Verpflichtet Eigentum?

  • Ich weiß...sitzen tut er ja schonironisch gemeint.
    Wer erbt ? mein Mann sicherlich nicht.
    Deswegen freu ich mich dass ich neutrale Antworten bekomme - Dank dir!

  • 2 Schwestern, nicht leistungsfähig.
    Mein Mann u sein Bruder, wobei die Berechnung von uns knapp an der Grenze ist. Kommt drauf an was anerkannt wird. Bei dem Bruder dürfte es sich ähnlich Verhalten.
    Ich als Schwiegerkind habe mehr Ausgaben wie Einkommen. Ob das anerkannt wird, bezweifle ich....

  • Mein EK ca 800 Euro davon gehen ab
    Für Landwirtschaft Betriebshaftpflicht, Berufsgenossenschaft, Kfz Steuer u Versicherung, Traktor Raten, Wassergeld. Fahrtkosten für die Pflege meiner Mutter. Sterbebeleitung meines Bruders. Arzt, kosten und Rechtsberatung Arbeitgeber. Ergibt eine Summe von 988 Euro. Diese Ausgaben waren / sind tatsächlich da. Fahrtkosten zur Arbeit.

  • Ich als Schwiegerkind habe mehr Ausgaben wie Einkommen. Ob das anerkannt wird, bezweifle ich....


    Das kommt auf die Art der Ausgaben an und kann nicht pauschal beantwortet werden.


    Ob eine Behörde eine Ausgabe anerkennt ist zunächst einmal zweiranging.
    Wichtig wäre, ob ein Gericht das anerkennen würde.


    Viele Forderungen von Sozialämtern sind falsch und werden schnell korrigiert, wenn man die Sachbearbeiter auf die aktuelle Rechtsprechung hin weist. Leider wehren sich viele UHP nicht nach dem Motto: "Der Bescheid kommt ja von einer Behörde. Das muss ja richtig sein."

  • Das lässt sich schwer einschätzen. ZB Kfz Steuer musste ich im letzten Jahr für den Traktor doppelt zahlen weil ich keinen Gewinn in der Landwirtschaft gemacht habe. Da könnte das Argument sein dass ich meine Landwirtschaft verkaufen soll, dann hätte ich nicht so viele Ausgaben.

  • Für Landwirtschaft Betriebshaftpflicht, Berufsgenossenschaft, Kfz Steuer u Versicherung, Traktor Raten


    und

    Da könnte das Argument sein dass ich meine Landwirtschaft verkaufen soll


    Das SA kann dir nicht vor schreiben deine Landwirtschaft zu verkaufen.


    Du musst ja wahrscheinlich eine Gewinn und Verlustrechnung erstellen. Viele der o.g. Ausgaben sind in der Gewinn- u. Verlustrechnung enthalten und müssen anerkannt werden. Was geschehen könnte wäre, dass dein Einkommen dadurch nicht 800 EUR sondern 0 EUR ist. Das vermindert aber das Familieneinkommen.


    Zitat

    Fahrtkosten für die Pflege meiner Mutter. Sterbebegleitung meines Bruders. Arztkosten u.ä.


    muss m.E. anerkannt werden.


    Mehr kann ich im Augenblick nicht dazu sagen, da mir nicht alle Daten bekannt sind und die Situation unklar ist.


    Liste auf jeden Fall alle Ausgaben auf.
    Am besten ihr geht so vor wie hier beschrieben
    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html

  • Danke für den Link!
    Kann mir auch zur Last gelegt werden dass ich einen ratenkauf für die Landwirtschaft eingehe obwohl ich das Geld zu dem Zeitpunkt hätte?

  • Kann mir auch zur Last gelegt werden dass ich einen ratenkauf für die Landwirtschaft eingehe obwohl ich das Geld zu dem Zeitpunkt hätte?


    Was immer du mit "zur Last legen" meinst, du bist als Schwiegertochter in deiner Handlungsfreiheit nicht beschränkt. Selbst ein unterhaltspflichtiges Kind wäre in seiner Handlungsfreiheit nicht beschränkt. Das Einzige, das passieren könnte, wäre, dass spätere Ratenzahlungen nicht einkommensmindernd anerkannt werden könnten, aber auch da kommt es auf den Einzelfall an.

