Hallo zusammen:
Ich habe eine Frage welchen Anspruch ich auf unser gemeinsames Haus habe:
Hier die Eckdaten:
2013 geheiratet
2014 hat meine Frau das Grundstück von ihren Eltern überschrieben bekommen
2015 Fertigstellung vom Haus und Einzug
2018 Scheidung beantragt
Wert Haus:
750.000 € (Hauswert) - 304.000 € (Schulden) - 147.500 € (Grundstückswert 2014)
= 298.500 € : 2 = 149.250 € wäre jetzt ganz Grob meine Rechnung was mir zustehen würde?
leider gibt es da ein Wichtiges Thema was ein Problem da stellen könnte:
Als meiner Frau das Grundstück überschrieben wurde, wurde beim Notar festgehalten das bei einer Scheidung oder bei groben Vertrauensmissbrauch Sie das Grundstück zurück fordern können. Macht ja Sinn da ihnen Außenrum auch noch alles gehört und Sie keine Fremden dort haben wollten!
Meine Frau argumentiert jetzt folgender Maßen:
Sie kann max. 55.000 € mir auszahlen, da Sie einen größeren weiteren Kredit nicht stemmen kann (glaub ich zwar nicht, aber so behautet Sie es gerade), bei 150.000€ das mir zusteht ein viel zu kleines Angebot???
Wenn ich mehr fordere dann müsste Sie das Haus verkaufen, aber dann würden ihre Eltern ihr das Grundstück wieder weg nehmen.
Und wenn das passiert dann sollte ich froh sein wenn noch 10.000€ übrig bleiben?
Die Frage lautet:
ist es wirklich so einfach???
vielen Danke euch allen. Lg