Meine Ex hatte sich von mir getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter. Es gibt keinerlei Streitigkeiten über Umgang usw. zwischen uns.
Als die Trennung stattfand, war ich ALG II-Bezieher und anerkannt nicht leistungsfähig; deswegen hat das Jugendamt (JA) einen Unterhaltsvorschuss an meine Ex geleistet. Inzwischen habe ich Arbeit (wie gut die bezahlt ist, zeigt mein Nick).
Jetzt will das JA den gesamten Vorschuss zurückhaben und fordert die Offenlegung meiner "Vermögens"verhältnisse. Bin ich verpflichtet, den gesamten Betrag dem JA zu zahlen?
Danke für konstruktive Antworten.
P.S. Ja, ich habe alle 41 Seiten des Forums durchgesehen und keinen Thread gefunden, der dieses Problem behandelt.