Scheidung international, Kind 4 Jahre - komplizierter Fall

  • Hallo liebe Forumgemeinde,


    ich möchte meiner Freundin helfen die gerade in einer schwierigen Lage ist:


    Jamaikanische Staatsbürgerin ist die Ehefrau - Ehemann ist deutscher Staatsbürger, Kind 4 Jahre hat beide Staatsangehörigkeiten.


    Datum der Hochzeit war in Deutschland am xx Dezember.2014, Ehevertrag gab es keinen.
    Lebensmittelpunkt war Deutschland für ca. ein halbes Jahr.
    Die Ehefrau hat das Haus in Deutschland im August 2015 verlassen und ist mit dem Kind zurück nach Jamaica.
    Dann wieder sofort angefangen zu arbeiten. Monatliches Gehalt der Ehefrau ab August 2015 ca. 3200€
    Die Ehefrau hat in Deutschland nicht gearbeitet sondern ihr dasein mit Sprach- und Integrationskursen und Baby verbracht.


    Der Ehemann bezog ALG 1 im Zeitraum vom 1.01.2017 bis zum 30.11.2017 laut ALG 1 Bescheid 28.149€, also 2559€ pro Monat - demzufolge müsste der Verdienst um die 3819€ pro Monat gelegen haben. Höchstwahrscheinlich bezog er danach auch noch ALG1 da er aufgrund des Alters Anspruch von 15 Monaten hat. Es ist anzunehmen das der Ehemann nach seinem Anspruch keiner Beschäftigung mehr nachgeht und von seinem Vermögen oder seinen Investments lebt.


    Vermögen der Frau vor der Hochzeit ca. 230.000€ in Form von 2 Wohnungen in Jamaika abzüglich einer laufenden Hypothek.
    Vermögen des Mannes ca. 1.000.000€ mit Bargeld (möglicherweise nicht offiziell)
    Rechnen wir mal nur mit offiziellen Werten: 350.000€ auf der Bank des Ehemanns.
    Haus in dem die Ehe vollzogen wurde, wurde im Sommer 2017 verkauft für 350.000 - also insgesamte offizielle Vermögenswerte so um die 700.000€
    Während der Ehe hat der Ehemann diverse Investments getätigt oder noch am laufen gehabt. Wie genau diese ausgehen haben entzieht sich der Kenntnis der Ehefrau.


    Die Frau hat einen Aufenthaltstitel gültig vom 14.08.2017 bis zum 25.07.2020, dieser ist aber ungültig zum Dezember 2018 da sie zu diesem Zeitpunkt über 6 Monate Deutschland verlassen hatte und somit per Gesetz jeglicher Aufenthalts- oder Niederlassungstitel ungültig wird. Ehefrau hat mit Kind seid August 2015 mehrmals den Ehemann wegen des Kindes besucht. Seit der Heirat wurden die Aufenthaltstitel für 1 Jahr ausgestellt.


    Das mit dem Trennungsjahr ist auch etwas kompliziert. Sie war in dieser Zeit in Deutschland gemeldet, ist es immer noch. Wobei dies ungültig sein dürfte ab Dezember 2018 wegen der Überschreitung der 6 Monate.
    Ansonsten war sie immer 2x im Jahr in Deutschland.


    Der Ehemann ist ein pathologischer Narzist. Alles macht laut der Ehefrau den Anschein das die ganze Heirat und Handlungen des Ehemannes von Anfang an geplant waren.
    Mehr ALG 1 für den Mann weil er ein Kind hat. Frühere Rente oder mehr Rentenbeiträge des Ehemannes wegen des Kindes (3 Jahre Erziehungszeit)


    Meine Frage nun - wie soll man im Fall vorgehen?
    Die Frau will nichts vom Mann haben. Es geht in erster Linie um das Kind. Frau möchte das Sorgerecht haben - Vater soll nur ein Umgangsrecht haben.
    Steht der Frau ein Unterhalt zu für das Kind?
    Oder muss die Ehefrau möglicherweise dem Mann Unterhalt bezahlen?
    Der Ehemann will sich nicht um das Kind kümmern bzw. ist dazu auch aufgrund seiner Erkrankung auch gar nicht in der Lage.
    Irgendwelche Tipps? Sollte die Scheidung von Jamaika aus eingereicht werden oder lieber von Deutschland?
    Sie überlegt auch wegen der langfristigen Zukunftsperspektive ihres Sohnes wieder nach Deutschland zu ziehen, also wäre eine Scheidung in Deutschland auch möglich, da sie aufgrund ihres deutschen Kindes jederzeit wieder einen Aufenthaltstitel bekommen würde.


    Danke schon mal für alle Ratschläge...

  • Hi,


    die erste Frage ist, was hinsichtlich der Scheidung sinnvoller ist, ob Deutschland oder Jamaika. Das kann ich hier nicht abschätzen. Das sollte die Frau erst einmal klären. Grundsätzlich ist eine Scheidung in Deutschland möglich, siehe § 98 FamFG. Allerdings kann wahrscheinlich auch nach Jamaika-Recht in Jamaika geschieden werden. Die deutsche Botschaft könnte/sollte eine Liste von Anwälten bereit halten, die sich gleichermaßen in beiden Rechtssystemen auskennen und abschätzen können, was sinnvoller ist.


    Herzlichst


    TK