Scheidung - Wie wird das Haus aufgeteilt

  • Hallo zusammen:


    Ich habe eine Frage welchen Anspruch ich auf unser gemeinsames Haus habe:


    Hier die Eckdaten:
    2013 geheiratet
    2014 hat meine Frau das Grundstück von ihren Eltern überschrieben bekommen
    2015 Fertigstellung vom Haus und Einzug
    2018 Scheidung beantragt


    Wert Haus:
    750.000 € (Hauswert) - 304.000 € (Schulden) - 147.500 € (Grundstückswert 2014)
    = 298.500 € : 2 = 149.250 € wäre jetzt ganz Grob meine Rechnung was mir zustehen würde?


    leider gibt es da ein Wichtiges Thema was ein Problem da stellen könnte:


    Als meiner Frau das Grundstück überschrieben wurde, wurde beim Notar festgehalten das bei einer Scheidung oder bei groben Vertrauensmissbrauch Sie das Grundstück zurück fordern können. Macht ja Sinn da ihnen Außenrum auch noch alles gehört und Sie keine Fremden dort haben wollten!


    Meine Frau argumentiert jetzt folgender Maßen:
    Sie kann max. 55.000 € mir auszahlen, da Sie einen größeren weiteren Kredit nicht stemmen kann (glaub ich zwar nicht, aber so behautet Sie es gerade), bei 150.000€ das mir zusteht ein viel zu kleines Angebot???
    Wenn ich mehr fordere dann müsste Sie das Haus verkaufen, aber dann würden ihre Eltern ihr das Grundstück wieder weg nehmen.
    Und wenn das passiert dann sollte ich froh sein wenn noch 10.000€ übrig bleiben?


    Die Frage lautet:
    ist es wirklich so einfach???


    vielen Danke euch allen. Lg

  • Hallo!
    Wenn tatsächlich nur Ihre Frau im Grundbuch steht ist dies ansich sogar der einfachere Fall.
    SIE haben Anspruch auf den Zugewinnausgleich wie von Ihnen berechnet. Wie Ihre (Ex-) Frau dann die Rückübertragung mit ihren Eltern umsetzt ist nicht ihr Problem, ebenso wenig woher ihre Ex das Geld nimmt.

  • Hallo gobberlast.
    Wie wurde der Verkehrswert des Hauses ermittelt`?


    Wer ist der Kreditnehmer `? würde die Banke dich aus dem Kredit entlassen?


    edy

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  • Hi, vielen Dank für die Antworten.


    Meine Frau steht alleine im Grundbuch, das einzige das beim Notar notiert wurde, ist das z.B. bei Scheidung oder groben Vertrauensmissbrauch, das Sie das Haus nicht einfach Verkaufen kann.
    Was auch Sinn macht, da Ihnen alles Außenrum auch gehört und Sie keine Fremden da haben wollen.
    Aber im Grundbuch steht Sie alleine, Den Kredit haben wir zusammen aufgenommen, den Stemmt Sie schon alleine ohne Probleme, Wenn wir uns bei der Scheidung einig werden dann kann ich auch ohne Probleme aus dem Kredit raus, das haben wir schon abgeklärt.


    ich hab jetzt ungefähr 40.000 € an Geld ins Haus gesteckt. Was aber wesentlich mehr ist, ist die Tatsache das ich die letzten fünf Jahre das meiste selbst gemacht habe, z.B. alleine beim kompletten Dach haben wir uns 25.000 € gespart, weil ich das alles selbst gemacht hab und und und!


    Der Hauswert wurde ungefähr bei 800.000 € gewertet, das Grundstück hatte einen Bodenrichtwert 2014 von 147.500 €, dieser ist mittlerweile bei 190.000 € (offizieller Bodenrichtwert von der Gemeinde).


    Aber das ist alles egal sagt meine Anwältin:
    Entscheidend ist der Hauswert, und bei den momentanen Preisen ist der vermutlich sogar noch höher als momentan geschätzt.


    Aber jetzt nochmal zur frage zurück:
    Geht es wirklich so einfach das die Eltern das Grundstück einfach zurück fordern können? Mit einem neuen haus darauf?


    ich denke mal wenn das wirklich so ist, dann wäre ja das, das "worst case szenario" ?
    Die könnten ja rein theoretisch das jetzt schon machen, mich mit Wenig Geld abspeisen, und meine Frau könnte einfach drin wohnen bleiben und den Kredit weiter zahlen???
    Ich glaub nicht das das so einfach ist, ich Persönlich glaube auch das der Wert vorher bestimmt wird, und meine Frau muss dann selbst sehen was Sie danach damit macht!


    Danke
    euch. Lg

  • Da muss noch mehr im Grundbuch stehen, ansonsten gibt es keinerlei Rechtsanspruch auf irgendeine Rückübertragung des Grundstückes an die Eltern.


    Nachdem der Scheidungsantrag bereits eingereicht ist war dies der Stichtag der Vermögensbestimmung.
    Somit kann Ihnen völlig egal sein was jetzt zwischen DEF und deren Eltern passiert, denn dieser Wert ist eingefrohren.
    Man kann sich jetzt bestenfalls noch via Gutachter und Gegengutachter über den genauen Wert zu besagtem Zeitpunkt streiten.

  • Hi,


    es muss nicht alles im Grundbuch stehen. Auch so können die Eltern die Etern zurückfordern, ist ja in einer notariellen Urkunde festgehalten.


    Es geht also "nur" um den Ausgleich für das Haus, bzw. wie das Haus auf dem Grundstück zu bewerten ist. Anders rangegangen: Was ist das Haus derzeit wert, das muss berechnet werden, was war zum Anfang der Ehe da, dann den Grundstückswert abziehen und gut ist. Arbeitszeiten oder auch verdecktes Reinstecken von Geld in ein Haus interessieren da nicht. Würdest ja auch woanders Miete zahlen.


    Da die Scheidung bereits anhängig ist, ist die Sache doch relativ einfach. Anfangsvermögen, Endvermögen, die Differenz ist aufzuteilen. Was jetzt hinterher mit dem Grundstück passiert, das kann dir doch wirklich einerlei sein.


    Herzlichst


    TK