hallo,
ich habe ca.12 jahre gearbeitet und vor 10 jahren mit der arbeit aufgehört. jetzt bin ich hausfrau mein Ehemann ist somit alleinverdiener. meine ehemann arbeitet seit ca 22 jahre.
wir besitzen ein einfamilienhaus und etwas geld.
neulich habe ich einen brief vom sozialamt bekommen weil meine mutter pflegebedürftig ist und sozialhilfe bekommt.
meine frage bezieht sich auf das schonvermögen.
habe erfahren dass es bei alterssicherung 5 prozent von AKTUELLEN Bruttoeinkommens ist mit verzinsung. ist das richtig? wenn ja, steht mir keine altersicherung zu? da ich nun hausfrau bin? oder wird mir auch eine alterssicherung gewährt weil ich 12 jahre gearbeitet habe?
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Hallo elseo,
willkommen im Forum.
ich habe ca.12 jahre gearbeitet und vor 10 jahren mit der arbeit aufgehört. jetzt bin ich hausfrau mein Ehemann ist somit alleinverdiener. meine ehemann arbeitet seit ca 22 jahre.
Ja, zumindest für die 12 Jahre, in denen du gearbeitet hast.
Wie viel das ist??
Um das beurteilen zu können bräuchte man weitere Daten.
wir besitzen ein einfamilienhaus und etwas geld.
Die selbst bewohnte Immobilie ist geschützt.
neulich habe ich einen brief vom sozialamt bekommen weil meine mutter pflegebedürftig ist und sozialhilfe bekommt.
Hast Du schon Auskunft gegeben?
Wie man das am besten macht erfährst du hier:
https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.htmlhabe erfahren dass es bei alterssicherung 5 prozent von AKTUELLEN Bruttoeinkommens ist mit verzinsung. ist das richtig?
Im Prinzip richtig, aber.....
wenn ja, steht mir keine altersicherung zu? da ich nun hausfrau bin?
Doch. Wichtig ist, dass man solche Urteile nicht verallgemeinern kann. Jeder Fall ist individuell zu betrachten.Zur Beruhigung: Elternunterhalt aus Vermögen wird selten gefordert, es sei denn du hast ein sehr großes Vermögen.
Das Vermögen des Ehemanns steht sowieso nicht zur Disposition.Gruß
awi -
ich habe das für sozialamt schon ausgefüllt.
war das etwa die rechtswahrungsanzeige? da stand nämlich nur "erklärung des unterhaltspflichtigen und ehepartners" und davor bei "gewährung von sozialhilfe" für meine Mutter, da musste ich meine anschrift und meines bruders ausfüllen.
stimmt das dass man vor der rechtswahrungsanzeige sein vermögen umgestalten kann z.b an meinen ehemann schenken? -
bekommt man die " rechtswahrunganzeige" vor "erklärung des unterhaltsplichten und ehepartners" oder danach? weil ich habe bis jetzt nichts ausgefüllt wo oben "rechtswahrungsanzeige" stand.
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war das etwa die rechtswahrungsanzeige?
da stand nämlich nur "erklärung des unterhaltspflichtigen und ehepartners" und davor bei "gewährung von sozialhilfe" für meine Mutter,
Normalerweise steht da noch drin, dass das SA den Unterhaltsanspruch der Mutter auf sich übergeleitet hat. Wenn dir in dem Schreiben mitgeteilt wurde, dass deine Mutter Sozialhilfe erhält dann hat das Schreiben die Bedeutung einer RWA, denn jetzt weißt du, dass deine Mutter bedürftig ist und kannst dich darauf einstellen eventuell zahlen zu müssen.da musste ich meine anschrift und meines bruders ausfüllen.
Deine Anschrift war dem SA doch bereits bekannt, sonst hättest du das Schreiben doch gar nicht erhalten.
Warum die Anschrift des Bruders? Das verstehe ich nicht.stimmt das dass man vor der rechtswahrungsanzeige sein vermögen umgestalten kann z.b an meinen ehemann schenken?
Dein Vermögen verschenken kannst du immer. Wer soll dich daran hindern?
