Unterhalt nach Promotion

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    ich hoffe in diesem Forum ein wenig Hilfe zu bekommen wie ich mit der im Frühling/Sommer 2019 erwarteten nächsten RWA umgehen sollte. Kurz zu meiner Situation: Ich bin 30 Jahre alt, verheiratet, (noch) keine Kinder. Meine Mutter (mittlerweile 50) hatte vor 6 Jahren einen Schlaganfall und ist seitdem voll pflegebedürftig und lebt mit 24h Assistenz. Ich habe mittlerweile schon zwei RWA bekommen, die erste noch während meines Studiums und die zweite während meiner Promotion (übliche 50 % Stelle). Beide Überprüfungen ergaben, dass im Moment keine Zahlungen erfolgen müssen.


    Nun bin ich aber mit meiner Promotion fertig und werde Anfang nächsten Jahres meine erste "richtige" Stelle antreten, wodurch sich die Einkommensverhältnisse natürlich grundlegend verändern. Mein Einkommen wird bei ca. 80.000 € liegen und das meiner Frau liegt bei ca. 60.000 € pro Jahr. Zunächst einmal liege ich damit richtig, mich nicht beim Sozialamt zu melden bis die von sich aus die nächste RWA schicken? Gibt es etwas, dass wir tun sollten vor der nächsten RWA? Wir würden natürlich auch gerne unseren studentischen Lebensstil etwas verändern (größere Wohnung etc.), ist das ohne Probleme möglich? Ich bin mir bewusst, dass ich um eine Unterhaltszahlung wohl nicht herum kommen werde, möchte aber doch meine Möglichkeiten ausloten. 5 % des Bruttogehalts werden mit der neuen Stelle als Altervorsorge verwendet. Meine Mutter ist, außer ihrer Pflegebedürftigkeit, gesund, somit kann die Unterhaltspflichtigkeit noch viele viele Jahre bestehen und einen großen Einfluss auf die Planung unserer Zukunft haben bei z. B. Dingen wie Hauskauf/-bau etc. Sollten wir uns anwaltlich beraten lassen vor/bei der nächsten RWA. Ich habe vor zwei Jahren eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die auch Unterhaltsstreitigkeiten abdeckt.


    Vielen Dank für eure Hilfe und Anmerkungen.

  • Hallo uha,


    willkommen im Forum. :)



    Gruß
    awi

  • Vielen Dank für deine Antworten awi!
    Wir haben eine Rechtsschutzversicherung bei der Araq mit dem Bonusbaustein "Unterhalt" der explizit auch Rechtsstreitigkeiten bei Elternunterhalt umfasst. Voraussetzung für eine Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten (bis 30.000€) ist das Verstreichen einer 1-jährigen Karenzzeit und das der Rechtsstreit nicht schon vor Abschluss der Versicherung bestand. Da bislang kein Rechtsstreit mit dem Sozialamt vorliegt sollte die Übernahme der Kosten laut damaliger Aussagen im Falle des Falles funktionieren. Wie das dann in der Realität aussieht werden wir schauen falls es soweit kommt.

  • Hallo liebes Forum,


    nun ist es soweit: Dder neue Brief für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ist bei uns eingetroffen. Kann einem den Tag (und wahrscheinlich noch deutlich mehr) ganz schön vermiesen :(. Vielleicht zunächst eine etwas technische Frage: Der Brief ging an unsere alte Adresse an der wir seit März nicht mehr wohnen und auch nicht gemeldet sind. Der Brief ist nur durch Zufall und Umwege dann doch zu uns gekommen. Hierzu drei Fragen:


    1. Hätte ich dem Sozialamt meine neue Adresse mitteilen müssen oder liegt es in der Aufgabe des Sozialamtes meine aktuelle Anschrift zu ermitteln?


    2. Der Brief wurde nicht an die korrekte Adresse gesendet, sollte ich darauf antworten oder auf einen korrekt adressierten Brief warten?


    3. Falls ich antworten sollte: In dem Brief sind 10 Tage zum Antworten angegeben die nun schon so gut wie verstrichen sind. Da ich meine Antwort sorgfältig überlegen möchte würde ich hier gerne um mehr Zeit bitten. Was ist ein normal und angemessener Zeitraum hierfür?