  • Würdet Ihr bitte mal über meine Ausgaben schaun?
    Alle Beträge mtl.
    UHP
    Fahrtkosten Arbeit 385, Betriebsrente 200, Lebensv 80, Unfallv 31, Rechtschutz 26, Gewerkschaft 30 Kredit 150. Sterbebegleitung/Beisetzung/Nachlassregelung 2017/18 Mutter 164 Euro Fahrtkosten.


    Schwiegerkind
    Fahrtkosten Arbeit 280, Instandhaltung EW 65, Modernisierung Haus 80, Landwirtschaft- (Wiesen und Acker verpachtet, Wald vorhanden u selbst bewirtschaftet) Haftpflicht 14, Berufsgenossenschaft 8, Rate Traktor 250, Kfz Steuer incl Nachzahlung (Grüne Nummern) 39, Versicherung 10, Wassergeld 4 Euro
    Fahrtkosten Mutter (Ärzte, Apotheke, Einkäufe) incl. Fahrten zur Sterbebegleitung (Sohn bzw mein Bruder) und Friedwald 73 Euro. (Mutter ü 80, soll keine weiten Strecken mehr fahren. Sehr schlechte Sehleistung, Existenzminimum
    Arztkosten 2017/18 220 Euro
    Ich bin selbst ausgebildete Sterbebegleitung (nur ehrenamtlich) deswegen waren wir so oft vor Ort.
    Wie geschrieben alle Summen sind der Monatswert. Sind diese Ausgaben abzugsfähig?

  • Hallo,


    diese Aufstellung wirft viele Fragen auf.
    Da müssen wir Schritt für Schritt vor gehen.


  • 220 Tage * 35 km *2*0,30 Euro, Fahrtkosten tatsächlich. Wird vom FA anerkannt
    200 Betriebsrente wird vom Nettoeinkommen abgezogen bei 54000 EK
    8o Euro Kapital - würde zur Sicherung des Kredits für die Eigentumswohnung 1991 abgeschlossen
    Rechtsschutz bei 40 000 km im Jahr
    150 Euro Kredit wurde 2015, also vor der RWA
    Mutter meines Mannes Januar 18 verstorben. Nov, Dez, Jan Sterbebegleitung bzw Regelung d Bestattung u des Nachlasses.Die gefahrenen km*0,30 auf's Jahr gerechnet mit 0,30 Euro

  • Und dann durch 12 geteilt, als monatliche Belastung.


    MEINE Mutter benötigt immer mehr Betreuung. Dh ich fahre sie. Dies berechne ich wiederum mit den gefahrenen Kilometern *0,30 Euro. Im August ist mein Bruder verstorben und auch hier habe ich meine Mutter (ihrem Sohn) zu ihm gefahren. Anschließende Fahrten zum Friedwald


  • Wie hoch ist das Nettoeinkommen?


    Ich muss heute Schluss machen, da ich Rückenschmerzen habe.

  • Ich gehe davon aus dass ihr in einer eigenen Immobilie wohnt. Richtig?
    Wenn das richtig ist fließt ein Wohnwert in die Rechnung ein.
    Wem gehört die Immobilie laut Grundbucheintrag? Beiden zu je 1/2?
    Wie groß ist die Wohnfläche?
    Wie viele Personen wohnen da?
    Wie hoch wäre die Miete pro qm für eine vergleichbare Wohnung?

  • Eigentumswohnung
    400 Euro Wohnwert lt Gemeindeverwaltung
    Eigentum Schwiegerkind
    Ca. 100 qm
    2 Personen
    Zwischen 4 u 5 Euro, da wir ein Ortsteil ohne ÖV Mittel sind, nimmt Gemeinde 4 Euro an.


    EK UHP 3300 Euro
    EK Schwiegerkind 820 Euro

  • Oh, Sorry- meine letzte Antwort habe ich wohl nicht gesendet.


    Zum Teil 155 Euro Pacht
    Der Rest aus nicht selbstständiger Arbeit
    Einkommen in 10 Jahren vorraussichtlich 5000 Euro Holzverkauf
    Nein , keine G/V Rechnung, das FA will nur die Quittung für die Pacht