Hallo,
Frau A lebt nun im Pflegeheim. Teile der Kosten werden vom SHT getragen.
Hierbei werden die Leistungen in Grundsicherung (125€) und Sozialhilfeanspruch (1100€) mit entsprechenden Bescheiden vom SA ausgewiesen und dem Heim gezahlt.
Frage: Kann des SHT nun den Gesamtbedarf von 1225€ als Anspruchsübergang fordern oder nur die 1100€?
Hintergrund: Der EU Schuldner verdient unter 100T €, soll aber EU auch für den GS-Anteil zahlen.
LG frase