Berechnung EU: Tilgung der Immobilie / Rücklagen ETW / Kosten Getriebe-Schaden / Autokredit

  • Ein fröhliches Hallo an alle Forums-Mitglieder & -Leser.


    Wir (mein Bruder und ich) kämpfen nun schon 21 Monate mit dem SA. Die RWA ging im Mai 2017 ein - ich wurde auf 1008 Euro festgelegt.


    Anerkannt bisher wurde:
    5% Altersvorsorge aus Brutto-Jahreseinkommen
    116 Euro - Zinsen für ETW (Wohnvorteil ist bei 501 Euro)
    150 Euro - berufsbedingte Ausgaben
    KV/PV-Beiträge abzüglich Arbeitgeber-Anteil
    26 Euro - Fahrten ins Pflegeheim


    Abgelehnt wird:
    19% Altersvorsorge aus Brutto-Jahreseinkommen über Beitragsbemessungsgrenze
    Tilgungsrate von 625 Euro - sei in 5% Altersvorsorge enthalten
    Vermögenswirksame Leistungen - sei in 5% Altersvorsorge enthalten
    IGM-Beiträge - sei in berufsbedingte Ausgaben enthalten
    Rücklagen - für Instandsetzung Immobilie
    Kosten für Getriebe-Schaden 1.400 Euro - sei mit Kilometer-Pauschale abgegolten
    Unfallversicherung - sei in Selbstbehalt enthalten


    Ich hätte 4 Fragen:


    1) Tilgung Immobilie:


    Die Kredit-Rate für meine ETW beträgt: 1242 Euro (617 Euro Zinsen / 625 Euro Tilgung)
    Wohnwert wurde auf 501 Euro festgelegt (60 qm x 8,35 Miete)


    Nur die 116 Euro Zinsen über Wohnvorteil wurden anerkannt.


    Im BGH Urteil vom 18. Januar 2017 , XII ZB 118/16 steht:
    a) Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Befugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert.
    b) Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Alters-vorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5 % des Bruttoeinkommens des Eltern-unterhaltspflichtigen anzurechnen.


    Heißt das nun, dass auch die Tilgung mit 501 Euro angerechnet werden kann - oder sind die 501 Euro ausgeschöpft, weil schon die Zinsen anerkannt wurden??


    2) Mir wurden keinerlei Rücklagen für die ETW zugestanden. Da ich aber einige notwendige Reparaturen/Instandsetzungen in 2019/2020 habe, musste ich Kostenvoranschläge einholen, welche ich nun eingereicht habe.
    Ich habe Sanierungen/Instandsetzungen von knapp 30.000 Euro bis Mitte 2020. Das sind Balkon-Sanierung, Fassaden-Anstrich/Gebälk-Versiegelung, Garagentor-Instandsetzung, Außenrolläden Dachfenster sind defekt, etc.
    Gibt es hier einen Pauschal-Betrag? Oder wird das nach dem Ermessen des SA festgelegt, was ich sparen darf?


    3) Mein Auto hat einen Getriebe-Schaden. Die Reparatur kostet ca. 1.400 Euro. Das SA sagt, das wäre mit der km-Pauschale abgegolten.


    4) Mein Bruder musste sich letztes Jahr ein neues "gebrauchtes" Auto kaufen (also nach RWA). Sein altes Auto war über 10 Jahre alt, hatte über 100.000 km und war ständig in der Werkstatt. Mein Bruder hat gut 1,5 Jahre immer Geld zur Seite gelegt und den Rest mit einem Kredit bedient. Hier sagt auch das SA, dass dies mit der km-Pauschale abgedeckt sei. Ist das korrekt?


    Für Antworten wäre ich wirklich dankbar.


    Ich wünsche allen "Leidensgenossen" einen hübschen Tag und sag schon mal DANKE.


    Liebe Grüße
    Anubis

  • Hallo Anubis,


    willkommen im Forum. :)



    Gruß
    awi

  • Hallo awi -


    lieben Dank für das Willkommen und die schnelle Reaktion.


    Ich hab keine Ahnung, wie das mit dem Antworten und dem hübschen Kasten rundrum hinkriege ?(
    Hoffe es geht auch so...



    Anerkannt bisher wurde:
    150 Euro - berufsbedingte Ausgaben
    Wurde das pauschal gerechnet oder an Hand von eigenen Angaben?
    Wie wurde Auskunft erteilt?
    Entfernung zum Arbeitsplatz= ? , Gewerkschaftsbeitrag? Sonstige berufsbedingte Ausgaben =?
    Wie kommt das SA auf 150 EUR?
    Ich habe nur 10 km einfach zur Arbeit und dann noch Beitrag zur IGM mit ca. 33 Euro. Mehr als 150 Euro pauschal ginge nicht. Ich denke auch, dass ist korrekt.