    Unsere Situation schaut momentan wie folgt aus: Ich verdiene ca. 5550 € brutto im Monat und komme mit Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikation (ca. 10% des Jahresgehalts, vom Arbeitgeber garantiert, Höhe aber nicht im Arbeitsvertrag spezifiziert) etc. auf ca. 80.000 € Bruttojahresgehalt, also aufs Jahr gerechnet ca. 6600 € pro Monat. Allerdings habe ich die Stelle wie oben beschrieben erst im Januar angetreten und somit, bis auf Urlaubsgeld, keine der Sonderzahlungen bislang erhalten. Im Fragebogen des Sozialamts steht, dass man das Nettogehalt im Monat angeben soll und eine Gehaltsbescheinigung beilegen soll.


    -Muss ich nun mein reguläres Monatsgehalt oder das aufs gesamte Jahresgehalt hochgerechnete angeben?


    -Im Brief wird außerdem eine Verdienstabrechnung für Dezember 2018 gefordert. Zu dieser Zeit war ich noch arbeitslos, wie also damit umgehen? Ist mit Verdienstabrechnung die Abrechnung für das gesamte Jahr gemeint?


    Meine Frau kommt auf ein leicht geringeres Bruttojahreseinkommen von ca. 75.000 €. Bei ihr sind die Bestandteile des Gehalts sehr ähnlich aufgebaut. Sie hat ihre neue Stelle seit April diesen Jahres und somit bislang keine der Sonderzahlungen erhalten. Allerdings hatte sie vor ihrer neuen Stelle schon ein ähnliches Gehalt. Prinzipiell würden wir aber in naher Zukunft gerne Kinder bekommen, wobei das natürlich an der aktuellen Situation wenig ändert :(.


    Wir haben momentan pro Monat (ohne mögliche zukünftige Sonderzahlungen) ein Nettoeinkommen von UHP (ich) 2750 € (Steuerklasse 5) und meine Frau 3500 € (Steuerklasse 3). Wir haben die Steuerklassen seit der Heirat (erst nach 1. RWA) so, ich denke aber, dass das Sozialamt hier mit den Werten von Steuerklasse 4/4 rechnen wird. An hoffentlich unterhaltsrechtlich abzugsfähige Posten haben wir:

    -115 € pro Monat an Bafög-Schulden

    -400 € Kredit für unser Auto. Es ist unser erstes Auto und für das pendeln zur Arbeit notwendig, haben wir hier eine Chance, dass der Kredit angerechnet wird?

    -Für die Altersvorsorge sparen wir seit einiger Zeit 1000 € pro Monat in meinem Namen und 2000 € pro Monat in ihrem Namen in ETFs. Diese werden natürlich nicht vollständig anerkannt werden. Die Sparrate wird sich auf Dauer, auch ohne Unterhalt, reduzieren aber natürlich >=5 bzw >=10 % des Jahresbruttoeinkommens bleiben.

    -Versicherungen (Haftpflich, KFZ- etc.) die auch explizit im Fragebogen des SA abgefragt werden

    -Ich werde versuchen die Kosten für die regelmäßigen Besuche meiner Mutter (500 km einfache Strecke) inkl. teilweiser Hotelübernachtungen gelten zu machen, zumindest falls der Autokredit nicht anerkannt werden sollte


    Gibt es noch Punkte die ich übersehen habe und beachten sollte? Generelle Tipps zum weiteren Vorgehen sind herzlich willkommen.

    -Könnt ihr mir sagen, in welcher Höhe Unterhalt ungefähr auf uns zukommen wird? Da meine Mutter mit 24 h Assistenz in einer Privatwohnung lebt sind die dabei entstehenden Kosten natürlich deutlich höher als in einem normalen Altersheim (>10.000 € pro Monat)


    Ich möchte neben diesem Blick auf die jetzige Situation auch schon anfangen für die Zukunft zu planen. Ab nächstem Jahr wird durch die hoffentlich kommende 100.000 € Grenze keine Unterhaltspflicht mehr bestehen. Allerdings ist es optimistisch gesehen (falls man das in diesem Fall sagen kann) möglich, dass in mittelfristiger Zukunft mein Gehalt über diese Grenze steigen wird. Welche legalen Möglichkeiten habe ich mein Bruttogehalt in diesem Fall zu verringern? Ich habe mir hierzu auch schon den Thread zum Thema „Vorbereitung unter 100T€ zu bleiben“ durchgelesen. In dem Thread geht es jedoch um einen UHP der die 100.000 € schon vor Inkrafttreten der Grenze überschreitet. Das ist bei mir nicht der Fall. Als mögliche Ansatzpunkte sind mir eingefallen:

    -Gratifikation + Weihnachtsgeld können als Arbeitszeit auf ein Langzeitkonto eingezahlt werden.

