unterhalts berechnung

  • hallöche ich bin ganz neu in dem tehma
    ich hätte eine frage und zwar wie der unterhalt berechnet wird
    meine frage : wird zb ein kredit den ich aufnehmen musste um ein neues auto zu kaufen mit berechnet. Also von meinen einahmen mit abgezogen wird

  • Hallo brinkomat,


    Es gibt eine km-Pauschale für den Weg zur Arbeit (berufsbedingte Aufwendung) von 0,30€/ je gefahrenen km (also hin- und zurück).


    Der Auto- Kredit ist in diese Pauschale beinhaltet.


    edy

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  • hallo
    leider fahre ich nicht zur Arbeit weil ich berentet bin. habe aber trotzdem einen Kredit laufen um das Fahrzeug meiner neuen Freundin zu ersetzen welches ich zu Schrott gefahren habe.

  • Unterhalt – Checkliste: Was kann ich alles als Belastungen geltend machen, um mein Einkommen zu vermindern?


    Egal, ob es um Elternunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht, die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich immer nach dem unterhaltsrechtlich maßgebenden Einkommen (Nettoeinkommen).
    In der Regel haben die Betroffenen weitere Zahlungsverpflichtungen, sei es monatlich oder jährlich, welche ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Belastungen oder auch Schulden sind, soweit berücksichtigungsfähig, von Nettoeinkommen abzuziehen.
    Im Folgenden stellen wir eine Checkliste vor, die einen Überblick über die berücksichtigungsfähigen Belastungen und Schulden gibt. Maßgebend ist allerdings, dass die Aufwendungen auch tatsächlich erbracht werden, d.h. fiktive Aufwendungen sind nicht berücksichtigungsfähig.
    Altersvorsorgebeiträge (private Zusatzrente): Bis zu 24 % vom Bruttoeinkommen, aber Achtung bei gesetzlich Pflichtversicherten werden schon 19,9 % in die gesetzliche RV eingezahlt, so dass nur noch Spielraum für weitere 4 % ist. Beim Elternunterhalt werden weitere 5 % berücksichtigt.
    Ausbildung: Bei einem Auszubildenden sind in der Regel 90 EUR als ausbildungsbedingter Aufwand vom Einkommen abzuziehen.
    Beiträge: Beiträge zu berufswichtigen Verbänden wie Gewerkschaften, Beamtenbund, Richterbund, u.a. sowie Kammerbeiträge aber auch Beiträge zur Sterbegeldkasse sind absetzbar.
    Berufsbedingte Aufwendungen: In der Regel wird eine Pauschale von 5 % vom Nettoeinkommen abgezogen. Soweit der Arbeitgeber aber ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellt, dessen Nutzung auch Fahrten zum Arbeitsplatz umfassen, entfällt vorstehender Ansatz.
    Berufsgenossenschaft: Beitragszahlungen sind abzugsfähig.
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Beiträge gehören nicht zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und sind abzugsfähig.
    Doppelte Haushaltsführung: Nur wenn beruflich notwendig und ein Umzug nicht möglich oder zumutbar ist. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten setzt eine Abzugsfähigkeit voraus, dass die Kosten niedrig sind und besondere persönliche Gründe die doppelte Haushaltsführung gerechtfertigt erscheinen lassen.
    Fahrtkosten: Grundsätzlich besteht bei Fahrten zum Arbeitsplatz die Verpflichtung, billigere öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Ausnahme: Körperbehinderung, ungünstige Verkehrsanbindung, sehr gute Einkommensverhältnisse.
    Fortbildungskosten: Abziehbar sind Lehrgangskosten, Tagungsgebühr, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten abzügl. der Erstattung durch den Arbeitgeber.
    Kinderbetreuungskosten (keine Kigakosten): Ohne Essensgeld abzugsfähig
    Private Kranken- und Pflegeversicherung: Sie ist abzüglich des Arbeitgeberanteiles abzugsfähig. Eine private Zusatzversicherung ist nicht abzugsfähig, wenn eine KV mit ausreichender Absicherung für den Krankheitsfall vorliegt, sie wird aber in der Regel ohne Beanstandung berücksichtigt.
    Schulden: Sind grundsätzlich abzugsfähig.
    Steuerberatungskosten: Sind anzuerkennen, wenn die Zuziehung eines Steuerberaters zweckdienlich erscheint; weil sie unmittelbar mit der Erzielung der unterhaltsrelevanten Einkünfte zusammenhängen.
    Umgangskosten: Nur notwendige Kosten, die das übliche Maß übersteigen, z.B. bei hohen Fahrtkosten.
    Unfallversicherung: Eine freiwillige Unfallversicherung ist nicht abzugsfähig, da weder notwendig noch wegen der geringen Höhe als Belastung anzusehen.



    quelle:https://www.familienrecht-muen…n_Einkommen_zu_vermindern

  • Hallo,


    https://olgko.justiz.rlp.de/fi…linien/Unterhalt_2019.pdf


    wenn du berentet bist sinkt dein Selbstbehalt auf z.Zt. 880€




    Die Kreditraten für das Auto wird dir kein Familiengericht anerkennen.