Eine andere Frage ist, wie das unterhaltsrechtlich zu bewerten ist.Auf Grund deiner spärlichen Angaben kann ich mir kein wirkliches Bild von diesem Fall machen.
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okay sowas habe ich erhalten
habe ein schreiben vom betreuerin meiner mutter erhalten, ich solle dort meine anschrift und die meines bruders reinschreiben.
[quote='awi','http://www.familienrecht-heute.de/forum/index.php/Thread/2800-steht-mir-als-hausfrau-ein-Schonvermögen-zur-verfügung-habe-vor-10-jahren-12-jah/?postID=13576#post13576'][quote='elseo','http://www.familienrecht-heute.de/forum/index.php/Thread/2800-steht-mir-als-hausfrau-ein-Schonvermögen-zur-verfügung-habe-vor-10-jahren-12-jah/?postID=13574#post13574']
Dein Vermögen verschenken kannst du immer. Wer soll dich daran hindern?
Eine andere Frage ist, wie das unterhaltsrechtlich zu bewerten ist.das weiß ich auch nicht kommt drauf an wieviel schonvermögen/notgroschen zugeteilt wird. Fakt ist ich hatte geld an meinen ehemann geschenkt vor dem rwa, ich hatte nur die befürchtung das vllt das sozialamt das geld zurückverlangen kann. Habe aber irgendwo gelesen dass
das sozialamt nichts angeht was alles vor rwa passiert ist.beim der Erklärung zur vermögen und einkommen, hatte ich leider das formular benutzt dass ich vom sozialamt erhalten habe.
unter dem punkt vermögen: bankguthaben von ehepartner und von unterhaltspflichten habe ich unseren gesamten bankguthaben reingeschrieben.
tatsächlich aber gehört meinen ehemann mehr als die hälfte des guthabens. könnte man deswegen probleme bekommen? bzw kann ich nachreichen dass ich nur anspruch auf einen kleinen teil des guthabens habe? -
oder kann man das formular "zurückziehen" und korrigiert wieder abgeben?
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das weiß ich auch nicht kommt drauf an wieviel schonvermögen/notgroschen zugeteilt wird.
Noch einmal. Ich kenne kein Urteil, in dem von einem UHP vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters unterhalt aus Vermögen gefordert wurde.
Wie hoch ist denn das Vermögen?
Fakt ist ich hatte geld an meinen ehemann geschenkt vor dem rwa,
Ist doch ok. Das Vermögen des Ehemanns geht das SA nichts an.
ich hatte nur die befürchtung das vllt das sozialamt das geld zurückverlangen kann.Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Das SA kann lediglich deine Leistungsfähigkeit berechnen und Unterhalt fordern. Wenn die Forderung berechtigt ist, dann ist es dem SA egal, woher das Geld kommt. Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, dann zahlst du nicht. Dann müsste das SA klagen. Es ist so als ob ein Handwerker eine Rechnung stellt. Ist die Rechnung fehlerhaft, dann zahlt man nicht oder nur einen Teil.
beim der Erklärung zur vermögen und einkommen, hatte ich leider das formular benutzt dass ich vom sozialamt erhalten habe.
unter dem punkt vermögen: bankguthaben von ehepartner und von unterhaltspflichten habe ich unseren gesamten bankguthaben reingeschrieben.
Normalerweise ist das Formular unterteilt in Vermögen des Unterhaltspflichtigen und Vermögen des Ehegatten.
tatsächlich aber gehört meinen ehemann mehr als die hälfte des guthabens. könnte man deswegen probleme bekommen?
bzw kann ich nachreichen dass ich nur anspruch auf einen kleinen teil des guthabens habe?
Ich würde erst mal abwarten was bei der Berechnung heraus kommt und ob du überhaupt leistungsfähig bist.
So lange kein gerichtlicher Titel vor liegt, kann man immer noch Angaben präzisieren und ändern.
Um welches Vermögen geht es denn?
Handelt es sich um ein gemeinsames Bankkonto? -
quelle: https://www.test.de/Elternunte…htige-ohne-Job-4863332-0/
Der Fall: Hausfrau soll 7 300 Euro für Mutter zahlen
Der BGH-Entscheidung liegt der Fall einer Alleinverdiener-Ehe zugrunde.
