Ein fröhliches Hallo an alle Forums-Mitglieder & -Leser.
Wir (mein Bruder und ich) kämpfen nun schon 21 Monate mit dem SA. Die RWA ging im Mai 2017 ein - ich wurde auf 1008 Euro festgelegt.
Anerkannt bisher wurde:
5% Altersvorsorge aus Brutto-Jahreseinkommen
116 Euro - Zinsen für ETW (Wohnvorteil ist bei 501 Euro)
150 Euro - berufsbedingte Ausgaben
KV/PV-Beiträge abzüglich Arbeitgeber-Anteil
26 Euro - Fahrten ins Pflegeheim
Abgelehnt wird:
19% Altersvorsorge aus Brutto-Jahreseinkommen über Beitragsbemessungsgrenze
Tilgungsrate von 625 Euro - sei in 5% Altersvorsorge enthalten
Vermögenswirksame Leistungen - sei in 5% Altersvorsorge enthalten
IGM-Beiträge - sei in berufsbedingte Ausgaben enthalten
Rücklagen - für Instandsetzung Immobilie
Kosten für Getriebe-Schaden 1.400 Euro - sei mit Kilometer-Pauschale abgegolten
Unfallversicherung - sei in Selbstbehalt enthalten
Ich hätte 4 Fragen:
1) Tilgung Immobilie:
Die Kredit-Rate für meine ETW beträgt: 1242 Euro (617 Euro Zinsen / 625 Euro Tilgung)
Wohnwert wurde auf 501 Euro festgelegt (60 qm x 8,35 Miete)
Nur die 116 Euro Zinsen über Wohnvorteil wurden anerkannt.
Im BGH Urteil vom 18. Januar 2017 , XII ZB 118/16 steht:
a) Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Befugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert.
b) Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Alters-vorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5 % des Bruttoeinkommens des Eltern-unterhaltspflichtigen anzurechnen.
Heißt das nun, dass auch die Tilgung mit 501 Euro angerechnet werden kann - oder sind die 501 Euro ausgeschöpft, weil schon die Zinsen anerkannt wurden??
2) Mir wurden keinerlei Rücklagen für die ETW zugestanden. Da ich aber einige notwendige Reparaturen/Instandsetzungen in 2019/2020 habe, musste ich Kostenvoranschläge einholen, welche ich nun eingereicht habe.
Ich habe Sanierungen/Instandsetzungen von knapp 30.000 Euro bis Mitte 2020. Das sind Balkon-Sanierung, Fassaden-Anstrich/Gebälk-Versiegelung, Garagentor-Instandsetzung, Außenrolläden Dachfenster sind defekt, etc.
Gibt es hier einen Pauschal-Betrag? Oder wird das nach dem Ermessen des SA festgelegt, was ich sparen darf?
3) Mein Auto hat einen Getriebe-Schaden. Die Reparatur kostet ca. 1.400 Euro. Das SA sagt, das wäre mit der km-Pauschale abgegolten.
4) Mein Bruder musste sich letztes Jahr ein neues "gebrauchtes" Auto kaufen (also nach RWA). Sein altes Auto war über 10 Jahre alt, hatte über 100.000 km und war ständig in der Werkstatt. Mein Bruder hat gut 1,5 Jahre immer Geld zur Seite gelegt und den Rest mit einem Kredit bedient. Hier sagt auch das SA, dass dies mit der km-Pauschale abgedeckt sei. Ist das korrekt?
Für Antworten wäre ich wirklich dankbar.
Ich wünsche allen "Leidensgenossen" einen hübschen Tag und sag schon mal DANKE.
Liebe Grüße
Anubis