Vorgang Unterhaltsberechnung bei demnächst volljährigen Kind

  • Hallo,


    mein Kind lebt bei seiner Mutter und wird im April 18.
    Es geht in die 12. Klasse und macht nächstes Jahr Abitur.
    Der Unterhaltstitel ist befristet bis zum 18. Geburtstag. Unterhalt wird von mir monatlich ans Jugendamt überwiesen (wollte die Kindsmutter so).


    Mit erreichen der Volljährigkeit sind ja beide Elternteile Unterhaltspflichtig (beide berufstätig). Ist die weitere Vorgehensweise so:


    - Kind geht zum Jugendamt
    -Jugendamt fordert Vater und Mutter auf ihr Gehalt darzulegen
    -Jugendamt berechnet den Unterhal
    -beide Elternteile zahlen ihren Anteil


    Wie kann ich nachprüfen, ob die Berechnung stimmt? Kann ich die Gehaltsnachweise der Kindsmutter vom Jugendamt anfordern? Die Berechnung muss ja für mich nachvollziehbar sein.

  • Das volljährige Kind muss nicht zum Jugendamt gehen, kann es auch alleine regeln. Das JA soll zwar bis 21 noch beratend tätig sein, das kann aber aus verschiedenen Gründen auch nicht stattfinden. Jedenfalls ist dein Ansprechpartner das Kind selbst. Und, ja, du musst nachvollziehen können, wie der ANspruch des Kindes gegen dich sich berechnet. Umgekehrt muss auch die Mutter nachvollziehen können, wie sich ihr Anteil am Unterhalt berechnet.


    Herzlichst


    TK

  • Das volljährige Kind muss nicht zum Jugendamt gehen, kann es auch alleine regeln. Das JA soll zwar bis 21 noch beratend tätig sein, das kann aber aus verschiedenen Gründen auch nicht stattfinden. Jedenfalls ist dein Ansprechpartner das Kind selbst. Und, ja, du musst nachvollziehen können, wie der ANspruch des Kindes gegen dich sich berechnet. Umgekehrt muss auch die Mutter nachvollziehen können, wie sich ihr Anteil am Unterhalt berechnet.


    Herzlichst


    TK

    Hallo, ich nochmal:)


    So, jetzt ist folgendes passiert:


    Kind ist diesen Monat 18 geworden, geht in die 12. Klasse und ich habe heute Post vom zuständigen Jugendamt bekommen, das das Kind einen Antrag auf "Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen" nach Volljährigkeit gestellt hat.

    Das Jugendamt fordert mich auf, die beigefügten Dokumente ( Verdienstbescheinigung zur Vorlage beim Jugendamt und Auskunfts- Ermittlungsbogen) ausgefüllt zurücj zu senden.

    Das ist soweit alles klar, kenne ich ja aus den letzten Jahren.


    Da ja nun die Kindesmutter (bei der das Kind noch lebt) jetzt auch Unterhalt bezahlen muss, habe ich folgende Fragen, wer mein Ansprechpartner bezüglich von mir anzufordernder Unterlagen zwecks Nachvollziehbarkeit der Berechnung des Unterhaltes ist (Jugendamt oder Kind)



    - bei wem fordere ich eine Schulbescheinigung für das nächste Schuljahr (13. Klasse) an, da ich ja davon ausgehe, das der Unterhalt für den Zeitraum bis zum Schulabschluss berechnet wird und nicht nur bis zu den Sommerferien dieses Jahr. Es muss ja nachgewiesen werden, das das Kind das nächste Schuljahr auch noch zur Schule geht und nicht nach der 12. Klasse aufhört


    - bei wem fordere ich die Verdienstbescheinigung der Kindesmutter an, damit ich den berechneten Unterhalt auch nachvollziehen und ggf anfechten kann


    - kann ich die Unterlagen jetzt sofort anfordern oder muss ich so lange abwarten, bis ich die abschliessende Unterhalteberechnung des Jugendamtes erhalte?


    - ab 01.Juli erhöht sich das Kindergeld, d.h. der Unterhalt reduziert sich (wenn auch nur minimal) wird das bei der Unterhaltsberechnung gleich berücksichtigt?


    Ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand um meine Fragen "kümmern" würde....:)

  • Hallo JohnDoe,


    gibt es einen normalen Kontakt zu dem Kind?

    Wenn ja, dann würde ich mit der Tochter sprechen und auch die dann notwendigen Unterhaltszahlungen auf ihr Konto überweisen.

    Warum wurde überhaupt das Jugendamt um Hilfe gebeten?