Die unterhaltspflichtige Tochter ist ohne Berufseinkommen, besitzt
aber ein Vermögen von rund 98 000 Euro und eine Immobilie, in der das
Paar lebt. Ihr Ehemann hat ein Jahresbruttoeinkommen von rund 71 000
Euro. Für die Unterbringung im Pflegeheim bis zum Tod der Mutter hatte
das Sozialamt 7 300 Euro ausgegeben. Diese Summe verlangte das Amt
schließlich von der Tochter. Das Oberlandesgericht Köln hatte der
Tochter noch ein geschützte Vermögen in Höhe von rund 180 000 Euro
zugestanden. Der BGH aber sagt nun, dass ihr kein eigenes Schonvermögen
zusteht. Nur ein Notgroschen von bis zu 10 000 Euro und die selbst
bewohnte Immobilie der Tochter sei geschützt. Etwas anderes soll nur
dann gelten, wenn die Tochter über ihren Ehegatten „nicht hinreichend“
abgesichert ist, so der BGH. Die Bundesrichter gaben den Fall wieder
zurück an das Oberlandesgericht. Das Kölner Gericht hat nun zu prüfen,
ob die Tochter hinreichend über ihren Mann abgesichert ist. Wenn
nicht, ist ein Teil oder ihr gesamtes Vermögen doch noch geschützt. Wenn
ja, muss sie die 7 300 Euro zahlen.seitdem ich dass gelesen habe macht es mir angst, irgendwo habeich gelesen das der Frau nur 5000 notgroschen zugebilligt worden ist. keine ahnung was jetzt richtig ist.
zum vergleich
unser vermögen insgesamt sind ungefähr 50000 euro
Brutto meines Ehemanns ca 2000 euround wir haben noch ein kredit auf das haus, aber zum glück nicht mehr soviel.
also einkommen ausgaben usw alles waren getrennt bei Vermögen stand:
Erklärung über Vermögen des Unterhaltspflichten und EhepartnerGrundvermögen Barvermögen
a) bankguthaben
b)wertpapiere
c)sonstiges
[quote='awi','http://www.familienrecht-heute.de/forum/index.php/Thread/2800-steht-mir-als-hausfrau-ein-Schonvermögen-zur-verfügung-habe-vor-10-jahren-12-jah/?postID=13581#post13581'][quote='elseo','http://www.familienrecht-heute.de/forum/index.php/Thread/2800-steht-mir-als-hausfrau-ein-Schonvermögen-zur-verfügung-habe-vor-10-jahren-12-jah/?postID=13579#post13579']
Ich würde erst mal abwarten was bei der Berechnung heraus kommt und ob du überhaupt leistungsfähig bist.
So lange kein gerichtlicher Titel vor liegt, kann man immer noch Angaben präzisieren und ändern.
Um welches Vermögen geht es denn?
Handelt es sich um ein gemeinsames Bankkonto?eigentlich sind es 3 bankkonten
eins gehört meinen Ehemann
2 davon sind gemeines bankkontoich habe alle 3 addiert und reingeschrieben.
Deshalb dachte ich es wäre besser wenn ich es ausführlich nochmal auf ein gesondertes Blatt aufführen würde, denn ich muss sowieso noch die Nachweise abgeben zum einkommen usw. -
unser vermögen insgesamt sind ungefähr 50000 euro
Brutto meines Ehemanns ca 2000 euroDa brauche ich gar nicht nachzurechnen.
Es ist kein Elternunterhalt aus Einkommen und auch kein Elternunterhalt aus Vermögen möglich.
Mit dem Familieneinkommen liegt ihr weit unter dem Selbstbehalt von 3240 EUR und Euer Vermögen braucht ihr für eure eigene Alterssicherung.Das o.g. Urteil kenne ich.
ZitatEtwas anderes soll nur dann gelten, wenn die Tochter über ihren Ehegatten „nicht hinreichend“ abgesichert ist, so der BGH. Die Bundesrichter gaben den Fall wieder zurück an das Oberlandesgericht. Das Kölner Gericht hat nun zu prüfen, ob die Tochter hinreichend über ihren Mann abgesichert ist..