    Zahlst du den Mindestunterhalt?



    edy

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  • ja das stimmt war heute beim J A die haben mir das dort auch so gesagt genau wie mit den schulden
    is aber voll arschlos ich habe schließlich auch unkosten zu stämmen aber das ist dann sch.egal aber ich will mich nicht aufregen ich habe mich mit der mutter privat geeinigt und komme sehr gut dabei weg und möchte natürlich auch keine schlafende hunde wäcken




  • ja das sehe ich auch so
    aber wenn ich mir die kugel gebe haben meine kinder auch nix dafon
    bei 880€ selbstbehalt minus miete,strom ,tel sonstige laufende kosten versicherung ect bleibt mir nix mehr übrig nur weil ich mein geld nicht erarbeite und berentet bin Was soll ich mit meinem jungen machen wenn er zu mir kommt vor einer eisdiele rumlungern und anderen kindern beim eisfressen zuglotzen na toll ich zahle jetzt 18 jahre lang und habe für mich nix wenn ich dann mal fertig bin und meine kinder ihr eigenes geld verdinen fällt meine private berufsunfähigkeitsrente weg und bekomme nur noch altersrente wenn überhaupt was habe ich da von meinem leben nix genau also kann ich die zyankali auch gleich fressen die in meinem notvorat liegt ich hatte mal haus und hof und jetzt ne mikrige 2-raumwohnung und ne echt geile erwartung von dem rest meines lebens
    und kommt mir jetz blos nicht mit das hättest du dir vorher überlegen sollenoder hätte eier von euch zugesehen wie eure ex en anderen kerl fickt:( :( :( :) :) :)

  • Hi,


    dein PC scheint eine Störung zu haben. Insbesondere scheinen die Interprunktionstasten sowie die Taste für Gross- und Kleinschreibung nicht zu funktionieren. Bitte bringe das in Ordnung, und mäßige deinen Ton.


    Es ging hier um die Anrechnung eines Autokredits, den man aufgrund eines selbstverschuldeten Unfalls benötigt. Und dafür sind die Kids nun mal nicht da, das zu finanzieren. So einfach ist das.


    Noch ein Hinweis, natürlich hätten die Kids was davon, wenn du dir die Kugel gibst, nämlich eine sichere Halbwaisenrente.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    bei allem Respekt, aber das geht so gar nicht: es gibt Menschen mit Rechtschreibschwächen, weil sie nicht die gleichen Bildungschancen hatten wie andere, oder sie haben Legasthenie. Für beides können sie meist nichts. Hat auch nichts mit diesem Forum zu tun. Und --- was viel schlimmer ist --- jemandem, der sich in Not geraten sieht, auch noch zu empfehlen, sich selbst zu töten, damit die Kinder eine Halbwaisenrente bekommen, verbietet sich absolut und ausnahmslos von selbst. Sowas ist kein Scherz. *kopfschüttel*

  • Hi Thorsten,


    es geht nicht um Rechtschreibschwäche, wirklich nicht. Es geht um Dahinschluren ohne Struktur, ohne Punkt und Komma. Es geht darum, dass sich Fragesteller durchaus strukturieren können, auch wenn sie Legastheniker sind. Es ist eine Frage des Respekts und es geht eben auch um Umgangskultur.


    Herzlichst


    TK

  • TK,
    ich bleibe bei meiner Meinung. Die einzig adäquate Antwort wäre jetzt eine Bitte um Entschuldigung an den Themenstarter für den unsäglichen Beitrag gewesen.

  • Hallo,


    Satzzeichen können Ehen retten:


    was willst du schon wieder?


    ein Komma hinter dem ersten Wort,und schon ergibt es einen anderen Sinn.


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Tach,


    manchmal liegt es auch nur an der Betonung, und da helfen Satzzeichen rein gar nichts: "Autofahrer sollen Fußgänger umfahren."


    Wer sich mit solchen Spitzfindigkeiten beschäftigen will, sollte vielleicht eher ein Rechtschreibforum betreiben.


    Dessen ungeachtet ist es ein Unding, dass hier jemandem, der einräumt, sich möglicherweise vergiften zu sollen, empfohlen wird, es auch zu tun, damit die Nachkommen Waisenrente bekommen. Soviel zum Thema "respektvoller Umgang mit einander". Da könnt Ihr auf Eure bescheuerte Begrüßerei in jedem Beitrag auch verzichten.


    Ey.

  • Hallo,



    Dessen ungeachtet ist es ein Unding, dass hier jemandem, der einräumt, sich möglicherweise vergiften zu sollen, empfohlen wird, es auch zu tun, damit die Nachkommen Waisenrente bekommen.


    dem würde ich mich anschliessen. An anderer Stelle las ich neulich als Lösungsvorschlag, Umgang zu verhindern, bis der andere Elternteil eine "Haltungsänderung" zeigt.
    Das finde ich schon fragwürdig. Ansonsten schätze ich die Beiträge von timekeeper durchaus. Pragmatisch, klar und auf das Thema fokussiert. Der Einwand mit der Waisenrente wirkt zwar auf den ersten Blick auch hämisch, aber war vermutlich gar nicht so gemeint.

  • Ich gehe davon aus, dass das "nicht so gemeint" war. Trotzdem geht sowas nicht. Mit Humor hat das nichts mehr zu tun.


    Zitat

    Ansonsten schätze ich die Beiträge von timekeeper durchaus. Pragmatisch, klar und auf das Thema fokussiert.


    Dem stimme ich zu. Ansonsten habe ich auch keinerlei Probleme mit TK, im Gegenteil.