Guten Tag.
Ich habe eine Frage.
1. Muss ein Pflegebedürftiger der von seiner Ehefrau gepflegt wird (Pflegegrad 3) sowie Schwerbehindert ist für seine Eltern EU zahlen?
2. Sind das Pflegegeld (welches er seiner Ehefrau bezahlt für die Erbrachte Pflege) sowie die Finanziellen Leistungen (Entschädigungsrecht)welche er erhält aufgrund seiner schweren Verwundung im Auslanseinsatz auch als Einkommen zu rechnen ?