Der Fall ist - soviel ich weiß - noch nicht endgültig entschieden, da er an das OLG zurück gegeben wurde. Das OLG muss nun prüfen, ob die Frau im Alter ausreichend abgesichert ist. Die Richter des OLG können aber durchaus wieder zu dem gleichen Ergebnis kommen wie vorher.Dieses Urteil ist auf euren Fall nicht anwendbar, denn bei dem o.g. Familieneinkommen und der zu erwartenden Rente seid ihr im Alter keineswegs hinreichend abgesichert.
Ich würde einfach mal abwarten.
Melde dich einfach noch mal, wenn Schreiben vom SA kommen sollten.Wenn du willst kannst du durchaus eine Erklärung zum Vermögen mitschicken.
Ich verweise noch mal auf den Link zur Auskunftserteilung.
Vielleicht kannst du ja die eine oder andere Formulierung anwenden -
Da brauche ich gar nicht nachzurechnen.
Es ist kein Elternunterhalt aus Einkommen und auch kein Elternunterhalt aus Vermögen möglich.
Mit dem Familieneinkommen liegt ihr weit unter dem Selbstbehalt von 3240 EUR und Euer Vermögen braucht ihr für eure eigene Alterssicherung.Das o.g. Urteil kenne ich.
Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn die Tochter über ihren Ehegatten „nicht hinreichend“ abgesichert ist, so der BGH. Die Bundesrichter gaben den Fall wieder zurück an das Oberlandesgericht. Das Kölner Gericht hat nun zu prüfen, ob die Tochter hinreichend über ihren Mann abgesichert ist..
Dieses Urteil ist auf euren Fall nicht anwendbar, denn bei dem o.g. Familieneinkommen und der zu erwartenden Rente seid ihr im Alter keineswegs hinreichend abgesichert.
danke. gelten die 3240 selbstbehalt brutto oder netto? ich habe leider vergessen dass ich neuerdings von meiner mutter ca 300 Euro miete +316 euro pflegeld erhalte weil sie bei uns wohnt und ich sie pflege.
Ich würde einfach mal abwarten.
Melde dich einfach noch mal, wenn Schreiben vom SA kommen sollten.Wenn du willst kannst du durchaus eine Erklärung zum Vermögen mitschicken.
Ich verweise noch mal auf den Link zur Auskunftserteilung.
Vielleicht kannst du ja die eine oder andere Formulierung anwendenJa werde ich. der Link hat mir wirklcih geholfen.
leider habe ich dieses Forum nicht vor dem ausfüllen des formulars benutzt.
Musste nämlich das formular eilig wegschicken um die Frist einzuhalten. Hoffe kann die Nachweise und erklärung zum vermögen auch nach der frist nachreichen.
oder könnte ich ärger bekommen? -
gelten die 3240 selbstbehalt brutto oder netto? ich habe leider vergessen dass ich neuerdings von meiner mutter ca 300 Euro miete +316 euro pflegeld erhalte weil sie bei uns wohnt und ich sie pflege.
Die 3240 EUR gelten für das bereinigte Einkommen, d.h. vom Nettoeinkommen werden weitere Ausgaben abgezogen.
Im Übrigen hast du kein Einkommen. Deshalb scheidet EU aus Einkommen von vornherein aus.
Ich stehe zur Zeit aber auf dem Schlauch und verstehe nur noch Bahnhof.
Ich bin davon ausgegangen, dass sich deine Mutter in einem Pflegeheim befindet.
Beschreibe bitte die Situation deiner Mutter genauer.
Wieso bekommt deine Mutter überhaupt Sozialhilfe?
Welche Art Sozialhilfe ist das?
Wie alt ist die Mutter?
Welches Einkommen/Rente hat sie?
Lebt der Vater noch?
Wieso muss Deine Mutter gepflegt werden?
Welcher Pflegegrad liegt vor?
Kommt das Pflegegeld von einer Pflegekasse?
Du schreibst oben von einer Betreuerin.
