Wie steht ihr dazu ?
Wie berechnet sich der Elternunterhalt aus Vermögen in der Rente ?
"Es ist der Vervielfältiger zum Zeitpunkt des Beginns des Unterhaltszeitraumes (wenn zu diesem Zeitpunkt schon Rente bezogen wurde) einzusetzen. Bei einem zu Beginn des Unterhaltszeitraumes 67 jährigen Mann ergibt sich bei einem Barvermögen von 125.000 Euro also folgende Berechnung:
125.000 Euro : 12 Monate: Kapitalwert: 10,750 Euro= 968,99 Euro zu verbrauchendes Kapital pro Monat"
Quelle: https://www.eltern-unterhalt.org/vermoegen.html
Das würde ja bedeuten im Fall eines Privatiers der auf die Rendite aus diesem Kapital angewiesen ist:
Das ein Vermögen das als Kapitalstock ( 750000,- eur ) neben der gesetzl. Rente ( ca. 600,- eur brutto ) zum Leben im Rentenalter ( ab 67 ) dient ruck zuck über die Jahre extrem gemindert wird.
Das wären ca. 2230,- monatlicher Elternunterhalt ( 6 x 968,99, +Rente netto ca 450,- = 6264,- - 1800 SB = 4463,- /2 = ca. 2230,- EU ).
Das kann doch nicht sein. Damit wäre die Altersabsicherung des UH, bei langer UH-Pflicht, auf die späten Jahre doch gefährdet.