüße
    Hans Peter

  • Hallo Hans Peter,


    besteht ein Unterhaltstitel/JA-Urkunde über die Volljährigkeit hinaus?


    edy

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  • Hallo,


    Nein


    Tochter muss nun ihre Bedürftigkeit nachweisen.


    Zur Berechnung des Unterhalts muss sie nachweisen:


    Ihr Einkommen/Vermögen


    Das EK deiner Ex


    Nachweise wie intensiv ihre Bewerbungen für das Praktikum waren/sind


    edy

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  • Vielen Dank


    Aber sie will ja alles übers Jugenamt laufen lassen, da sie mir keine Infos schicken will !
    Kann ich denn Verlangen das sie mir die Sachen vorlegt?


    LG

  • Hallo Han Peter,


    Wenn sie vom JA vertreten wird, muss dir das JA die INFOS belegen.


    edy

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