Wurde diese Betreuerin von einem Gericht eingesetzt?
Oder hast du die Sachbearbeiterin des Sozialamts gemeint?
usw.
Musste nämlich das formular eilig wegschicken um die Frist einzuhalten.
Eine bindende Frist mit rechtlichen Folgen gibt im vorgerichtlichen Stadium nicht.
So lange dein Fall nicht vor Gericht landet, kannst du deine Auskunft jederzeit korrigieren und präzisieren. -
Deshalb scheidet EU aus Einkommen von vornherein aus.was bedeutet Eu?
Ich stehe zur Zeit aber auf dem Schlauch und verstehe nur noch Bahnhof.
Ich bin davon ausgegangen, dass sich deine Mutter in einem Pflegeheim befindet.
Beschreibe bitte die Situation deiner Mutter genauer.
Wieso bekommt deine Mutter überhaupt Sozialhilfe?
Welche Art Sozialhilfe ist das?
Wie alt ist die Mutter?
Welches Einkommen/Rente hat sie?
Lebt der Vater noch?
Wieso muss Deine Mutter gepflegt werden?
Welcher Pflegegrad liegt vor?
Kommt das Pflegegeld von einer Pflegekasse?
Du schreibst oben von einer Betreuerin.
Wurde diese Betreuerin von einem Gericht eingesetzt?
Oder hast du die Sachbearbeiterin des Sozialamts gemeint?
usw.Tut mir Leid hätte die Situation etwas besser erläutern müssen.
also da steht SGB XII-Viertes Kapitel; Grundischerung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie ist 84. Einkommen/Rente hat Sie keine.
Mein Vater ist in jungen Jahren gestorben.
Früher hat Sie alleine gewohnt und hatte eine eigene Betreuerin. Doch aus mehreren Gründen ist Sie letztes Jahr zu uns gezogen. Und ich wurde vor 2 Monaten die neue Betreuerin für meine Mutter. Weil das viel einfacher war. Z.b Pflegegrad beantragen usw. konnte ich nicht selber machen und musste immer Betreuerin fragen, die telefonisch kaum erreichbar war. Ich gehe mal davon aus dass das Gericht die alte Betreuerin ausgesucht hat.Meine Mutter hat aber erst seit kurzem Pflegegrad 2 bewilligt bekommen. Vorher hatte Sie keinen Pflegegrad, mir wurde von der alten Betreuerin meiner Mutter gesagt dass die Pflegegradeinstufung immer abgelehnt worden ist.
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Steht da nur "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" oder steht da auch etwas von "Hilfe zur Pflege"?
Immerhin hat deine Mutter Pflegegrad 2Wieso bekommt sie keine Rente?
Wovon hat sie früher gelebt?Kommen die 316 EUR von einer Pflegekasse oder vom Sozialamt?
316 EUR ist das Pflegegeld für Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege.Hast du bei Auskunftserteilung angegeben, dass deine Mutter bei euch wohnt?
Wissen die das? -
Steht da nur "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" oder steht da auch etwas von "Hilfe zur Pflege"?
Immerhin hat deine Mutter Pflegegrad 2Wieso bekommt sie keine Rente?
Wovon hat sie früher gelebt?Kommen die 316 EUR von einer Pflegekasse oder vom Sozialamt?
316 EUR ist das Pflegegeld für Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege.Hast du bei Auskunftserteilung angegeben, dass deine Mutter bei euch wohnt?
Wissen die das?früher lebte Sie von Sozialhilfe.
Das Pflegegeld kommt soweit ich verstanden habe von Sozialamt.Also als Sie zu uns umgezogen ist, wurde von der alten Betreuerin mir ein Formular geschickt um es auszufüllen. Da stand Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. zur derzeit hatte meine Mutter keinen Pflegegrad bzw. mir wurde vom alten Betreuerin gesagt dass die Einstufung des Pflegegrades zweimal abgelehnt worden sei. Ob das stimmt weiß ich nicht habe beim Betreuerwechsel keine Unterlagen erhalten über eine Ablehnung.
