Schönen guten Abend,
Mein Mann wurde vom Sozialbezirk X informiert dass sich sein Vater im Pflegeheim befindet und Elternunterhalt zahlen soll. In erster Linie hat er sich auf Verwirkung berufen, was nach all den Jahren allerdings schwierig ist zu beweisen. Sollte dies nicht anerkannt werden, wird eine Berechnung erstellt.
Nun meine Frage - da ich landwirtschaftliche Flächen geerbt habe musste ich verschiedene Anschaffungen machen und Beiträge u Versicherungen zahlen. Sind solche Raten u Beiträge vom Einkommen abzugsfähig? Einnahmen sind nur 160 Euro im Jahr an Pacht.
Durch dieses Erbe bin ich meiner Mutter moralisch verpflichtet und übernehme jetzt natürlich die Fahrten zum Einkaufen und Ärzten. Kann ich hier zB die gefahrenen Kilometer geldent machen?
Über eure Einschätzung würde ich mich freuen!
LG
Sendrarom