Unterhaltsregelung bei zerüttetem Verhältnis

  • Liebe Community,
    ich bin gespannt ob Ih mir Rat geben könnt.. denn mir erscheint mein Sachverhalt ein bisschen unübersichtlich.


    Die Fakten : nach langer Ehe habe ich im Scheidungsvergleich eine Eingung zum pauschalen Unterhalt bis Ende 2018 erreicht (seit 2014). Darin wurde dann festgelegt dass auf weiteren Nachehehlichen Unterhalt verzichtet wird. Ich weiß mittlerweile dass sich dies nur auf den Eheunterhalt bezieht.


    Doch nun studiert meine Tocher (21) (mutmaßlich) seit Okt. 2018 und fragte mich bereits per eMail nach Zahlung des Unterhalts und erwähnte die Höhe laut Düsseldorfer Tabelle .. die da bei über 600 Euro liegt.


    Da meine Tochter ansonsten jeglichen Kontakt meidet (lediglich ein Danke für Geschenk-Gutscheine und 1-2 Mal oberflächliches Antworten auf Anfragen von mir) , reagiert sie nun auch nicht mehr auf weitere Nachrichten/Anfargen von mir. Ich habe noch nichtmal ihre Post-Adresse.


    Wie kann/muss ich meine Tochter nun "zwingen" die Fakten zu liefern ? Denn ich fürchte dass die Forderungen nur ein rechtsmäßiger Akt ist, den sie jederzeit "aktiveren" könnte (mutmaßlich durch einen Anwalt).


    Soll ich nun jeden Monat Geld zu Seite legen.. damit mich nicht im Laufe des nächsten Jahres der "Forderungshammer" trifft ? - -oder soll ich einen Anwalt aktivieren, der dann rechtliche Mittel ausschöpft um sie zum Handeln zu zwingen ? Es könnte ja auch sein, dass meine Tochter gar nicht (mehr) studiert. Aufgrund des schlechten Verhältnisses erfahre ich solche wichtigen Fakten leider nicht.


    Ich würde ja sogar freiwillig einen gewissen Betrag bezahlen .. aber das muss doch dann auch "geregelt" sein ?! ich kann doch nicht einfach im guten Glauben Geld überweisen .. oder ? - auch sollte ich wissen ob die Mutter ggf. mittlerweile meh verdient oder sogar einen Partner hat .. denn das wüde ja dann auch zu berücksichtigen sein.


    Was würde mir jemand raten, der ähnliches erlebt hat .. oder Möglichkeiten kennt, an die ich jetzt noch nicht denke ?
    Grundsätzlich möchte ich meiner Tochter keine Probleme machen .. aber der "Dumme" möchte ich natülich auch nicht sein ..


    Vielen Dank liebe Community :)

  • Hallo,


    alles Aufgabe der Tochter:


    Einkommen der Mutter


    Nachweis über Studium


    BAföG-Antrag


    Wohnt die Tochter bei der Mutter oder in eigener Wohnung?


    edy

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  • Hallo Edy,


    ja .. sehe ich auch so .. aber sie macht "nix" .. entweder hat sie keine Lust oder Zeit .. oder will (gerade) gar kein Unterhalt, oder will ihre Daten nicht an mich weitergeben ... alles Vermutungen .. aber mich sorgt dass sich die Zahlungen aufstauen könnten.
    Rein rechtlich könnte sie ja schon seit 10.2018 Unterhalt einfordern ... das ist echt viel Geld .. :(. Ich vermute schon dass sie das Geld igendwann fordern wird .. es sei denn sie studiert gar nicht mehr.


    Sie wohnte zuerst in einer WG .. letzte Info ist schon 1 Jahr alt : sie wohnt mit Partner... möglich wäre aber auch dass sie wieder bei der Mutter wohnt .. ich erfahre das leider nicht ..


    Die Frage ist hier : muss ich warten bis sie in die "Startlöcher" kommt ? - das ist viel Geld das da monatlich anfällt, ich habe es nicht "übrig"... drum meine Sorge..

  • Hallo edy,


    ich vermute Sie meinen die eMail mit der Frage nach Unterhaltszahlung ?
    Ja, natürlich - mir ist auch bewusst dass sie diese Antworten gegen mich verwenden könnte, drum blieb ich in der Antwort auch relative neutral ..
    Woran denken Sie da ? Zugeständnis ?

  • Hallo, ( wir sprechen uns alle mit "du" an)


    man hätte ja die Mail als Junkmail werten können.


    So kann die Mail evtl. als "in Verzugsetzung" gewertet werden.Betrag wäre dann ab diesem Datum zahlbar.


    Sie muss aber zügig die von dir geforderten Nachweise erbringen.


    edy

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  • Danke edy.
    Das Prinzip ist mir ja klar .. die Frage ist : wie kann ich sie dazu "zwingen" .. ? Welche Argumente kann ich liefern bevor ein Anwalt unnötig Geld verdient ?


    Und Fakt muss doch sein : Ohne Aufforderung und Nachweis muss ich nichts bezahlen .. oder ?

  • Hallo,


    2018 und fragte mich bereits per eMail nach Zahlung des Unterhalts und erwähnte die Höhe laut Düsseldorfer Tabelle .. die da bei über 600 Euro liegt.


    Die DT zeigt hier den Bedarf an, und dass die Tochter noch bei einem Elternteil wohnt.


    Dieser wird ermittelt aus dem zusammengerechneteten EK beider Elternteile. Davon wird das volle Kindergeld abgezogen.


    Ich würde dass Geld auf der Seite "parken" und später argumentieren, dass wohl kein Bedarf bestand, da keine weiteren Aktivitäten getätigt wurden.


    Um einem RA zuvorzukommen, könntest du bei ihr nachfragen, ob, sie nun studiert oder nicht.


    Aber sollte sie studieren ,hätte sie evtl. auch deine EK-Situation den BAFöG-Amt mitteilen müssen.


    edy

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  • Danke edy (schade, dass bisher nur Du antwortest, ich hoffe dass noch andere auf den Beitrag aufmersam werden.. )
    In einer Antwort schieb sie : "..Ich bekomme kein Bafög. Werde ich auch nicht beantragen, das hat mehrere logische Gründe."
    Diese Logik ist mir nicht begreiflich.


    Zitat

    Ich würde dass Geld auf der Seite "parken" und später argumentieren, dass wohl kein Bedarf bestand, da keine weiteren Aktivitäten getätigt wurden.


    Ja, daran dachte ich auch schon ... einfach mal einen sicheren Aktienfond damit füllen, auf den man schnell wieder zugreifen kann. Aber wesentlich ist die Frage : in welcher Höhe müsste ich bezahlen... ich empfinde dieses "warten" auf Fakten eher belastend..

  • Hallo,


    Ob ihr BAFöG zusteht kannst du in BAFöG-Rechnern etwas überprüfen


    https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/




    in den Leitlinien steht:


    Die Haftung ist auf den Tabellenbetrag nach Maßgabe des eigenen Einkommens des jeweils Verpflichteten begrenzt.


    also der Betrag der deinem alleinigem bereinigten EK entspricht.






    edy

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