Hi.
das ist kein Buchungsproblem, das ist ein grundsätzliches Problem. Denn zum Ausfüllen und Begründen eines VKH-Antrages bedarf es keines Anwaltes. Das kann man auch gut alleine machen. Deshalb ist die bewilligungspraxis ja auch sehr großzügig. Und da sind wir dann an der Kernfrage: wieso sol der steuerzahler Anwaltskosten für eine Tätigkeit übernehmen, welche nach unserem Rechtssystem einem Bürger direkt zuzumuten ist?
Herzlichst
TK