Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit der geforderten Höhe des Unterhaltes;
Meine größte Tochter (9) lebt bei meinem Ex-Mann, ich habe sie seit mehreren Jahren nicht gesehen. Gemeinsames Sorgerecht. Er lebt mit seiner neuen PArtnerin und einem gemeinsamen Kind zusammen und ist selbst unterhaltspflichtig für zwei weitere, nichteheliche Kinder.
Ich habe 2 Kinder von meinem verstorbenen Lebensgefährten, 8+5, diese leben bei mir. Für diese beiden habe ich das alleinige Sorgerecht, bekomme aber nur Kinderzuschlag und Kindergeld. (Auch keine Waisenrente,da der LVA gegenüber kein Anspruch besteht) Der Vater war kein deutscher Staatsangehöriger.
Ich bin seit 3 Jahren wieder verheiratet. Ich gehe 30h/Woche arbeiten und verdiene Netto ca. 800 €, dazu kommt, wie gesagt KiZuSch + KiGe. Mehr arbeiten kann ich aufgrund der Betreuungssituation nicht.
Wird das Einkommen meines Mannes mit einbezogen? Er ist selbständig.
Was ist mit Miete, Schulden, etc?
Der Anwalt behauptet, ich müsse 240 € zahlen und mir einen Nebenjob suchen. Wenn ich letzteres mache, brauche ich einen Babysitter, der auch Geld kostet. Es ist nicht so, das ich nicht zahlen will, ich habe immer den mir möglichen Betrag gezahlt. Aber 240 €?
Weiß jemand etwas, soll ich es auf einen Prozess ankommen lassen? Habe ich dann Anspruch auf PkH?
Danke
S.D.