Trennung/Scheidung

  • Hallo,
    Seit Anfang November leben mein Noch-Ehemann und ich getrennt. Er wohnt bei seiner Geliebte. Wir haben ein gemeinsames Haus (wir stehen beide im Grundbuch), müssen aber noch einen Kredit abzahlen. Die Kreditraten tilgt mein Noch-Ehemann alleine, weil er mehr verdient als ich. Trennungsgeld habe ich noch nicht bekommen. Wir haben 2 erwachsene Kinder, die nicht mehr im Haushalt wohnen, aber finanziell noch nicht auf eigenen Beinen stehen.


    Wenn ich in unserem Haus wohnen bleibe, was steht mir dann an Unterhalt zu? Von Vermietung halte ich nichts, da ich verhindern möchte, dass er irgendwann mit seiner Geliebten dort einzieht.


    Wie sieht es mit den Kosten aus, wenn ich mir eine Mietwohnung suchen würde?


    Welche Konsequenzen würden für mich entstehen, wo kann mein Noch-Ehemann einhaken?


    Gruß Bea67

  • Hi,


    in Ermangelung irgendwelcher konkreter Daten kann die Antwort auch nur sehr allgemein sein. Du müsstest derzeit deinem Mann für seinen Anteil am Haus Nutzungsentschädigung zahlen. Eine Beteiligung am Abtrag wäre auch möglich. Inwieweit eine Beteiligung an den Kosten für die Kinder durch dich in Betracht kommt, das kann ich nicht abschätzen. Das sind erst einmal Forderungen, die im Raum stehen. Da ist Klärungsbedarf. Wenn das alles klar ist, kann man anfangen mit der Rechnerei. WEnn der Mann weiterhin für alle Belastungen aufkommt, auch für deinen Beitrag, dann kann es durchaus sein, dass trotz höheren Einkommens kein Unterhaltsanspruch besteht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,
    hier habe ich konkrete Zahlen
    Jahreseinkommen Ehemann 60.497,43 €
    Durchschnitt (12 Monate) 5.041,45 €
    Abzug Miete 1. Kind - 310,00 €
    Abzug Kosten 2. Kind - 715, 73 €
    abzügl. Kredittilgung - 869,62 €
    Summe 3.145,65 €


    Gehalt Frau 994,00 €


    Außerdem bekomme ich schon seit einigen Jahren 100 € Haushaltsgeld pro Woche. Kann mein Noch-Ehemann das Geld für November und Dezember zurück fordern?


    Ab Januar bezahle ich für Strom, Gas, Wasser, Leasinggebühr für PKW usw. 744,88 €.


    Vielen Dank
    Bea67

  • Hi,


    ich gehe mal davon aus, dass deine Angaben auf den Steuerklassen III/V beruhen. Das hat sich ja jetzt mit dem neuen Jahr geändert. Ihr dürftet jetzt beide in Steuerklasse I sein. Du hast also mehr, er hat weniger. Aber, wenn du auch diese Zahlen hast, kannst doch gut alleine rechnen. Beide Einkommen bereinigen, seines auch um den Kindesunterhalt, deine Verpflichtungen, die er erfüllt, bei dir berücksichtigen und von dem, was dann noch übrig bleibt, hat er dir 3/7 zu zahlen. Da sind aber die wöchentlichen Zahlungen von 100 € zu berücksichtigen. Viel wird da nicht rauskommen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,
    ich habe noch einige Fragen. Wenn wir unser Haus verkaufen, dann bekommt doch jeder die Hälfte der Verkaufssumme. Wie sieht das bei dem Kredit aus? Muss der dann von uns beiden zurück gezahlt werden? Wie bin ich nach der Scheidung finanziell abgesichert? Was passiert, wenn mein Noch-Ehemann arbeitsunfähig werden sollte (z.B. durch Krankheit). Wir sind seit fast 29 Jahren verheiratet. Was passiert finanziell, wenn er nach der Scheidung seine Geliebte heiratet?


    Herzlichst
    Bea67

  • Hallo Bea,


    wenn das Haus verkauft wird,dann wird mit dem Verkaufserlös zuerst der Kredit getilgt ( evtl. kommen noch Kosten für eine Vorfälligkeitsentschädigung dazu).


    Evtl. bekommst du für eine Zeit nachehelichen Unterhalt.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi Bea,


    wir helfen doch gerne.


    Der Hauskredit wird in der Regel vor Eigentumsübertragung abgewickelt, so dass das Grundbuch für den neuen Eigentümer "sauber" ist. Was dann noch übrig bleibt, wird zwischen euch aufgeteilt. Das dürfte relativ unproblematisch sein, das ist der Job des Notars.


    Deine finanzielle Absicherung nach der Scheidung, dafür bist erst einmal du allein verantwortlich. Der schöne Spruch "einmal Arztfrau, immer Arztfrau" gilt nicht mehr. Es kann sein, dass du für einen bestimmten Zeitrahmen noch Unterhalt bekommst, da du aber arbeitest wird das nicht ewig sein, hinzu kommt ja noch das Geld aus dem Hausverkauf. Dieser Realität musst du ins Auge schauen.


    Nun weiss ich nicht, wie alt ihr seid. Denn, bei euch wird ja der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dies bedeutet, dass die in der Ehe erworbenen Anwartschaften bei der Rentenkasse ausgeglichen werden. Deine Rentenanwartschaft wird also erheblich steigen, weil du ja deutlich weniger Anwartschaften als er erworben hast. Keine Ahnung, wann ihr in Rente geht, aber ab da solltest du auf jeden Fall gut versorgt sein. Zwar nicht mehr auf dem hohen Niveau wie jetzt, aber welcher Rentner ist das schon?


    Ich würde jetzt erst einmal mit den neuen Zahlen (andere Steuerklasse) rechnen. Dann kannst du dich besser positionieren.


    Herzlichst


    TK