Düsseldorfer Tabelle 2019

  • Hallo zusammen,


    Eigentlich nur eine kurze und simple Frage:


    Wenn im Unterhaltsrecht (für Kinder) der Selbstbehalt auf 1900€ angehoben wird, gilt dies dann auch für die Unterhaltspflicht im Elternunterhalt?


    Vielen lieben Dank

  • Hallo Yasmin1987,


    wann wird denn der Selbstbehalt bei Kindesunterhalt auf 1900€ angehoben?


    Im Jahre 2032?




    edy

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  • nur mir erschliesst sie sich nicht so ganz.


    Mir auch nicht. ?(


    Wenn im Unterhaltsrecht (für Kinder) der Selbstbehalt auf 1900€ angehoben wird, gilt dies dann auch für die Unterhaltspflicht im Elternunterhalt?


    @ Yasmin1987


    wenn überhaupt erscheint mir ein Mindestselbstbehalt von 1900 EUR nur beim Elternunterhalt plausibel.
    Die letzte Erhöhung war von 1600 EUR auf 1800 EUR.
    Zur Zeit ist er 1800 EUR.


    Woher hast du diese Info?
    Kannst du eine Quelle nennen?


    Gruß
    awi

  • Die Frage ist ja berechtigt. Eigentlich muss der Selbstbehalt im Elternunterhalt mal wieder angehoben werden. Konnte dazu aber nichts im Internet finden

  • Mir war so als hätte ich gelesen dass der Selbstbehalt in der Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt angepasst wurde... jetzt find ich's aber ehrlich gesagt selbst nicht mehr

  • Hi,


    also der Selbstbehalt soll von 1100,- € auf 1900,- € ansteigen, oder wie? Welchen Selbstbehalt meinst du denn? Derjenige, der bei Zahlungen für minderjährige Kinder gilt, der für nicht mehr minderjährige Kinder, die priviligiert sind, gilt, für nicht priviligierte Kinder, oder ist der Unterhalt gemeint, den erwachsene Kinder für ihre Eltern zahlen müssen? Lies deine Frage doch mal kritisch durch und stelle dann klar, was du meinst.


    Herzlichst


    TK