achso tut mir leid xD aber wäre es nicht 631? 315 miete +316 pflegegeld? oder wie kommst du auf 715?
nochwas wie errechnet man den Wohnvorteil?
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wie errechnet man den Wohnvorteil?
Wieviel qm Wohnfläche hat das Haus?
Welcher Anteil entfällt auf Euch/ deine Mutter?
Baujahr bzw. Jahr des Erwerbs der Immobilie?
Wieviel müsste man als Miete/qm für eine ähnliche Immobilie (gleiches Alter, gleiche Ausstattung, gleiche Wohnlage) zahlen? -
Wieviel qm Wohnfläche hat das Haus?
Welcher Anteil entfällt auf Euch/ deine Mutter?
Baujahr bzw. Jahr des Erwerbs der Immobilie?
Wieviel müsste man als Miete/qm für eine ähnliche Immobilie (gleiches Alter, gleiche Ausstattung, gleiche Wohnlage) zahlen?ca.200 qm aber davon momentan nur 100 nutzbar. die restlichen 100qm befindet sich im noch im ausbau, denke wir werden dieses jahr noch fertig wenn nichts dazwischen kommt. anteil meine mutter sind ca. 40qm. wir nutzen 60qm.
habe etwas gegoogelt und finde keine mietwohnung/häuser in unserer Gegend. aber mietspiegel sollte bei 5-5,50 € pro qm liegen. -
ca.200 qm aber davon momentan nur 100 nutzbar. die restlichen 100qm befindet sich im noch im ausbau, denke wir werden dieses jahr noch fertig wenn nichts dazwischen kommt. anteil meine mutter sind ca. 40qm. wir nutzen 60qm.
habe etwas gegoogelt und finde keine mietwohnung/häuser in unserer Gegend. aber mietspiegel sollte bei 5-5,50 € pro qm liegen.Maximaler Wohnwert= 60qm*5,50 E'UR/qm = 330 EUR, also weniger als ich angenommen hatte.
Selbst nach Fertigstellung könnten höchsten 100 qm angesetzt werden
Müsst ihr noch Kredite bedienen? -
Maximaler Wohnwert= 60qm*5,50 E'UR/qm = 330 EUR, also weniger als ich angenommen hatte.
Selbst nach Fertigstellung könnten höchsten 100 qm angesetzt werden
Müsst ihr noch Kredite bedienen?also maximal würden 550 euro für wohnvorteil sein?
Ohne Kredite wäre der Kauf ja nicht möglich gewesen. aber dieser wird bald abbezahlt. -
also maximal würden 550 euro für wohnvorteil sein?
Das wäre der Wohnwert.
Wohnvorteil = Wohnwert - Kreditrate.Ich gehe nach wie vor davon aus, dass kein EU möglich ist.
Wegen des Vermögens würde ich folgendes an das SA schreiben.
1.
Ich habe unser Geldvermögen irrtümlich mir und meinem Ehegatten zugeordnet.
Mein Mann ist damit nicht einverstanden.
Er besteht darauf, dass das Geldvermögen ihm mindestens zu 80 % zuzuordnen ist, da er es fast ausschließlich erwirtschaftet hat.2. Des Weiteren bitte ich Sie, folgendes zu berücksichtigen:
Unser Vermögen wurde in den letzten Jahren für folgende Zwecke angespart:
Altersvorsorge für uns beide : 40.000 EUR
Ausbau der im Bau befindlichen Immobilie: 5000 EUR
Ersatz des Pkw meines Mannes: 10000 EUR(Zahlen und Wortlaut einfach anpassen)
Dann einfach abwarten, wie das SA reagiert.
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achso tut mir leid xD aber wäre es nicht 631? 315 miete +316 pflegegeld? oder wie kommst du auf 715?
nochwas wie errechnet man den Wohnvorteil?Hoppla, du hast recht. Das war mein Fehler. Da habe ich tatsächlich 2 Zahlen verwechselt.
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Hallo elseo,
habe mich mal hier eingelesen. Zuerst möchte ich dir mal meinen größten Resprekt aussprechen, das du deine Mutter zu dir genommen hast!!!
Nur mal eine Zwischenfrage. Warum bekommt deine Mutter das Pflegegfeld von SHT und nicht von der Pflegekasse der Krankenkasse?
Das würde bedeuten, Sie war immer über das Sozialamt Krankenversichert!
Hier mal ein Link dazu:https://www.nuernberg.de/inter…lamt/hilfe_krankheit.html
Du schreibst ja, das du nun alle Geschäfte für deine Mutter übernimmst. Dann hast du doch bestimmt auch das MDK-Gutachten veranlasst.
Da deine Mutter eindeutig GS erhält, ist diese Leistung in deinem Fall nicht von EU betroffen. (EU Abkürzung für Elternunterhalt)
Der SHT kann nur Leistungen fordern, die durch "Hilfe zur Pflege" entstehen, awi hatte darauf schon hingewiesen.
Möglicherweise kann "Hilfe bei Krankheit" aber auch Regresspflichtig sein.
