Umgangsrecht / -pflicht und Zahlungspflichten

  • Hallo zusammen,


    ich oder eher wir benötigen mal eure Unterstützung bei einigen Punkten!


    Zur Vorgeschichte: Mein Mann und ich sind nun seit fast zwei Jahren zusammen. Er hat aus seiner früheren Beziehung (sie waren nicht verheiratet) bereits zwei Kinder. Einen Sohn 21 Jahre und eine Tochter 12 Jahre. Ich selbst habe keine Kinder mit in die Beziehung gebracht. Das Ausgangsproblem ist nun die Ex und seine Tochter. Beide haben übrigens das geteilte Sorgerecht. Mein Mann ist selbstständigund ist aufgrund der besseren Auftraglage zu mir nach Berlin gezogen. Die "zurückgelassene" Familie ist im gemeinsamen Haus in Mittel-Deutschland geblieben.
    Im Grund will ich euch nicht mit der ganzen Vorgeschichte langweilen. Bei Bedarf gebe ich aber gerne genaue Auskunft.


    Das Problem ist nun folgendes:
    Er (mein Mann) bezahlt den Unterhalt für die Tochter vorbildlich und sogar mehr als von der Düsseldorfer Tabelle gefordert an die Mutter. Er bezahlt außerdem immernoch einen Teibetrag des Kredits für das Haus, damit alle drei noch dort wohnen / leben dürfen. Das ist der verwöhnten Ex-Frau natürlich nicht genug. Sie fordert alle weiteren Kosten zu teilen (Kleidung, Klassenfahrt, Geburtstagsparty etc) oder er soll (weil die gute Frau der Meinung ist, dass wir ohne Kinder) ja viel mehr Geld zur Verfügung haben, als sie mit "zwei Kindern" (der Sohnemann ist ja bereits erwachsen) Handykosten, Klamotten etc. komplett übernehmen.
    Im Grunde sollten diverse Zahlungen im Unterhalt schon einalkuliert sein oder ?


    Umgangsrecht:
    Mein Mann ist stets bemüht alle zwei Wochenenden seinem Umgangsrecht mit der Tochter wahrzunehmen. Sicher können hier die ein oder anderen nachvollziehen, dass das bei einem Selbstständigen und bei einer Entfernung von fast 300 km nicht immer einfach zu organisieren ist. Demnach kann er sich nicht immer (wie von der Ex gefordert) am Freitag den Nachmittag freinehmen, um seine Tochter von der Schule abzuholen. Ich betone hier nochmal die Entfernung von fast 300 km. Entweder bucht er dann eine Ferienwohnung oder Hotel fürs Wochenende für sich und seine Tochter oder er holt sie und sie verbringen bei uns das Wochenende und bringt sie dann wieder mit dem Auto am Sonntag nach Hause. Die Kostenentsteheung ist nur das eine. Es ist nicht nur der Sprit und die Übernachtung, auch die Verpflegung und UNternehmung etc... Keine Einsicht bei der EX... stattdessen immer wieder ihr Frust...
    Sie fordert außerdem, dass er die Hälfte der Ferien Kinderbetreuung übernehmen muss. Wie soll das als Selbstständiger Alleinunternehmer funktionieren? Ich kenne nicht einmal einen Arbeitnehmer, der sich so viel Zeit freiräumen kann.
    Wie steht ihr zu dieser Situation? Sind wir grundlos gefrustet?


    Wir wollen ja wirklich das Beste für die Tochter, aber um jeden Preis?


    Die Ex bearbeitet das Kind auch ständig. Wir hatten oft schon die Idee, dass die Tochter wenigstens mit Zug oder Fernbus fährt (Kosten würden wir auch übernehmen), aber das Kind sei zu klein.


    Erstaunlicherweise wissen wir, dass das Kind scheinbar nicht zu klein ist, um ständig alleine zu Hause zu sein oder bei Oma zu schlafen, nur damit die Mutter sich woanders in Ruhe Luft machen kann.


    Ich freue mich auf anregende Aussagen und Denkanstöße von euch.


    Ganz liebe Grüße Djuna aus Berlin

  • Hi,


    ich würde sagen, teilweise zu unrecht gefrustet, teilweise zu recht. Ich versuche, das mal aufzutröseln. Die erste Frage ist, ob es einen Gerichtsentscheid gibt, der Unterhalt und Umgang regelt. DAs wäre als Einstieg wichtig zu wissen. Und wenn ich das weiss, geht es weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Bisher gibt es keinen gerichtlichen Bescheid. Nur eine Berechnung der Familienkasse / Jugendamt und auf dessen Grundlage wird auch gezahlt


    Danke schonmal vorab.


