Hallo,
bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens hat das SA keine Rücklagenbildung für Haus und Auto anerkannt.
Gibt es eine Urteil um gegen den EU-Bescheid dahingehend vorzugehen.
Konkret wäre die Rücklagenbildung aktuell so hoch, wie die Forderung des SA.
Der EU könnte also gezahlt werden, dann müssten aber für Instandhaltung und Renovierung oder ein "Folgefahrzeug" finanziert werden.
Dies wird vom SA aber dann nicht mehr anerkannt.
LG frase