Hallo,
ein Kind besucht die Fachoberschule 2 Jahre und leistet im 1. Schuljahr 2 mal wöchentlich ein Pflichtpraktikum ab (2 Tage in der Woche), bei dem es monatlich 450 netto bekommt. Wie ist die Praktikumsvergütung auf den Unterhalt anzurechnen? Ganz....abzüglich einer Pauschale von 100 Euro oder Abzug einer Pauschale für Fahrtkosten etc. und vom Rest die Hälfte????
Gruß
Chris