    26 Euro - Fahrten ins Pflegeheim
    Das ist richtig bei einer Besuchsfahrt wöchentlich und einer einfacher Entfernung von 10 km?
    Aufpassen. Es könnte kontrolliert werden, ob diese Fahrten tatsächlich statt finden.
    Ja - auch nur 10 km ins Heim. Ich MUSS jede Woche hin, weil ich die Wäsche unserer Mutter wasche. Das können eine ganze Menge Menschen bestätigen.
    Die Kosten für Wäsche waschen, trocknen, umnähen, Behörden-Gänge, Besuchsfahrten ins Krankenhaus oder zu Arzt-Terminen, Kosten für Perücken-Pflege (Shampoo, Spülung, Glanzspray) oder auch die von mir gezahlte Haftpflicht-Versicherung wird unter dem Motto "Ist nett, dass Sie sich kümmern" abgelehnt.

    Abgelehnt wird:
    19% Altersvorsorge aus Brutto-Jahreseinkommen über Beitragsbemessungsgrenze
    Falsch!
    Ja - das habe ich auch schon adressiert. SA will das prüfen.


    IGM-Beiträge - sei in berufsbedingte Ausgaben enthalten
    Stimmt nur, wenn berufsbedingte Ausgaben pauschal angenommen wurden und die tatsächlichen Ausgaben niedriger als die Pauschale sind.
    Scheint wohl so zu sein.


    Kosten für Getriebe-Schaden 1.400 Euro - sei mit Kilometer-Pauschale abgegolten
    Damit wäre ich nicht einverstanden. Die Kilometerpauschale deckt die normal anfallenden Kosten des Kfz ab Benzin, Versicherung, Steuer, normaler Verschleiß, aber nicht Reparaturen in der Größenordnung. Mit der Kilometerpauschale kann niemand innerhalb von 2-3 Jahren Rücklagen für eine Reparatur in dieser Höhe bilden.
    Bin ich auch nicht - habe nochmals den Kostenvoranschlag eingereicht. Mit genau der gleichen Begründung. Ein Getriebe ist KEIN Verschleißteil im herkömmlichen Sinne. Habe das entsprechend an meine Anwältin adressiert. Wollte nur eine Bestätigung.

    Unfallversicherung - sei in Selbstbehalt enthalten
    Eindeutig falsch! Eine Unfallversicherung ist anzuerkennen.
    OK - dann werde ich das auch noch an meine Anwältin adressieren. Hab hier schon ein bis zwei Bemerkungen hier im Forum gelesen. Danke!


    Ich hätte 4 Fragen:


    1) Tilgung Immobilie:


    Die Kredit-Rate für meine ETW beträgt: 1242 Euro (617 Euro Zinsen / 625 Euro Tilgung)
    Wohnwert wurde auf 501 Euro festgelegt (60 qm x 8,35 Miete)
    Wurde die ETW vor der RWA angeschafft? Wenn ja, dann sind 1242 EUR anzuerkennen.
    Ist das die Größe der ETW?

    Die ETW - Größe ca. 127 qm - habe ich im September 2013 gekauft. Die RWA kam im Mai 2017.
    Wir haben bereits von Sept 2016 bis März 2017 EU freiwillig gezahlt ohne Sozialhilfe zu beantragen (470 Euro: er 150 Euro / ich 320 Euro).
    Dann kam die Erhöhung vom Heim um ca. 300 Euro - daher Sozialhilfe beantragt.
    Und ja Probleme mit Mutter waren von Anfang da (Okt 2012 nach Tod unseres Stiefvaters) bis heute.


    Nur die 116 Euro Zinsen über Wohnvorteil wurden anerkannt.
    Falsch.
    Heißt das nun, dass auch die Tilgung mit 501 Euro angerechnet werden kann - oder sind die 501 Euro ausgeschöpft, weil schon die Zinsen anerkannt wurden??
    Nein. die Tilgungsrate ist auf jeden Fall dann in voller Höhe anzuerkennen, wenn die Immobilie vor der RWA angeschafft wurde.


    Rechtliche Grundlage ist
    Gut, das werde ich sofort adressieren. Allerdings interessiert es das SA nicht :(


    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 1603 Leistungsfähigkeit
    (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen
    außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.


    Wie hoch ist das Bruttoeinkommen?
    War 2017 so ca. 95.000.

    2) Mir wurden keinerlei Rücklagen für die ETW zugestanden. Da ich aber einige notwendige Reparaturen/Instandsetzungen in 2019/2020 habe, musste ich Kostenvoranschläge einholen, welche ich nun eingereicht habe.
    ETW = Eigentumswohnung in einer größeren Anlage?
    Wir sind eine WEG - Wohneigentums-Gemeinschaft: 3 Wohnungen/Parteien in einem Haus / EG / OG und ich hab das DG und noch 1/3 vom OG


    Die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage, die von der Eigentümergemeinschaft beschlossen wird, müsste dauerhaft anerkannt werden. Das Gleiche gilt für Sonderumlagen, die von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden.
    Das Haus wurde 2007 gebaut und meine ETW wurde in 2013 an mich verkauft. Über Rücklagen gibt es nichts Schriftliches, die waren damals alle Buddies.
    Mir wurde beim Kauf mitgeteilt, es gäbe je nach Bedarf aber min. 1 x im Jahr eine Eigentümer-Besprechung. Da wird geklärt was ansteht, dies wird schriftlich festgehalten und jeder muss "für sich" Rücklagen bilden, um das zahlen zu können. Ich habe dann von Anfang an auf ein separates Konto einen Betrag X eingezahlt. Wurde dem SA auch so vorgelegt inkl. Konto-Auszug. Das SA sagt nun, dass ich nur bereits bestehende Dinge sanieren oder instand setzen darf. Zum Beispiel ein Vordach über der Eingangstür wurde abgelehnt - weil ist ja "neu".

