Ein freundliches Hallo an alle Mitglieder hier.Es geht um Kindesunterhalt den meine Lebensgefährtin zahlen soll an das Jugendamt (Unterhaltsvorschuss ) zahlen soll.
Meine Lebensgefährtin ist vor 3 Monaten aus einen anderen Ort zu mir gezogen zweck,s Arbeit usw.Ihr Sohn 17 J.wohnte bis zu dem Zeitpunkt bei ihr und hatte eine Beistandschaft vom Jugendamt.Der Sohn hatte keinerlei Perspektive ,alles wurde verweigert.Keinerlei Motivation Arbeit zu suchen,Berufsschule besuchen,nicht,s.Das Jugendamt und wir waren dabei Grenzen zu setzen,indem wir ihn vor der Tür setzen wollten,dieses wurde mit dem Vater auch besprochen,da beidseitiges Sorgerecht besteht.Da aber der Umzug meiner Lebensgefährtin bevor stand,wurde dem Sohn angeboten mit nach Nürnberg zu gehen,da dort sicherlich Arbeit gefunden werden kann,sei es auch als Hilfsarbeiter.Hilfsarbeiter auf Grund seiner schlechten Noten womit er nie einen Ausbildungsplatz bekommen würde.Aber mein Sohn suchte sich ein neues Schlupfloch wie auch das letzte Jugendamt es sah.Also suchte er sich die Möglichkeit beim Vater jetzt unter zu kommen ,was ihm auch gelang.Mittlerweile hat der Vater mit ihm ein psychologischen Test beim Arbeitsamt gemacht,ist negativ keine Ausbildung möglich.Auch beim Arbeitsamt wurde zu der Zeit wo der Sohn bei der Mutter lebte alles verweigert das er sich nicht mal arbeitssuchend melden kann.
Da er seit 3 Monaten nun beim Vater lebt,erfahre ich nicht mal den derzeitigen Stand ,ob er sich überhaupt bemüht um Arbeit usw.Er war kürzlich kurz zum Geburtstag meiner Lebensgefährtin erschienen,und wischte mit seinen Finger über Schränke ,Türrahmen usw ob Staub drauf war.So etwas von einen 17 jährigen.
Da er sehr vieles und fast alles bislang bei meiner Lebensgefährtin verweigert hat ,was Arbeit usw. anbetrifft verlangt die Unterhaltskasse vom derzeitigen Jugendamt Kindesunterhalt von mir.
Meine Lebensgefährtin ist ja bereit Unterhalt zu zahlen,aber unter diesen Umständen???
Hat sie ein Recht auf vollständige Nachweise,was ihr Sohn und Vater bislang unternommen hat ?
Auch eine Unterkunft für Behinderte hat ihr Sohn verweigert .
Meine Lebensgefährtin hatte einen Termin vor 4 Monaten bei einen psychologischen Test in einer Psychiatrie für das innere (Seele) vereinbart den ihr Sohn mit Vater war genommen haben.Die Aussage danach war vom Vater: Das braucht er nicht,und es wurden keine neuen Termine vereinbart.
Meine Frage zu dem ganzen:
Muss ich unter diesen Voraussetzungen den Kindesunterhalt bezahlen ?oder habe ich ein Recht darauf was bislang unternommen wurde.?
Im Bereich,Arbeitssuche,Arbeitsamt? usw.
Vielleicht bekommen wir ein paar Ratschläge.
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Hi,
bei minderjährigen Kindern ist es faktisch unmöglich, aus der Unterhaltspflicht raus zu kommen. Also, bis zur Volljährigkeit sollte die Mutter exakt das tun, was umgekehrt von jedem Vater erwartet wird: zahlen. Die unterhaltspflichtigen Elternteile unterliegen einer erhöhten Erwerbsobliegenheit, ihnen ist letztlich jeder Job zumutbar, um das Kind zu unterhalten. Der/die Next sind nicht zu Zahlungen verpflichtet, allerdings kann das Gehalt indirekt eine Rolle spielen, wenn sich dadurch der Selbstbehalt des/der Verpflichteten reduziert.
Mein dringender Rat: bis zur Volljährigkeit zahlen, dann werden die Karten ohnehin neu gemischt, dann muss das Kind in einer Ausbildung sein, um noch einen Unterhaltsanspruch zu haben.
Herzlichst
TK