Kein Recht auf Unterhalt für Kind mit gemeinsam lebenden Vater

  • Hallo,
    so langsam bin ich mit meinem Latein am Ende.
    Ich lebe mit dem Vater meines Kindes in einer gemeinsamen Wohnung.
    Von einer Beziehung kann man nicht wirklich sprechen, da wir immer nur streiten.
    Ich arbeite von früh bis spät, bin selbstständig und komme mehr schlecht als recht über die Runden.
    Von meinem Lebensgefährten bekomme ich € 500,- im Monat für Miete, Telefon, Internet, Handy, Autoversicherung, Lebensmittel etc.
    Alleine die Miete beträgt € 1.050,- warm.
    Dieses Geld habe ich auch vor der Geburt unseres Sohnes bekommen, mit der Geburt meines Sohnes hat sich an dieser Summe nichts geändert.
    Mein Lebensgefährte war jetzt ca. 3,5 Jahre arbeitslos und hat verschiedene Krankheiten.
    Im Januar beginnt er einen neuen Job. Da er Schulden (vor ca. 20 Jahren entstanden) war er heute bei der Schuldnerberatung zwecks Privatinsolvenz.


    Vorhin hat er angerufen.
    Er möchte mir in Zukunft € 300,- im Monat für den Kindesunterhalt überweisen, damit er mehr verdienen darf ohne das ihm etwas weg genommen wird.
    Dieses Geld möchte er dann von mir wieder in bar ausgezahlt bekommen, damit er es zur freien Verfügung hat.
    Ich bin total entsetzt, daß er noch nicht einmal jetzt daran denkt, mir bzw. unserem Sohn mal etwas Geld zur Verfügung zu stellen.


    Es ist so, daß er sich bis auf einen Nachmittag in der Woche noch nicht mal um unseren Sohn kümmern muss.
    Mein Sohn (fast 5 Jahre) wird i.d.R. morgens von mir in die Kita gebracht, danach von meinen Eltern abgeholt.
    Dort ist er dann bis ca. 19.30 Uhr - ich hole ihn ab und kümmere mich um ihn.
    Mein LG geht weder einkaufen, noch macht er etwas im Haushalt - bis auf wenige Ausnahme alle paar Monate.
    Alle Kosten (Bekleidung, Essen etc.) werden alleine von mir getragen.


    Kann ich überhaupt irgend etwas machen, um ihn in die Pflicht zu nehmen?


    Entschuldigt den langen Text.

  • Hallo,


    Und du findest deinen Mann trotz allen gut,und möchtest bei ihm bleiben auch wenn sich nichts ändert?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    die Frage von edy ist durchaus berechtigt. Es ist nun mal so, dass man sich im Falle des Zusammenlebens (ob mit Streit oder ohne ist einerlei) selbst arrangieren muss. Und das gilt nicht nur für Eheleute. Also entweder du schluckst die Kröte oder setzt was anderes durch oder du trennst dich von ihm. Das ist ein menschliches Problem, ganz klar, aber letztlich kein juristisches.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,
    wer hat denn den Mietvertrag unterschrieben? Und für bedürftige Parteien gibt es die Prozesskostenhilfe. Dann geht der Staat mit den Kosten in Vorlage. Also, das geht schon. Sei es, dass man auf Zustimmung zur Kündigung der Wohnung klagt oder eben auf Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung. So ganz preiswert ist die Wohnung ja nicht.


    Und nach der Trennung gibt es dann auch Unterhaltsvorschuß, dann sieht es finanziell also gar nicht so schlecht aus.


    Herzlichst


    TK