Hallo zusammen
Ich bin seit Mitte 2017 geschieden, es gibt einen gemeinsamen Sohn, dessen Lebensmittelpunkt bei seiner Mutter ist.
Es gab eine einvernehmliche Scheidung, die im Vorfeld mittels einer Scheidungsfolgenvereinbarung alles geregelt hat. Unter anderem den Kindesunterhalt.
Dort steht die Angabe des Nettogehaltes zum Zeitpunkt der Scheidung, plus Wohnwert.
Danach wurde die Einkommensgruppe G festgesetzt, woraus auch der Prozentsatz P resultiert.
Also zahle ich seit 2017 regelmässig den Betrag B.
2018 gab es bei der D'dorfer-Tabelle eine Änderung, was dazu führte, dass die Gruppe nicht mehr zum Prozentsatz passt.
Ich wäre demnach in Gruppe 5 statt 6 (5 wären 120% und 6 sind die 128%).
Was ist überhaupt ausschlaggebend für die Berechung: Die in der Vereinbarung geschrieben 128% ? Oder wird tatsächlich die Gehaltsgruppe herangezogen ?
Das macht für 2018 nur 7 Euro aus, die ich jetzt auch mehr gezahlt habe.
Aber zukünftig könnte es wesentlich mehr werden (Kind wird älter, ggfs. Gehaltserhöhung) usw.
Mich interessiert nur, was zur Berechung herangezogen werden darf: G oder P?
MfG
Björn