Im letzten Schreiben vom Sozialamt steht folgendes drin:
"Sie werden gemäß § 94 Sozialgesetzbuch (Sgb) XII davon unterrichtet, dass ihre oben genannte mutter seit dem ...2018 Hilfe nach dem SGB XII von unserem Amt erhält.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um Hilfe bei Krankheit gem.§ 48 SGB XII:Sie gehören zu den in den §§ 1601 ff den Bürgerlichen Gestzbuches (BGB) bezeichneten Verwandten oder den in den §§ 1360 ff BGB bzw. §§ 121 ff des Getztes in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) genannten Angehörigen, die vorbehaltlich ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet sind, Unterhalt zu gewähren.
Gemäß § 94 I SGB XII geht der Unterhaltsanspruch seit Beginn der Hilfegewährung kraft Gestezes auf uns als Sozialhilfeträger über. Es soll geprüft werden, ob ihre wirtschaftlichen Verhältnisse es uns erlauben, einen Unterhaltsbeitrag ovn ihnen zu fordern.
Sie werden deshalb gebeten, bis zum...2019 die beigefügten VOrdrucke mit Nachweisen ausgefüllt zurückzusenden oder nach telefonischer Terminabsprache hier vorzusprechen.
Ihre Auskunftspflich ergibt sich aus § 117 SGB XII. Dnach sind Sie als Tochter und ihr nicht getrennt lebender Hegatte bzw. Lebensparnter verplichtet, auskünfte über ihr Einkommen und VEermögen zu erteilen.
Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne zu verfügung"
Also im letzten erklärung konnte ich für meine mutter nichts ausfüllen, da war nur der name von mir und meine ehemann.
Sie ist ja von einem anderen Landkreis hierher umgezogen, genau deshalb musste alles neu beantragt werden daher gehe ich stark davon aus dass das Sozialamt es weiß. Auch jdn vom Sozialamt Betreuungsbehörde war hier und hat meine Mutter besucht. -
Hallo elseo,
Damit wird der Fall etwas klarer.
Mich wundert nur, dass in dem Schreiben „Hilfe bei Krankheit“ und nicht „Hilfe zur Pflege“ genannt wird, denn sie erhält ja – wie du schreibst - das Pflegegeld vom SA. Aber das liegt vielleicht an dem Umzug und dass verschiedene SB an dem Fall beteiligt sind.
Weitere Fragen:
Bist du gerichtlich als Betreuerin bestellt?
Wenn ja, für welchen Aufgabenbereich?Hat deine Mutter ein eigenes Konto?
Überweist das SA auf dieses Konto die Grundsicherung?
Wenn ja, wieviel?
Überweist das SA auf dieses Konto das Pflegegeld 316 EUR
Gehen weitere Gutschriften ein?
Wenn ja, welche?Du schreibst oben von einem Bruder?
Wurde er auch angeschrieben?
Hat er bereits Auskunft gegeben?Noch ein allgemeiner Tipp:
Nicht persönlich beim SA vorsprechen und nicht telefonieren.
Alles was da gesprochen und versprochen wird, könnte man später nicht beweisen.
Alles schriftlich abwickeln und Kopien von allen Schriftstücken machen und zeitlich geordnet einsortieren.Gruß
awi -
Hallo elseo,
Damit wird der Fall etwas klarer.
Mich wundert nur, dass in dem Schreiben „Hilfe bei Krankheit“ und nicht „Hilfe zur Pflege“ genannt wird, denn sie erhält ja – wie du schreibst - das Pflegegeld vom SA. Aber das liegt vielleicht an dem Umzug und dass verschiedene SB an dem Fall beteiligt sind.
Sollte ich neuen antrag stellen hilfe zur pflege? wenn ja was ändert sich dann eigentlich?
Weitere Fragen:Bist du gerichtlich als Betreuerin bestellt?
Wenn ja, für welchen Aufgabenbereich?Hat deine Mutter ein eigenes Konto?
Überweist das SA auf dieses Konto die Grundsicherung?
Wenn ja, wieviel?
Überweist das SA auf dieses Konto das Pflegegeld 316 EUR
Gehen weitere Gutschriften ein?
Wenn ja, welche?Du schreibst oben von einem Bruder?
