Zugewinnausgleich und Schenkungen wie läuft es?

  • Hallo an Alle
    Ich habe im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich immer wieder gelesen, dass Schenkungen während der Ehezeit im Zugewinnausgleich angerechnet wird.


    Habe ich es richtig verstanden?
    ich bekomme von meinen Eltern Summe X als Geschenk zu meinem Geburtstag während der Ehezeit, zählt also X nicht zu meinem Endvermögen, oder?


    Aber wie ist es wenn ich meinen Eltern Summe Y während der Ehezeit schenke, weil sie es gebraucht haben.


    Ich habe es mehrfach gemacht, ohne dass ich mit meinem Mann vorher gesprochen habe.
    Muss ich die Summe Y im Zusammenhang im Zugewinnausgleich wieder ausgleichen?


    wenn ich z. B 6000 Euros verschenkt habe, und die Person hat vielleicht das das Geld benutzt für eine Anschaffung. Muss ich wieder in den Endvermögen einzahlen?


    Mein Mann fragt mich erst jetzt in der Scheidung, was ich mit meinem Ersparnis gemacht habe.
    Muss ich ihm antworten? Kann mir eine (r) erklären, wie es läuft?


    Danke für eure Hilfe



    morille

  • Hallo Morille,


    Alles muss nachvollziehbar sein,am besten durch Kontoauszüge


    Erbe/Schenkungen gehen in dein Anfangsvermögen.


    Sind diese am Ende der Ehe nicht mehr vorhanden sind sie einfach weg, d.h. sie können nicht ins Endvermögen einfließen.


    edy

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  • Hallo Edy
    Ich danke dir für deine Antwort.
    Jetzt habe ich an dich noch eine Frage:
    Wie ist es denn, wenn man den Verwandten (Eltern und Geschwister) Schenkungen gemacht habe, und keine Kontoauszüge besitze weil ich es Ihnen Bargeld gegeben habe.
    Wie soll es gehen?


    Danke für deine hilfreiche Antwort.
    Morille

  • Hallo Morille,


    wenn du das Geld vor dem Trennungstermin verschenkt hast,musst du nichts nachweisen.


    Evtl. musst du Kontoauszüge vorlegen.


    edy

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  • Hallo Edy
    Danke für die Infos.


    Wenn ich es nach der Trennung geschenkt habe, muss ich es nachweisen, oder?
    Wie ist es mit dem Bargeldschenkung? ich habe nur meine Kontoauszüge, wo es nur steht, dass ich Geld abgehoben habe. Wenn man einem Familienmitglied Geld schenkt, fragt man nicht nach einem Beweis.
    Ich habe mal gelesen, dass der Begünstigter einer Schenkung eine eidstattliche Erklärung schreiben kann. Gilt es als Beweis? muss dieser Begünstigter auch Auskunft erteilen?


    Danke für deine Antwort.


    Morille

  • Hallo,


    ja eine Bestätigung des Beschenkten kann auch ausreichen.


    Es hat aber halt ein "Geschmäckle"


    edy

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