Verpflichtet Eigentum?


  • Wenn du so Auskunft gibst oder gegeben hast, dann gibt das einen unendlichen Schriftwechsel mit dem SHT, weil der Sachbearbeiter auch nicht durch blickt und ständig Nachfragen kommen und du Erklärungen abgeben musst.


    Mir ist verschiedenes immer noch nicht klar:


    Wie hoch ist
    - dein monatliches Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit? Brutto/Netto
    --das monatliche Einkommen aus Verpachtung
    --dein durchschnittliches Einkommen aus Forstwirtschaft


    Du kannst die Zahlen aus der Steuererklärung oder dem Steuerbescheid nehmen.


    Schau dir noch mal diese Seite an:
    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html


    Eine Auskunft ist dann richtig erteilt, wenn sie vollständig und systematisch geordnet ist.


    Zum 150 EUR kredit?


    Ist der für die ETW?
    Wer hat den Kreditvertrag abgeschlossen?

  • Oh man awi, du zerpflückt mich ganz schön. Wie mag das dann bei der Behörde abgehen. Nur du bekommst da leider keinen Lohn dafür und hilfst, Dank dir!

  • Hallo Sendrarom,


    Oh man awi, du zerpflückt mich ganz schön. Wie mag das dann bei der Behörde abgehen.


    Ich versuche nur ein realistisches Bild zu erhalten um eine Berechnung vorzunehmen, so wie es ein SHT auch machen würde.
    Ausgehend von den bereits bekannten Fakten komme ich bisher zu folgendem Ergebnis:


    UHP


    Nettoeinkommen 3.300,00 €
    ./. Fahrtkosten, Gewerkschaftsbeiträge -397,00 €
    ./. Unfallversicherung -31,00 €
    ./. Kredit -150
    ./. getätigte Altersversorgung -200,00 €
    -------------
    anrechenbares bereinigtes Einkommen 2.522,00 €


    Ehefrau


    Einkommen: 820,00 EUR
    Wohnwert: 400,00 EUR
    Fahrtkosten: -280,00 EUR
    Instandhaltungsrücklage - 65,00 EUR
    Fahrten zur Betreuung der Mutter: - 80,00 EUR
    Altersvorsorge: bisher ???
    ----------
    anrechenbares bereinigtes Einkommen 795,00 €


    Anrechenbares Familieneinkommen 3317 EUR
    Familienselbstbehalt: 3240 EUR


    Es könnten ca. 32 EUR gefordert werden.
    Stimmt aber nur, wenn die obigen Zahlen so stimmen.
    Die Ausgaben aus der Landwirtschaft sind noch nicht enthalten..


    Das Schwiegerkind kann aber für seine eigene Altersvorsorge sparen, d.h. wenn mindestens 80 EUR angelegt würden, wäre kein EU mehr möglich.


    Gruß
    awi

  • Guten Morgen awi, herzlichen Dank!
    Mit dieser detaillierten Berechnung kommt wieder Ordnung in mein wirres Gehirn. Stellenweise war/bin ich echt überfordert.

  • Stimmt aber nur, wenn die obigen Zahlen so stimmen.
    Die Ausgaben aus der Landwirtschaft sind noch nicht enthalten..


    Wie gesagt, die Berechnung stimmt nur, wenn das von mir angenommene Nettoeinkommen der Schwiegertochter nicht höher als 820 EUR ist. Bisher ist mir nicht ganz klar in wie fern die Pacht und der Erlös aus dem Holzverkauf in den 820 EUR enthalten sind.


    Da Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit zeitgleich vor liegen müssen könnte man durch einen Verzicht auf den Verkauf von Holz in den nächsten Jahren ein diesbezügliches Einkommen vermeiden. Man müsste dann dem SHT bei Auskunftserteilung mitteilen, dass in den nächsten Jahren kein Erlös aus dem Verkauf von Holz zu erwarten ist. Eine Begründung wird dir sicherlich einfallen.


    Wem ist der Kredit 150 EUR zuzuordnen. Wer hat den Kreditvertrag unterschrieben?

  • Holzverkauf war 2014. Die jährliche Pacht ist beim Einkommen inbegriffen.
    Die Anschaffungskosten der Landwirtschaft waren 2017, weil der Traktor immer mal wieder benötigt wird ua für die Flurbereinigung.
    Da die Einkommensteuer 2017 noch nicht vorliegt ist diese G&V Rechnung nicht zu belegen. Kommt in den nächsten Wochen.


    Der 150 Euro Kredit wurde von meinem Mann und mir gemeinsam unterschrieben. Zweck war Umlage Straßenbau

  • Hallo zusammen - ich würde gern wieder eure Meinung hören :


    Heute ein Schreiben vom Sozial Bezirk Xy : das Auskunftsersuchen beim Grundbuch war negativ. Dh NACHWEIßLICH VORHANDENER GRUNDBESITZ vom Vater meines Mannes wird irgendwie nicht vom Sozialbezirk durch behörtliche (evtl fehlerhafte) Nachfrage beim Grundbuchamt gefunden.


    Wir haben jedoch den Ausdruck vom Grundbuch Amt vorliegen. Auch wenn das jetzt recht kleinkariert ist - muss ICH/MEIN MANN dem Sozial Bezirk beweisen dass noch kein Anspruch vorhanden ist?


    Kann ich das Auskunftsersuchen in Kopie verlangen, damit ich weiß wo der Fehler liegt?


    Danke schon mal & schönen Abend!
    Sendrarom

  • Hallo Sendrarom,


    Kann ich das Auskunftsersuchen in Kopie verlangen, damit ich weiß wo der Fehler liegt?


    Schickt doch einfach eine Kopie des Euch vorliegenden Grundbuchauszugs zum Amt und bestreitet die Bedürftigkeit des Vaters.
    Sollen doch die schauen, wo ihr Fehler liegt.
    So lange der Vater nicht bedürftig ist braucht ihr auch keine Auskunft zu geben.


    Gruß
    awi