Abzugsfähige Versicherungen

  • Hallo zusammen,


    folgende Versicherungen sind abzugsfähig, richtig?


    UHP
    Rentenversicherungen wie z.B. Riester bis 5% vom Bruttoeinkommen
    Vermögenswirksame Leistungen (Lebensversicherung)
    Unfallversicherung
    Private Krankenzusatzversicherung
    (Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung,....)
    Auslandskrankenversicherung??
    Pflegezusatzversicherung
    Berufsunfähigkeitsversicherung
    Risikolebensversicherung??


    Was fehlt?


    Der Unterschied zum Schwiegerkind ist lediglich die Höhe der Altersvorsorge, richtig?



    Wie sieht es mit Sterbegeldversicherung für Dritte aus. Also wenn der UHP der Versicherungsnehmer und eine andere Person die versicherte Person ist?


    MfG
    imbe3m112

  • Hallo!


    Die Auslandskrankenverischerung wird nicht anerkannt. Bei der Unfallversicherung kommt es drauf an. Bei Selbständigen immer, bei Angestellten nur, wenn sie angemessen ist. Die Risikolebensversicherung kann, je nach Art, ggf. auch bei der Altersvorsorge berücksichtigt werden.


    Das Schwiegerkind ist frei in seiner Vermögensdisposition. Es darf zum Beispiel nach Erhalt der RWA Kredite aufnehmen, die bei der Berechnung zu berücksichtigen sind.
    Aber ja, es kann auch mehr in der Altersvorsorge angespart werden (ich meine bis zu 10 % wird üblicherweise akzeptiert).


    Aufwendungen für Dritte werden in der Regeln nicht anerkannt (mal abgesehen von Unterhaltsleistungen an Dritte und den damit verbunden üblichen Ausgaben). Sterbegeldversicherung is so eine Sache. Ich bin mir nicht sicher, aber grundsätzlich muss sie nicht anerkannt werden, habe aber schon erlebt, dass das ein oder andere Sozialamt sie berücksichtigt hat, wenn deutlich wird, dass sie nicht dazu dient um potientielle Unterhaltsleistungen zu verringern, sondern schon seit Jahren eingezahlt wird.


    Grüße, Ingwer

  • Bei der Unfallversicherung kommt es drauf an.


    M.E. müssen Unfallversicherungen in angemessener Höhe anerkannt werden. Ihr Zweck ist nicht Vermögensbildung sondern die eigene Absicherung und die Absicherung der Familie im Falle eines Unfalls. Die eigene angemessene Vorsorge geht immer vor.


    Es darf zum Beispiel nach Erhalt der RWA Kredite aufnehmen, die bei der Berechnung zu berücksichtigen sind.


    Vorsicht! Auch hier werden wahrscheinlich Grenzen in Bezug auf die Kredithöhe gezogen. Die Kredithöhe und Kreditrate müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Einkommen des UHP und des Schwiegerkindes stehen. Je höher das Einkommen des Schwiegerkindes im Verhältnis zum Kind ist, desto höher ist der Spielraum zur freien Verwendung des eigenen Einkommens und umgekehrt.

  • M.E. müssen Unfallversicherungen in angemessener Höhe anerkannt werden. Ihr Zweck ist nicht Vermögensbildung sondern die eigene Absicherung und die Absicherung der Familie im Falle eines Unfalls. Die eigene angemessene Vorsorge geht immer vor.


    Genau. Die Unfallversicherung wird (bzw.. sollte so ein) bei Angestellten ähnlich behandelt wie die Krankenzusatzversicherung. Es gibt zwar die gesetzliche Unfall— und Krankenversicherung, aber eine zusätzliche angemessene Absicherung ist auf jeden Fall einkommensmindernd zu berücksichtigen.


  • Ich kann aus Erfahrung sprechen, dass der SHT, mit dem ich mich immer rum ärgern muss Unfallversicherungen nicht anerkennen.

  • Ich kann aus Erfahrung sprechen, dass der SHT, mit dem ich mich immer rum ärgern muss Unfallversicherungen nicht anerkennen.


    In dem Fall würde ich mich nicht mit dem SHT herum ärgern, sondern, wenn er den Beitrag für die Unfallversicherung nicht anerkennt und den Hinweis, dass die eigene Absicherung bzw. Absicherung der Familie für den Falle eines Unfalls Vorrang vor EU hat, ignoriert, einfach den geforderten EU um den halben Beitrag für die Unfallversicherung kürzen.


    Sollen sie halt klagen.

  • Hallo,


    bei uns wurden die Kosten der Risikoversicherung letztlich anerkannt. Habe begründet, dass ich keine Wahl hinsichtlich des Abschlusses der Lebensversicherung hatte. Die Risikolebensversicherung war Bedingung, um das Bauspardarlehen zu bekommen.


    Auch die Kosten für die Unfallversicherung wurden nach nochmaligem Schriftverkehr anerkannt. Begründung: Angemessene Vorsorge für die eigene Familie mit 3 Kindern, in im Studium sind oder kommen. Würde ohne Unfallversicherung unfallbedingt der Verdienst eines Elternteils wegfallen, müssten die Kinder teure Kredite aufnehmen um ihr Studium zu finanzieren.
    Beide Versicherungen wurden lange vor RWA abgeschlossen.


    Altersvorsorge für mich als Schwiegerkind wurde mit 10 % anerkannt. Begründet habe ich damit, dass ich viele Jahre wegen der Erziehung der Kinder zu Hause geblieben bin und danach fast 15 Jahre teilzeitbeschäftigt war.