Hallo Ihr lieben Experten,
vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten:
In einem Unterhaltsratgeber, den ich beziehe, wird ausgesagt, dass das Vermögen des Ehepartners der Unterhaltspflichtigen in eine Monatsrente umgewandelt bzw. aus dem Vermögen berechnet wird, wenn er sich bereits im regulären Rentenalter befindet.
Ist diese Aussage richtig? Ich kenne es eigentlich nur so, dass das Vermögen des Schwiegerkindes tabu ist. Hat sich das jetzt geändert?
Vielen herzlichen Dank!