guten Tag,
ich habe gelesen, dass Geldvermögen, dass ein Ehepartner auf seinen alleinigen Namen während der Ehe anlegt ihm auch im Falle einer Scheidung weiterhin alleine gehört, also nicht im Zuge des Zugewinnausgleichs geteilt wird. Bitte um kurze Info, ob das richtig ist.
Vielen Dank und Gruß
Lily09