Hallo, hätte eine Frage bzgl. Meines Unterhaltstitels.
Der Titel wurde letztes Jahr im Oktober erstellt, seit Januar dieses müsste der KV laut DDT mehr zahlen.
Meine Anwalt meinte das wir das rückwirkend einfordern könnten?
Und wenn, wird der Titel dann automatisch mit geändert auf die Summe die er mehr bezahlen müsste?
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Hi,
man muss auf den Titel gucken. Es gibt Titel, die dynamisch sind, sich also quasi automatisch anpassen und solche, denen dieser Automatismus fehlt.
Herzlichst
TK
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Also bei mir steht drin das ab Oktober soviel zu zahlen sind und dann halt bei nächster Altersstufe entsprechender der zu der Zeit gültigen DDT
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Hallo,
ich versuche mal deine Frage zu beantworten.
So wie das klingt handelt es sich bei dem Titel um einen dynamischen. Heißt er passt sich den Änderungen der Altersstufe, Änderung der Düsseldorfer Tabelle und des Kindergeldes automatisch an.
Der KV hat sich mit der Unterschrift unter diesem Titel verpflichtet den Betrag zu zahlen. Eine rückwirkende Einforderung ab Änderung der Düsseldorfer Tabelle ist also möglich. Streng genommen hätte er ja schon ab diesem Zeitpunkt den höheren Betrag leisten müssen.
Ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten.Chrischi
Die Antworten können nicht als rechtsverbindlich angesehen werden.
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bitte eigenes Thema aufmachen
edy