Hallo und guten Morgen zusammen,
ich hoffe, dass mir jemand bei nachfolgendem Fall bzw. der recht speziellen Fragestellung mit Erfahrung und/oder Expertenwissen weiterhelfen kann.
Gegenwart:
Zwei minderjährige Kinder, Barunterhaltspflicht besteht für mich und meine Exfrau, da sie ihren Verpflichtungen (Naturalunterhalt) nicht in nennenswertem Umfang nachkommt.
Die Betreuung der Kinder findet trotz ihrer Erwerbslosigkeit durch die Großmutter statt.
Diese Gegebenheit ist beim Jugendamt dokumentiert.
In Kürze wird es hierzu eine Mediation geben, bei der man sich - hoffentlich - für alle Seiten zufriedenstellend einigt.
Problemstellung:
Ihr neuer Ehemann, von Beruf Soldat, erhält Familienzuschlag für meine Kinder, da sie in seinem Haushalt leben.
Diesem Umstand habe ich vor einem Jahr zugestimmt, da ich kein Beamter bin - und niemals sein werde - und somit durch das "Abtreten" dieser Rechte keinerlei Nachteile habe.
Nun bezieht der neue Ehemann mehrere hundert Euro netto Familienzuschlag allein für meine Kinder (wissenswert: Sie sind verheiratet und haben dazu noch zwei eigene Kinder - somit erhält er den Verheiratetenzuschlag und den Kinderzuschlag für vier Kinder).
Laut Bezügerechner des Bundesamts ergibt sich eine Nettodifferenz von knapp 600 EUR zwischen zwei und vier Kindern (2920 zu 3500 EUR, einfacher Dienst, Oberstabsgefreiter).
Es ist davon auszugehen, dass die Realität noch anders bzw. höher aussieht, da er langjährig dient und Personalverantwortung hat.
Die beiden haben getrennte Konten. Meine Exfrau hat keinerlei Verfügungsgewalt und Kenntnis über seine Konten bzw. seine finanzielle Situation.
Die laufenden monatlichen Kosten werden schlichtweg geteilt, was für mein Verständnis in diesem Fall eher nachteilig für meine Exfrau ist.
Lange Rede kurzer Sinn:[*]Hat meine Exfrau Anspruch auf den für meine Kinder gezahlten Familienzuschlag?
[*]Spielt dieser Familienzuschlag eine Rolle bei der Bestimmung des Kindesunterhalts?
[*]Wenn ja, welche?
[*]Kann man womöglich einklagen, dass dieser hohe Betrag "irgendwie" geltend gemacht wird?
[/list]Danke für Ihre und Eure Meinungen, Tipps, Ratschläge und Kommentare.
Viele Grüße!