Sehr geehrte Damen und Herren,
in naher Zukunft werden meine Eltern in ein Pflegeheim kommen.
Da Sie eine sehr geringe Rente haben und keine Eigenkapitalien, werde ich hierzu sicherlich im Rahmen der Sozialgesetze Verpflichtungen haben.
Ich habe hierzu eine Frage zum Verbot der Doppelbewertung.
Hintergrund: Ich bin selbständig und habe mir im Lauf der Zeit eine Immobilie erworben, die aktuell vermietet ist. Die Immobilie ist Teil meiner eigenen Altersabsicherung.
Ich erziele Mieteinnahmen die zu meinem Einnahmen zugerechnet werden. Das ist klar - und wirkt sich darauf aus ob ich Leistungsfähig im Unterhalt bin.
Die Frage ist wie ist es mit der Immobilie selbst. Darf deren Wert hinzugezogen werden und ich verpflichtet werden die Immobilie zu verkaufen. Oder wenn ich in 10 Jahren entscheide die Immobilie zu verkaufen, darf ich dann nachträglich mit Forderungen belangt werden.
Gilt in diesem Kontext das Verbot der Doppelbewertung.
Ich möchte dazu anführen das ich mich in diesem Verbot nicht gut auskenne und mir dieser Begriff bei meinen Recherchen ins Auge gesprungen ist.
Ich danke vorab für die Antworten und gemachten Mühen.
Sonnige Grüße
Peter Leonhard