Unterhaltszahlung mal ganz einfach

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade schwer verwirrt worden. Mein Kind (11) wohnt bei mir, die Mutter nicht. Ich erhalte das komplette Kindergeld und sie zahlt 180 € Unterhalt. 25€ gibt es vom Amt an Unterhaltsvorschuss, also insgesamt 205€. So, wie ich es verstanden habe, müsste Sie laut Tabelle 399€ abzgl. des halben Kindergeldes zahlen, also 302€. Zahlt sie zuwenig oder übersehe ich irgend etwas? Beim Jugendamt meinte man, dass ich das volle Kindergeld erhalte und es entsprechend ganz abgezogen wird. So steht es auch im Bescheid, den ich inzwischen anzweifel.


    Besten Dank und LG

  • Hi,


    hier geht einiges durcheinander.


    Der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Unterhaltsvorschuß richtet sich immer nach dem Mindestbetrag der Düsseldorfer Tabelle, allerdings wird das Kindergeld voll in die Berechnung einbezogen. Das dürfte die Auskunft sein, die du vom Jugendamt bekommen hast.


    Anders ist es beim familienrechtlichen Anspruch gegen die Kindsmutter. In diese Berechnung geht in der Tat die hälftige Berücksichtigung des Kindergeldes ein, wie du richtig angemerkt hast. Allerdings liegst du falsch mit der Annahme, dass Mindestunterhalt immer und zwingend zu zahlen ist. Kann der Verpflichtete diesen Betrag nicht leisten, hat dieses nicht zu vertreten, so wird gequotelt entsprechend seinen Möglichkeiten. Ob die Mutter ihre schwache finanzielle Lage zu vertreten hat, das können wir hier nicht abschätzen.


    Jedenfalls ist der öffentlich-rechtlich festgelegte Betrag nach oben gedeckelt. Du dürftest also den Mindestbetrag nach der DT incl. Kindergeld bekommen.


    Herzlichst


    TK

  • OK, ein wenig kann ich mir nach einem weiteren Telefonat schon wieder selber weiterhelfen. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es bei der Berechnung, wo das volle Kindergeld abgezogen wird nur um die Vorschussberechnung. Komme ich so quasi zur nächsten Frage. Wie komme ich an die 302€? Von offizieller Seite wurde mir nun ein Anwalt vorgeschlagen, was für mich erst einmal gefährlich teuer klingt. Immerhin betreibe ich das hier gerade nicht, weil ich zuviel Geld habe... Ich sehe es aber doch richtig, dass mir vermutlich der Mindestunterhalt von 302€ (399€-93€) zusteht, sofern das nicht an der Selbstbehaltsgrenze der Mutter kratzt - richtig? Da muss es doch eine friedlichere und weniger kostenintensive Lösung geben. Nein, das Gespräch mit der Mutter scheidet aus.

  • Danke TK, hier waren wir wohl fast zeitgleich. Die finanzielle Lage kann ich ebenfalls nicht abschätzen. Führt der Weg womöglich "einfach" über eine Unterhaltsurkunde? Wenn ich das richtig verstehe, wird darüber doch alles ordnungsgemäß abgewickelt?

  • Hi,
    eine Abänderung kommt zustande, wenn es zwischen den Betroffenen (hier die volljährige Tochter und dir) eine EInigung erzielt wird. Und man muss doch sehr genau rechnen. Wenn keine Einigung zustande kommt, dann ist das Gericht zuständig, wer sonst? Und ich traue dir einfach nicht zu, so etwas sauber alleine durchzuziehen. Und die ENtscheidung des Gerichts ist dann die Unterhaltsurkunde.


    Jetzt etwas klarer?


    Herzlichst


    TK

  • Dachte, die Unterhaltsurkunde kann auch vom Jugendamt erstellt werden und fußt auf deren Berechnungen? Vor Gericht landet sowas doch wahrscheinlich erst, wenn nicht unterschrieben wird und man es dennoch durchsetzen will?

  • Hi,


    nö, so läuft das nicht. ES ist zwar vor einiger Zeit dem JA ganz offiziell die Möglichkeit eingeräumt worden, Unterhatsurkunden zu erstellen, ist für unstreitige einfache Fälle gedacht. Die Gerichte sollen nicht mit allen letztlich klaren Fällen zugemüllt werden. So, es kann also eine Urkunde erstellt werden durch das JA. Die können (müssen aber nicht) berechnen, wenn die Eltern sich einig sind und eine Zahl nennen, dann wird die Urkunde so erstellt, einerlei, ob sie richtig errechnet wurde. Abgesehen davon sind von den Berechnungen des JA vielleicht 50% richtig, der Rest falsch oder zufällig richtig.


    Aus dieser Systematik ergibt sich klar, wie es läuft. Sind sich die Eltern einig, erstellt das JA einen Titel. Will sich der Unterhaltszahler verpflichten, erstellt das JA einen Titel. Für alle anderen Fälle ist das Gericht zuständig. Wär ja auch noch schöner, wenn irgend eine studierte Pädagogik-Tante, ein Pädagogik-Onkel oder ein einfacher Verwaltungsangestellter mit richterlichen Befugnissen ausgestattet würden. Aber dass der Begünstigte (hier du) einfach mal so den Unterhaltsbetrag zu Lasten einer anderen Person ohne Gerichtsverfahren einfach mal so willkürlich festsetzen lässt, das geht gar nicht.


    Herzlichst
    TK

  • Hallo Printe.


    Kind lebt bei dir.
    Berechnung und Urkunde kann JA kostenlos durchführen.


    Die Mutter hat einen Selbstbehalt von 1080€ (bereinigtes Einkommen ).


    Ich denke die Mutter zahlt zur Zeit so wenig weil ihr (bereinigtes) Einkommen nicht hoch genug ist.


    edy

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  • Nunja, ich denke, sie zahlt so wenig, weil ich es zulasse. Bisher auch kein Ding, Geld war noch bissl da. Jetzt leider nicht mehr. Hatte mich aber auch missverständlich ausgedrückt. Wollte nicht sagen, dass gerichtlich das durchgeboxt wird, was das Jugendamt errechnet hat, sondern überhaupt mal ein Betrag X, der dann endlich auf Fakten beruht und nicht auf meiner Gutmütigkeit/Naivität/Blödheit oder wie immer man es nennen mag. Daher dachte ich schon, dass es vielleicht Sinn macht, wenn das Jugendamt mit einem - zumindest realistischerem - Betrag schon mal anklopft. Wohl von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Habe aber nun glaube ich kapiert, wie es generell abläuft. Danke :)