    -Bruttolohn kann zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden

    -Fallen jemandem noch zusätzliche Möglichkeiten ein um ein erstmaliges Überschreiten der 100.000 € in Zukunft zu vermeiden?

    -Wie würde die unterhaltsrechtliche Situation generell bei einem Arbeits- und Wohnortswechsel in die Schweiz aussehen?



    Jetzt ist es leider doch ein sehr langer Text geworden mit sehr vielen Fragen geworden. Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend geraten, das Ganze beschäftigt mich gerade stark. Vielen Dank an alle die sich die Mühe gemacht haben bis hier hin zu lesen! Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir bei ein paar meiner Fragen weiterhelfen könntet oder ihr weitere Kommentare oder Anmerkungen habt!

  • die entscheidenden Aspekte wurden genannt, was eventuell noch bleiben könnte wären eher Peanuts


    da hilft nur eins, Auskunft erteilen und abwarten, dann sieht man weiter

  • Hätteich dem Sozialamt meine neue Adresse mitteilen müssen

    Hätte,, hätte, Fahradkette. Fakt ist, du hast das Schreiben erhalten und kannst jetzt reagieren.



    Fallsich antworten sollte: In dem Brief sind 10 Tage zum Antworten angegeben die nunschon so gut wie verstrichen sind. Da ich meine Antwort sorgfältig überlegenmöchte würde ich hier gerne um mehr Zeit bitten. Was ist ein normal undangemessener Zeitraum hierfür?

    Mach das einfach so. Du kannst ja Gründe nennen, warum du den vorgegebenen Termin nicht einhalten kannst. Da fallen dir sicher auch noch weitere Gründe ein. Im vorgerichtlichem Stadium ist aber auch nicht mit Konsequenzen zu rechnen, wenn du solche einseitig vorgegebenen Fristen nicht einhälst.


    Muss ich nun mein reguläresMonatsgehalt oder das aufs gesamte Jahresgehalt hochgerechnete angeben?

    Gib es so an, wie es die Gehaltsbescheinigung her gibt.



    Im Brief wird außerdem eineVerdienstabrechnung für Dezember 2018 gefordert. Zu dieser Zeit war ich nocharbeitslos, wie also damit umgehen? Ist mit Verdienstabrechnung die Abrechnungfür das gesamte Jahr gemeint?

    Wenn du um Fristverlängerung bittest, kannst du ja nachfragen was gemeint ist.


    400 € Kredit für unser Auto. Esist unser erstes Auto und für das pendeln zur Arbeit notwendig, haben wir hiereine Chance, dass der Kredit angerechnet wird?

    Gib den Kredit einfach an und warte ab wie der Sachbearbeiter das bewertet. Dann einfach noch mal posten. Es gibt ja plausible Gründe für diesen Kredit.


    Ich werde versuchen die Kosten fürdie regelmäßigen Besuche meiner Mutter (500 km einfache Strecke) inkl. teilweiserHotelübernachtungen gelten zu machen, zumindest falls der Autokredit nichtanerkannt werden sollte

    Nicht nur versuchen. Du wirst jedoch damit rechnen müssen, die Besuche beweisen zu müssen.


    Könnt ihr mir sagen, in welcherHöhe Unterhalt ungefähr auf uns zukommen wird

    Wenn alles o.g. anerkannt wird, dann rechne ich damit, dass durchaus ca. 400 EUR gefordert werden könnten.


    Welche Warmmiete zahlt ihr?

  • Hallo,


    danke für die schnellen Antworten. Wir zahlen 1050 € Warmmiete im Monat. Ich werde mich dann mal mit dem SA in Kontakt setzten und Ihnen Bescheid geben, dass ich für eine Antwort mehr Zeit benötige.

    Eine wichtige Frage würde mir noch bleiben auf die ich hier im Forum nicht ganz einheitliche Antworten bekommen habe. Muss ich Elternunterhalt rückwirkend ab Beginn der neuen Stelle Anfang des Jahres zahlen oder erst ab Eingang der neuen RWA, also ab diesem Monat?


    Danke!

  • Hallo,


    Elternunterhalt zahlst du erst ab Eingang der RWA und dann maximal in der Höhe der geleisteten Sozialhilfe (abzüglich Pflegewohngeld, falls das in dem entsprechenden Bundesland Thema ist).


    Edit: Das Sozialamt rechnet bei dem Eingang der RWA bei dir mit Absendedatum + 3 Tage

  • Wir zahlen 1050 € Warmmiete im Monat.