Wurde er auch angeschrieben?
Hat er bereits Auskunft gegeben?also ich wurde eingeladen und habe jetzt so einen betreuerurkunde.
Ja sie hat einen Bankkonto da erhält sie die Grundsicherung ich glaube ca 400 euro+ 315 miete.
ja das sozialamt überweist das pflegegeld an meine mutter. andere gutschriften bekommt meine mutter nicht.
Als ich mal mit dem Leuten von Sozialamt telefonierte wurde mir gesagt dass ich und mein Bruder angeschrieben werden.
Allerdings sagte mir mein Bruder dass er noch nichts vom Sozialamt erhalten hatte. Dachher hatte er noch keine Auskunft gegeben. -
Ja sie hat einen Bankkonto da erhält sie die Grundsicherung ich glaube ca 400 euro+ 315 miete.
undich habe leider vergessen dass ich neuerdings von meiner mutter ca 300 Euro miete +316 euro pflegeld erhalte weil sie bei uns wohnt und ich sie pflege.
Gib ruhig nachträglich an, wie viel Geld du von deiner Mutter wofür erhälst.
Ich nehme an, das wird als dein Einkommen gerechnet.Liste aber auch die Ausgaben für deine Mutter auf. Das kannst du ruhig schätzen:
Essen, Getränke, Reinigungsmittel, Pflegemittel, Frisör, Fahrten zum Arzt usw. (mal nachdenken. Da fällt dir noch mehr ein)Es wird m.E. kein EU möglich sein.
Dein Einkommen: 715 EUR
Dein Ehemann hat ein geschätztes Nettoeinkommen von 1500 EUR (2000 EUR Brutto)
Selbst wenn ein Wohnvorteil von je 300 EUR (für die ersparte Miete des EFH) hinzu gerechnet wird, liegt ihr immer noch unter 3240 EUR.Das Sozialamt kommt sehr gut dabei weg. Es zahlt zur Zeit 1031 EUR (400 EUR + 315 EUR + 316 EUR).
Wenn deine Mutter in einem Pflegeheim wäre müssten sie wahrscheinlich mehr als 3200 EUR bezahlen.Hast du bereits eine Berichtigung wegen eures Vermögens nachgereicht?
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Gib ruhig nachträglich an, wie viel Geld du von deiner Mutter wofür erhälst.
Ich nehme an, das wird als dein Einkommen gerechnet.
Liste aber auch die Ausgaben für deine Mutter auf. Das kannst du ruhig schätzen:
Essen, Getränke, Reinigungsmittel, Pflegemittel, Frisör, Fahrten zum Arzt usw. (mal nachdenken. Da fällt dir noch mehr ein)Es wird m.E. kein EU möglich sein.
Dein Einkommen: 715 EUR
Dein Ehemann hat ein geschätztes Nettoeinkommen von 1500 EUR (2000 EUR Brutto)
Selbst wenn ein Wohnvorteil von je 300 EUR (für die ersparte Miete des EFH) hinzu gerechnet wird, liegt ihr immer noch unter 3240 EUR.Das Sozialamt kommt sehr gut dabei weg. Es zahlt zur Zeit 1031 EUR (400 EUR + 315 EUR + 316 EUR).
Wenn deine Mutter in einem Pflegeheim wäre müssten sie wahrscheinlich mehr als 3200 EUR bezahlen.Hast du bereits eine Berichtigung wegen eures Vermögens nachgereicht?
Die miete und das pflegeld habe ich als einkommen angegeben.aber wieso die 400 meiner mutter? die gehört ja nicht mir sondern meiner mutter. sie hat ihren eigenen haushaltsgemeinschaft.
Die berichtigung unseres Vermögen habe ich noch nicht nachgereicht.
heißt eu Elternunterhlat? xD -
aber wieso die 400 meiner mutter?
Lies noch mal langsamer.
Ich habe geschrieben:Zitat
Gib ruhig nachträglich an, wie viel Geld du von deiner Mutter wofür erhälst.
Dein Einkommen: 715 EURIch habe nicht geschrieben, dass du die 400 EUR als Einkommen angeben sollst.