Es ist ein Skandal, das man dich hier versucht zur Kasse zu bitten. Nach allem was ich hier gelesen habe, wird das aber wohl nicht eintreffen.LG frase
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Noch ein Gedanke...
Was deine Mutter mit dem Pflegegeld macht ist Ihre Sache, das kann Sie auch aus dem Fenster werfen.
Wenn du es dann zufällig auffängst, hast du halt einen kleinen Geldregen gefangen.
Pflegegeld ist in diesem Fall auch nicht Einkommenssteuerpflichtig. Weder für dich noch für deine Mutter.LG frase
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Hallo elseo,
habe mich mal hier eingelesen. Zuerst möchte ich dir mal meinen größten Resprekt aussprechen, das du deine Mutter zu dir genommen hast!!!
Nur mal eine Zwischenfrage. Warum bekommt deine Mutter das Pflegegfeld von SHT und nicht von der Pflegekasse der Krankenkasse?
Das würde bedeuten, Sie war immer über das Sozialamt Krankenversichert!
Hier mal ein Link dazu:https://www.nuernberg.de/inter…lamt/hilfe_krankheit.html
Du schreibst ja, das du nun alle Geschäfte für deine Mutter übernimmst. Dann hast du doch bestimmt auch das MDK-Gutachten veranlasst.
Da deine Mutter eindeutig GS erhält, ist diese Leistung in deinem Fall nicht von EU betroffen. (EU Abkürzung für Elternunterhalt)
Der SHT kann nur Leistungen fordern, die durch "Hilfe zur Pflege" entstehen, awi hatte darauf schon hingewiesen.
Möglicherweise kann "Hilfe bei Krankheit" aber auch Regresspflichtig sein.
Es ist ein Skandal, das man dich hier versucht zur Kasse zu bitten. Nach allem was ich hier gelesen habe, wird das aber wohl nicht eintreffen.LG frase
also für mich war das auch neu das meine mutter über das sozialamt versichert war. meine mutter muss nämlich jedes jahr für 50 euro so eine karte von der krankenkasse holen. ich glaube das war irgendwas mit antrag auf befreiung von zuzahlungen.
während pflegegradeinstufung war ich noch nicht betreuer. ich habe die damalige betreuerin gebeten eine pflegegrad einstufung zu machen, ich denke das war ende september/anfang oktober letzten jahres.leider wusste ich viele dinge erst später auch dass man überhaupt pflegegeld bekommen kann. als ich das wusste habe ich zuerst bei der krankenkasse versucht( ich denke das war so im juli).
auf dem antwortschreiben stand ich solle es beim sozialamt versuchen. Als ich mit sozialamt telefonierte wurde mir gesagt dass ich dazu nicht berechtigt bin weil ich keine betreuerin bin. also habe ich vergebens versucht die betreuerin zu erreichen aber entweder war Sie krank oder urlaub. und auch sonst so gut wie nie erreichbar per festnetz/mobil, nur per email ging es.Soll ich das Sozialamt darauf hinweisen dass es sich nun um Hilfe zur Pflege handelt? Ändert sich dadurch etwas für uns? ich meine ob das vllt vorteilhaft für uns wäre, weil ich will auch keine schlafende Hunde wecken.
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Soll ich das Sozialamt darauf hinweisen dass es sich nun um Hilfe zur Pflege handelt?
Das sollten die wissen. Sie zahlen ja das Pflegegeld. Selbst wenn es ein anderer Sachbearbeiter ist, ist der Fall dem SA bekannt.
Du schreibst ja:
ja das sozialamt überweist das pflegegeld an meine mutter.
und
daher gehe ich stark davon aus dass das Sozialamt es weiß. Auch jdn vom Sozialamt Betreuungsbehörde war hier und hat meine Mutter besucht.Ändert sich dadurch etwas für uns?
Nein!
Nach den mir vorliegenden Daten bist du nicht leistungsfähig.
Teile dem SA mit, was wir oben besprochen haben , trink Tee, entspann dich und warte ab.
Sollte ein weiterer Brief vom SA kommen, dann melde dich noch mal. -
Du bist jetzt der offizielle Betreuer deiner Mutter. Das solltest du dann auch nutzen.
Schicke eine Kopie deiner Betreuungsvollmacht an die von SHT beauftragte Krankenkasse.
Auf der Zuzahlungsbefreiung steht eine Nummer, das sollte die Versicherungsnummer deiner Mutter sein.
Dann kannst du dich durch die dortige Pfleberatung (hat jede Krankenkasse) kostenlos beraten lassen. Das geht auch telefonisch.
Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht und auch wirkliche Hilfe bekommen.
Es gibt viele Hilfsmittel, die du kostenfrei für deine Mutter bekommen kannst.
Hängt alles auch mit dem MDK-Gutachten zusammen. Lass dir eine Kopie des Gutachtens zuschicken.
Vom Inhalt hängt ab, welche weiteren Leistungen deine Mutter bekommen kann.
Schau dir genau das Gutachten an, schätze ein, welche Punkte noch zutreffen könnten, die nicht erfasst wurden.