    Das reduziert die Leistungsfähigkeit um ca. 95 EUR.


    Ich werde mich dann mal mit dem SA in Kontakt setzten und Ihnen Bescheid geben, dass ich für eine Antwort mehr Zeit benötige.

    Grundsätzlich empfehle ich, nicht beim SA persönlich vorzusprechen und nicht mit einem SB zu telefonieren. Alles schriftlich abwickeln und Kopien anfertigen.

  • Ich würde per Brief kommunizieren und alle Schriftstücke sauber abheften.


    Per Email ist sicher möglich, falls der SHT das anbietet.

    Dann würde ich mir den Empfang der eigenen Mails aber bestätigen lassen und alles ausdrucken.


    Bei mir was es mal so, dass mein Computer ganz plötzlich den Geist aufgegeben hat und dann waren alle gespeicherten Dokumente weg.

  • Danke für die Antworten. Würdest du vorschlagen nur per Brief zu kommunizieren oder ist per Email auch möglich?


    Email oder auch Telefon kann für dich als UHP bedeuten, dass der SHT dich jederzeit innerhalb von Sekunden erreichen kann. Das ist nicht immer zu deinen Gunsten


    grüße,

    m

  • Noch zwei andere Gedanken:


    Mit "ca. 80.000 € Bruttojahresgehalt" und je nach Höhe der Forderung könntest du die offenen Rechnungen auch freiwillig zahlen. Damit fällt deine Mutter aus der Sozialhilfe und du musst keine Auskunft mehr erteilen. Wenn das neue Gesetz gilt, teilst du dem SHT mit, dass du deine Mutter nicht länger freiwillig unterstützen kannst. Dann muss halt erneut Sozialhilfe beantragt werden.


    Bei deiner weiteren Lebensplanung kannst du berücksichtigen, dass sich z.B. Kinder oder auf deinen Namen lautende Schulden positiv auf deine Leisungsfähigkeit auswirken.

  • Wenn das neue Gesetz gilt, teilst du dem SHT mit, dass du deine Mutter nicht länger freiwillig unterstützen kannst.


    Das halte ich für gefährlich, weil in einem solchen Fall der UHP sehr durchdacht argumentieren muss, warum die Unterstützung nicht mehr möglich ist.



    Prinzipiell geht der Gedanke aber u.U. in die richtige Richtung.

  • Ich habe mir hierzu auch schonden Thread zum Thema „Vorbereitung unter 100T€ zu bleiben“ durchgelesen. In demThread geht es jedoch um einen UHP der die 100.000 € schon vor Inkrafttretender Grenze überschreitet.


    Es spielt m.E. keine Rolle ob die Grenze vor oder nach dem Inkrafttreten erreicht wird. Dagegen spielt eine Rolle was der SHT über einen potenziellen UHP weiss

  • in einem solchen Fall der UHP sehr durchdacht argumentieren muss, warum die Unterstützung nicht mehr möglich ist

    Abwägungssache. Die Alternative wäre, jetzt dem SHT mitzuteilen, dass man ein Einsteigsgehalt von 80.000 € hat.

  • -Gratifikation + Weihnachtsgeldkönnen als Arbeitszeit auf ein Langzeitkonto eingezahlt werden.

    -Bruttolohn kann zugunsten einerbetrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden


    ja, mach das, schadet vermutlich nicht und kann für dich hilfreich sein; eine Garantie gibt es dafür nicht

  • Abwägungssache. Die Alternative wäre, jetzt dem SHT mitzuteilen, dass man ein Einsteigsgehalt von 80.000 € hat.



    eine Alternative wäre, dass die Mutter bis Ende 2019 nicht auf die "Sozialhilfe" angewiesen wäre, z.B. weil sie ein Geschenk bekäme; ist nicht einfach, ich weiß

  • -Wie würde die unterhaltsrechtliche Situation generell bei einem Arbeits- und Wohnortswechsel in die Schweiz aussehen?


    du als UHP würdest prinzipiell unterhaltspflichtig bleiben, die Wahrscheinlichkeit dass du tatsächlich herangezogen wirst sinkt, diese Wahrscheinlichkeit bleibt aber >0

  • eine Alternative wäre, dass die Mutter bis Ende 2019 nicht auf die "Sozialhilfe" angewiesen wäre, z.B. weil sie ein Geschenk bekäme; ist nicht einfach, ich weiß

    Müsste damit nicht zuerst die bereits geleistete Sozialhilfe zurückgezahlt werden?