Unterhalt zurück zahlen oder nicht

  • Hallo ihr Lieben, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich hab die Problematik das mein Ex den mega Stress zur Zeit macht und meine Kinder nun drunter leiden. Ich möchte langsam Ruhe für meine Kinder.


    Es geht darum ich musste Hals über Kopf mit meinen Kindern ausziehen bei dem Vater. Da wir beide im Mietvertrag standen und ich nicht die Hälfte der Miete für 3 Monate zahlen wollte (ich sah es nicht ein für ihn und seine neue Freundin die Wohnung zu zahlen). Sollte ich für die 3 Monate auf den Unterhalt verzichten, leider hatte ich mich erst drauf eingelassen. Am Ende hatte ich mich umentschieden und somit musste er doch noch 1 von den 3 Monaten an mich zahlen. Es läuft über die Unterhaltsvorschusskasse da er nicht zahlen wollte. Nun ist er mehr als sauer und meine Kinder leiden drunter. Ich weiss es ist mit Sicherheit verkehrt, aber wenn er dann endlich Ruhe gibt, soll er den einen Monat zurück bekommen.


    Nun zu meiner Frage "Wenn ich es nun an die Unterhaltsvorschusskasse zurück zahle für den Monat, bekomme ich dann Probleme mit denen?" Oder macht es mehr Sinn es ihm zu überweisen? Ich weiss das er ziemlich viel nachzahlen muss an die UVK da mein Antrag ewig gebraucht hat bis er durch war.
    Wie verhalte ich mich nun richtig? Hab Angst das die UVK dann sagt, das sie es dann einstellen!


    Lg Dine

  • Hi Dine,


    was für ein Durcheinander du hier produzieren wirst. Mein dringender Rat, lass es, was du da vorhast. Unterhaltsvorschuß ist dazu da, den Unterhalt der Kinder sicher zu stellen, nicht dazu, ungeklärte Rechtsverhältnisse zwischen den Eltern zu klären. Du kannst für die Kinder gar nicht auf Unterhalt verzichten, juristisch gesehen. Und vermenge nicht deine Angelegenheiten mit denen der Kinder, das geht gar nicht. Es ist die Aufgabe deines Ex, seine Verhältnisse mit der Vorschußkasse zu klären. Und glaub mir mal, dass die Kasse nur so viel zurückfordert, wie er auch zahlen kann. Die rechnen das nämlich sehr genau aus.


    Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass sich die Laune des Ex gegenüber den Kids bessert, wenn er die paar Monate Rückstand abgezahlt hat. Da seine Haltung ja grundsätzlich so ist, dass er gar nicht zahlen will, wird er zumindest an jedem ersten eines Monats stinkig sein. Da muss eine Haltungsängerung her, oder aber es gibt eben keinen Umgang, basta.


    Viel kritischer sehe ich euer Mietverhältnis. Hat dich euer gemeinsamer Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen, schriftlich?


    Herzlichst


    TK


  • Und vermenge nicht deine Angelegenheiten mit denen der Kinder, das geht gar nich Da muss eine Haltungsängerung her, oder aber es gibt eben keinen Umgang, basta.


    Was für ein Widerspruch gleich in einem Satz. Die Kinder haben ein Recht auf Umgang und Unterhalt.


    Der Fragestellerin empfehle ich den Dialog mit dem Ex. Reden hilft. Es ist gut, sich im Hinblick auf die Kinder finanziell zu einigen.
    Aber man muß sich auch nicht (mit schlechter Laune) erpressen lassen. Ich handhabe das so, daß ich (im Rahmen meiner Möglichkeiten) gegenüber meiner Ex möglichst großzügig bin und ihr auch Zugeständnisse mache. Das ist nach jahrelanger Erfahrung einfach stressfreier, als sich mit Ämtern, Rechtsanwälten und Gerichten den Tag zu versauen.

  • Hi,


    das Vermengen bezog sich auf das Nutzen des Kindesunterhalts in der Mietsache. Und, die Kids haben ein Recht auf Umgang, das ist doch unstreitig. Sie haben aber im Rahmen dieses Umgangsrechts auch einen Anspruch, nicht drangsaliert zu werden. Das entspricht nämlich nicht dem Kindeswohl.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Dine,


    wie schon geschrieben, ist der Dialog der beste Weg um Probleme zu lösen. Dazu gehört aber auch, sich dann an Vereinbarungen zu halten.
    Eine Rückzahlung deinerseits würde ich nicht empfehlen. Das Amt geht automatisch gegen den Schuldner vor, wenn er bekannt und leistungsfähig ist.
    Der Unterhalt steht den Kindern zu und hat nichts mit der Mietsache zu tun.
    Hier ist dringend Klärung anzuraten, wie oben schon angesprochen.
    Sachlich gesehen seit ihr beide Mieter und damit gemeinsam für die Mietzahlung verantwortlich auch wenn du die Mietsache nicht mehr nutzt.
    Wenn du also keine schriftliche Entlassung aus dem Mietvertrag hast, ist die Mietsache bis heute zu 50% immer noch dein Problem.


    LG frase