Du kannst möglicherweise eine Höherstufung beantragen, wenn sich seit dem letzten Gutachten Veränderungen ergeben haben.
Überlege dir, ob du eventuell sogar mal eine Auszeit brauchst, dann kannst du dafür auch noch Leistungen beantragen.
Der Link könnte einige Fragen beantworten: https://www.verbraucherzentral…e-pflege-beantragen-13424Was den EU angeht, sehe ich es wie awi.
LG frase
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Vielen Dank,
aber ich glaube ich habe einen fehler gemacht wegen dem Vermögensverteilung. Will es aus persönlichen Gründne nicht genauer erläutern aber
was ist wenn das Vermögen zur hälfte mir gehören würde? Die 3240 selbstbehalt-regel würe uns wie du bereits erwähnt hast schützen oder?Und jetzt hypotetisch (worst case) :
wie bereits oben beschrieben dazu noch das unser selbstbehalt die 3240 übersteigt. Beim Eimkommen was ich das alles über selbstbehaltgrenze zur hälfte bezahlen muss aber
was alles müsste man bezahlen vom Vermögen? -
Noch mal.
Fehler kann man im vorgerichtlichen Stadium jederzeit korrigieren.Entspann dich und warte, was das SA schreibt.
Ich bin sicher, dass du nicht leistungsfähig bist, weder aus Einkommen noch aus Vermögen.Sollte wider Erwarten eine Forderung vom SA kommen, dann melde dich hier noch mal.
Wie alt bist du?
Wie alt ist dein Mann?
Welche Rente hast du mal zu erwarten?
Welche Rente hat dein Mann zu erwarten? -
ich bin mir nicht sicher aber ich denke ich würde so um die 300 und mein ehemann um die 400 erhalten.
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Wie alt bist du?
Wie alt ist dein Mann? -
ich bin mir nicht sicher aber ich denke ich würde so um die 300 und mein ehemann um die 400 erhalten.
Ich habe ja oben schon geschrieben, dass ihr trotz der 50000 EUR keine angemessene Altersvorsorge habt.
Warum?
Ihr habt zusammen eine Rente von 700 EUR.
Dazu kommt der Wohnvorteil von (angenommen) noch mal 700 EUR.
Das sind 1400 EUR.
Angemessen gilt ein Einkommen von 3240 EUR für ein Ehepaar.Es fehlen euch also monatlich 3240 - 1400 EUR = 1840 EUR
Einfach hochgerechnet ohne Zinsen usw. müsste man euch bei einer statistischen Lebenserwartung von weiteren 18 Jahren ungefähr folgendes AVV zugestehen:
1840 x 12 x 18 = ca. 390.000 EUR.Eure 50.000 EUR würden gerade mal 2 1/2 Jahre reichen.
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Nur das ich es jetzt verstehe!
Deine Mutter lebt in einer eigenen Wohneinheit in eurem Haus zur Miete.
Dann gilt ganz klar, GS muss beantragt werden und wird ohne Regress vom SHT getragen (100tst. € Grenze)
Der Regelbedarf beträgt 332€ (§42 i.V.m. §27a SGB XII), dazu kommt noch der Bedarf für Unterkunft und Heizung (vom Mietvertrag abhängig) bis maximal 823€ in Summe.
Daher verstehe ich des Begehren des SHT nicht. Es kann nur eine Überleitung der KV (über "Hilfe bei Krankheit", bzw. "Hilfe zur Pflege") erfolgen.
Hast du für deine Mutter wirklich GS beantragt und einen Bescheid darüber erhalten?LG frase
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Wie alt bist du?
Wie alt ist dein Mann?
ich bin 54 und mein mann 60Nur das ich es jetzt verstehe!
Deine Mutter lebt in einer eigenen Wohneinheit in eurem Haus zur Miete.
Dann gilt ganz klar, GS muss beantragt werden und wird ohne Regress vom SHT getragen (100tst. € Grenze)
Der Regelbedarf beträgt 332€ (§42 i.V.m. §27a SGB XII), dazu kommt noch der Bedarf für Unterkunft und Heizung (vom Mietvertrag abhängig) bis maximal 823€ in Summe.
Daher verstehe ich des Begehren des SHT nicht. Es kann nur eine Überleitung der KV (über "Hilfe bei Krankheit", bzw. "Hilfe zur Pflege") erfolgen.
Hast du für deine Mutter wirklich GS beantragt und einen Bescheid darüber erhalten?LG frase
Gs= Grundsicherung? was ist sht?
also wie ich schon beschrieben habe, die betreuerin meiner mutter hatte mir antrag zur Grundischerung im Alter und bei Erwerbsminderung gegeben. sie bekomt glaube etwas über 400 euro plus bedarf für unterkunft und heizung also die miete 315 euro. -
was ist sht?
SozialHilfeTräger = Sozialamt
Es kann nur eine Überleitung der KV (über "Hilfe bei Krankheit", bzw. "Hilfe zur Pflege") erfolgen.
Richtig. Sie bekommt offensichtlich Hilfe zur Pflege und deshalb hat der SHT Anspruch auf Auskunft.