    Ich habe Sanierungen/Instandsetzungen von knapp 30.000 Euro bis Mitte 2020. Das sind Balkon-Sanierung, Fassaden-Anstrich/Gebälk-Versiegelung, Garagentor-Instandsetzung, Außenrolläden Dachfenster sind defekt, etc.
    Das gehört m.E. zum Gemeinschaftseigentum und wird von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und nach einem Schlüssel umgelegt.
    Balkon, Garagentor, Außenrollläden sind nach Teilungserklärung mein alleiniges Eigentum. Fassade/Gebälk wird nach Verteiler-Schlüssel umgelegt.
    Und wir haben das als WEG in 2018 auch für 2019/2020 beschlossen, damit wir alle die Möglichkeit haben genügend Rücklagen zu bilden.
    Ich hatte anfänglich für alles knapp 11.000 Euro angegeben (geschätzt), das SA hat explizit zu den genannten Themen Kostenvoranschläge angefordert, der Rest wurde abgelehnt, weil "neu". Die realen Kosten haben selbst mich überrascht.

    Gibt es hier einen Pauschal-Betrag? Oder wird das nach dem Ermessen des SA festgelegt, was ich sparen darf?
    Pauschal gibt es beim EU selten etwas.
    Das Ermessen des SA ist nebensächlich.
    Wichtig ist, was die Leitlinien des zuständigen OLG besagen oder ein Urteil eines Gerichts zu einem vergleichbaren Fall.

    Also warte ich jetzt erst mal ab, was das SA so berechnet.


    4) Mein Bruder musste sich letztes Jahr ein neues "gebrauchtes" Auto kaufen (also nach RWA). Sein altes Auto war über 10 Jahre alt, hatte über 100.000 km und war ständig in der Werkstatt. Mein Bruder hat gut 1,5 Jahre immer Geld zur Seite gelegt und den Rest mit einem Kredit bedient. Hier sagt auch das SA, dass dies mit der km-Pauschale abgedeckt sei. Ist das korrekt?
    Ebenfalls falsch. Gleiche Begründung wie oben.
    Der Meinung bin ich auch! Danke dir für die Bestätigung.


    Nochmals lieben Dank für die schnelle Reaktion und die Antworten.


    Allen einen schönen Abend -
    Anubis

  • OK - dann werde ich das auch noch an meine Anwältin adressieren.


    Das sollte eine Fachanwältin für Familienrecht eigentlich wissen.
    Wenn nicht, wofür bezahlst du sie dann?
    Im übrigen bin ich der Meinung, dass man im vorgerichtlichen Stadium keinen Anwalt benötigt.

  • Im BGH Urteil vom 18. Januar 2017 , XII ZB 118/16 steht:
    a) Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Befugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert.
    b) Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Alters-vorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5 % des Bruttoeinkommens des Eltern-unterhaltspflichtigen anzurechnen.


    Heißt das nun, dass auch die Tilgung mit 501 Euro angerechnet werden kann - oder sind die 501 Euro ausgeschöpft, weil schon die Zinsen anerkannt wurden??


    Wie ich das interpretiere
    Ich gehe davon aus, dass der vom BGH verwendete Begriff „Wohnvorteil“ eigentlich „Wohnwert“ heißen soll, anders ergibt das keinen Sinn.
    Für deinen Fall gilt:
    Wohnwert 501 EUR
    Zinsen 617 EUR
    Allein die Zinsen übersteigen bereits den Wohnwert.
    Zinsen und Tilgungsanteil übersteigen den Wohnwert um 741 EUR ( 1242EUR - 501EUR)
    Es ist also keine weitere Altersvorsorge (Sparen, Wertpapiere, private Rentenversicherung) mehr möglich.
    Maximal möglich wäre oberhalb von 501 EUR nur noch 627 EUR.


    (Die Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West 2019 ist 80.400 Euro.
    Maximal mögliche Altersvorsorge = 627 EUR monatlich (95000*0,05 + (95000-80400)*0,19)/12)


    Anzuerkennen sind aber auf jeden Fall 1242 EUR.
    Das hat aber zunächst einmal nichts mit Altersvorsorge zu tun sondern mit
    "sonstigen Verpflichtungen". Schulden haben Vorrang vor Elternunterhalt.


    Es ergibt sich in diesem Fall also ein sog. negativer Wohnvorteil von - 741 EUR (501 EUR - 1242 EUR)