    MFG

  • Okay, Djuna,


    ich hab etwas unpräzise gefragt, es kann sein, dass ein Titel auch vom Jugendamt ausgestellt wird, zumindest, was den Unterhalt angeht. Dann müsste der Vater da eine Unterschrift geleistet haben. Guckt doch mal nach, was ihr da habt. Nicht, dass es da plötzlich zu unangenehmen Überraschungen kommt. ES ist also ganz wichtig, dass der richtige Betrag gezahlt wird, nicht zu wenig, ansonsten kann es ganz schnell zu unangenehmen Überraschungen kommen. Klärt das mal. Auch, ob der Titel dynamisch ist, gewisse Änderungen also automatisch erfolgen.


    Nun zu den zusätzlichen Zahlungen. Grundsätzlich ist der komplette Bedarf des Kindes mit den Unterhaltszahlungen abgedeckt. Allerdings gibt es Mehrbedarf und Sonderbedarf. Mehrbedarf fällt regelmäßig an, also monatlich. Oder auch seltener, aber ständig. Der Klassiker hier ist die Nachhilfe. Sonderbedarf fällt einmalig an, stellt eine besondere Belastung dar, ist nicht ansparbar, weil plötzlich entstanden. Sowohl Klassenfahrten als auch Geburtstage fallen nicht vom Himmel sind in der Regel ansparbar. Bei erheblichen Kosten gibt es da natürlich auch Ausnahmen. Aber, wenn Mehr- oder Sonderbedarf wirklich anfällt, dann muss den der Unterhaltszahler nicht alleine tragen, sondern beide Elternteile. Klamotten gehören zum normalen Unterhalt, sind nicht zusätzlich zu bezahlen. Auch Kosten für Kommunion/Konfirmation sind kein Sonderbedarf, da kein unvorhergesehenes EReignis und die Ausgestaltung einer Riesensause nach dem Kirchgang, das muss ja nicht sein. Ich denke mal, du merkst, wie die Gerichte hier entscheiden.


    Etwas komplizierter ist es mit dem Umgang. Keine Ahnung, ob es da eine Vereinbarung gibt. Fakt ist, dass Umgangsregelungen immer, wirklich immer nur Regelungen auf Zeit sind, einfach weil sich die Bedürfnisse der Kids, aber auch der Eltern im Laufe der Zeit ändern. Dazu etwas später mehr, ich schick jetzt schon mal diesen Teilbereich rüber dann wird das alles nicht zu unübersichtlich.


    Herzlichst


    TK

  • So, ich mach weiter. Wir sind also jetzt im Bereich Umgang.


    Zu den Kosten: da die Ex noch im wohl gemeinsamen Haus wohnt, gehe ich davon aus,dass die Entfernung vom Vater gesetzt wurde, einerlei, was der Grund für die Entfernung ist. Damit hat er die Umgangskosten einschließlich der Fahrtkosten allein zu tragen.


    Nun zur Umgangsregelung. Die 14-Tage-Regelung einschließlich der hälftigen Ferienregelung ist Standart, wenn sich die Eltern nicht einigen können. Das Argument, wie man das denn mit den Ferien und Berufstätigkeit koordinieren solle, zählt nicht. Muss die berufstätige Mutter ja auch irgendwie wuppen. Nur, diese Regelung ist m.E. für das Kind hier nicht mehr altersgemäß. Mit dem Alter von 10 (etwa) fangen die Kids doch an, stark eigene Interessen zu entwickeln. Da gibt es Wochenendparties, die allleralllerallerbeste Freundin, bei der man übernachten muss, evtl. Vereinsaktivitäten, was weiß ich. Da ist doch seltener und länger wesentlich altersgerechter. Da mal nachdenken und ein kindgerechtes Konzept entwickeln.


    Was ich in diesem Zusammenhang vermisse, dass ist jede Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen des Kindes. Aber, bitte nicht in den Elternstreit einbeziehen. Ein Loyalitätskonflikt wäre hier nicht weiterführend.


    Das Kind ist 12, kann also auch schon mal ohne Tagesbetreuung in der Wohnung des Vaters tagsüber verbleiben. Der Transport des Kindes, wenn man mehrfach mit ihm Bahn gefahren ist, das kann es dann auch alleine, es gibt ja bei der Bahn auch betreute Bahnfahrten, speziell für Kinder. DA mal schlau machen.


    Und mit dem Haus fällt mir auch ganz viel ein. Aber, das ist ein anderes Thema.


    Herzlichst
    TK