    Wenn das Amt eine Berechnung erstellt, benötigt es auch die Einkommensdaten der Mutter.

    Das sollte in der Berechnung für deinen Unterhaltsanteil dann auch ersichtlich sein.

    Ich habe mich immer selber mit meinen Kindern und meiner Ex geeinigt.

    Die Mutter ist dem Kind ab jetzt genauso Barunterhaltspflichtig wie du.

    Das ist erstmal sehr ungewohnt, denn Sie muss sich mit dem Kind darüber einigen, wieviel Geld von diesem Unterhalt für Unterkunft und Verpflegung abzugeben ist. Das (volljährige) Kind sieht dann aber auch, welche Beträge da so erforderlich sind.


    LG frase

  • Hi


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Ok, ich wusste nicht, das das auch geht mit dem Kind als Ansprechpartner.

    Was ist denn, wenn das Kind nicht auf meine Anforderung der Schulbescheinigung und der Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate der Mutter reagiert oder deren Übersendung ablehnt?

    Dann müsste ich dem JA mitteilen, das das Kind nicht Auskunftswillig ist, richtig?


    Herzlichst

    JD

  • Hallo Frase,


    der Kontakt ist praktisch nicht existent.

    Das Kind ist auch gleich zum Jugendamt gegangen, ohne micht vorab zu kontaktieren


    Ich weiß, das ab jetzt auch die Mutter Unterhaltspflichtig ist und der Unterhalt anteilig berechnet wird (abhängig von der Höhe des jeweiligen Gehalts)

    Da ich aber zum Jugendamt wenig bis überhaupt kein Vertrauen habe, würde ich die Berechnung des Unterhaltes gern nachvollziehen könnenund mich nicht einfach mit den Berechnungen des JA "zufrieden" geben. Klingt vielleicht etwas paranoid aber ich habe eben so das Gefühl, das da gern auch mal zum Vorteil des Kindesmutter Berechnet wird.


    LG JD

  • Das Kind ist volljährig, Es kann ab jetzt selber entscheiden, das JA wurde um Hilfe gebeten, kennst du den Grund?

    Hast du nicht regelmäßig gezahlt usw.?

    Das Kind möchte weiter Unterhalt, dann muss es auch nachweisen, das ihm Unterhalt zusteht.


    LG frase

  • Nein, den Grund kenne ich nicht, wie gesagt, der Kontakt ist praktisch nicht existent.

    Ich habe immer regelmässig Unterhalt bezahlt, da gab es nie Probleme.


    Wahrscheinlich wurde der Weg über das JA gewählt, weil die Mutter es auch schon so gemacht hat


    LG JD

  • Ich verstehe dich total. Du willst natürlich nicht mehr zahlen als notwendig.

    Was würdest du tun, wenn deine Tochter noch bei dir lebte?

    Es ist immer ein heikles Thema, wenn es um Unterhalt geht.

    Willst du in Zukunft weiter nur der "Zahlvater" sein oder eventuell eine Annäherung versuchen?

    Wenn das JA eine Berechnung angestellt hat, kannst du diese doch prüfen oder von einem Anwalt prüfen lassen.


    LG frase

  • Hallo JohnDoe,


    nach meinen Erfahrungen mit Berechnungen vom Jugendamt würde ich es vom Anwalt prüfen lassen. Das JA berechnet nicht Neutral sondern eher Pro Kind. Wenn Du wie ich keinen Kontakt zum Kind hast, dann hast Du da auch nichts zu verliere wenn Du bei Gericht eine Abänderung der Unterhaltsurkunde beantragst.


    Gruß Vejun

  • Hallo Vejun,


    ja, die Erfahrung habe ich auch gemacht.

    Die Berechnung hat noch nicht stattgefunden, deshalb möchte ich die Verdienstbescheinigungen von der Kindsmutter haben, damit ich nachvollziehen und prüfen kann, was das JA dann berechnet hat, sobald ich die Mitteilung bekomme.


    Gruß JD

  • Hi,


    das Kind ist jetzt volljährig. Damit besteht keine Beistandsschaft des Jugendamtes mehr. Das Jugendamt kann weiter beraten, und zwar das Kind. Das wars dann aber auch. Du setzt dich mit dem Kind direkt auseinander, was das Jugendamt dem Kind sagt oder erklärt, das geht dich nichts an. Es hat auch einfach keine wie auch immer gestaltete bindende Wirkung.


    Herzlichst


    TK

  • Das Jugendamt hat mich aber angeschrieben und aufgefordert meine Verdienstbescheinigungen zu übersenden.

    Das die nur beratend zur Seite stehen ist mir klar