Guten Morgen.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe statische Titel für meine fünf minderjährigen Kinder. Die Urkunden wurden zuletzt im Herbst 2013 per Versäumnisbeschluß abgeändert. Ich hatte um eine
Herabsetzung des Unterhalts geklagt und diese auch bewilligt bekommen. Lediglich aus dem vorausgehenden VKH-Beschluß zu dem Versäumnisurteil gehen die Gründe hervor, wie sich der aktuelle Unterhalt zusammensetzt. Dabei wurde zum einen fiktives Einkommen für einen Dienstwagen zugrundegelegt, aber auch Wohnraummehrbedarf für den Umgang anerkannt.
Tatsächlich ist aktuell mein Selbstbehalt von 1080 Euro im Monat gewahrt. Während der Umgangszeiten bilde ich mit meinen Kindern eine temporäre Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II. Ich bekomme also "Hartz IV" für die Umgangsaufenthalte der Kinder. Ich selber hätte alleine keinen Anspruch auf Leistungen. Da aber nun mal nach dem SGBII alle hilfebedürftig sind, die aus einem Kühlschrank essen, greifen die sozialrechtlichen Regelungen. Das verbleibende Einkommen in meinem Haushalt reicht nicht aus, um den sozialrechtlichen Bedarf aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu decken.
Das Jobcenter hat mich jetzt angeschrieben, ich möchte mich umgehend um eine Unterhaltsabänderung bemühen. Grund: Da der Landkreis nun den Umgang finanzieren muß, ist der Unterhalt nicht korrekt bemessen. Die Umgangskosten müssen unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden, also muß mein Selbstbehalt erhöht werden. Bezieher von Sozialleistungen müssen per gesetzlicher Verpflichtung, im Rahmen des zumutbaren, alles tun, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wie ich den Unterhalt "abändern" lassen soll, schreibt das Jobcenter nicht.
Ich habe habe jetzt tagelang die Rechtsprechung und Urteile studiert. Nirgendwo hat mal ein Unterhaltspflichtiger einen Unterhaltsnachlass bekommen, wenn der Rahmen des Umgangs nicht das "Übliche" überschreitet. Also Standardumgang, hälftige Ferien und alle 14 Tage ein Wochenende, das ist "üblich". Akuell betreue ich eben nicht einmal ein Drittel der Zeit die Kinder (ca. 80-90 Tage/Jahr). Ausnahmen gab es nur dort, wo exorbitant hohe Fahrtkosten entstehen, bei großer Entfernung zum Beispiel. Da ich ohnehin ein Mangelfall bin, könnte man dafür nicht mal den Unterhalt um eine Stufe der DDT reduzieren.
Die Frage ist also, ob es irgendwo mal einen Fall gab, daß der Kindesunterhalt reduziert wurde, weil der unterhaltspflichtete, umgangsberechtigte Elternteil durch Verpflegung und soziokulturelle Ausgaben für die Kinder unterhalb seines Selbstbehalts gelandet ist.
Bitte keine Vorschläge wie Nudeln mit Tomatensoße...Ich suche konkrete Fallbeispiele.