EU aus Kapitalvermögen in der Rente

  • Wie steht ihr dazu ?


    Wie berechnet sich der Elternunterhalt aus Vermögen in der Rente ?
    "Es ist der Vervielfältiger zum Zeitpunkt des Beginns des Unterhaltszeitraumes (wenn zu diesem Zeitpunkt schon Rente bezogen wurde) einzusetzen. Bei einem zu Beginn des Unterhaltszeitraumes 67 jährigen Mann ergibt sich bei einem Barvermögen von 125.000 Euro also folgende Berechnung:
    125.000 Euro : 12 Monate: Kapitalwert: 10,750 Euro= 968,99 Euro zu verbrauchendes Kapital pro Monat"
    Quelle: https://www.eltern-unterhalt.org/vermoegen.html


    Das würde ja bedeuten im Fall eines Privatiers der auf die Rendite aus diesem Kapital angewiesen ist:
    Das ein Vermögen das als Kapitalstock ( 750000,- eur ) neben der gesetzl. Rente ( ca. 600,- eur brutto ) zum Leben im Rentenalter ( ab 67 ) dient ruck zuck über die Jahre extrem gemindert wird.
    Das wären ca. 2230,- monatlicher Elternunterhalt ( 6 x 968,99, +Rente netto ca 450,- = 6264,- - 1800 SB = 4463,- /2 = ca. 2230,- EU ).


    Das kann doch nicht sein. Damit wäre die Altersabsicherung des UH, bei langer UH-Pflicht, auf die späten Jahre doch gefährdet.

  • Hallo eijeijei,




    Gruß
    awi

  • Mmh, 12 x 2307 = ca. 27500 p.a.
    Nach 10 Jahren wären 275000 eur weg für EU.


    Ok, ob die Situ überhaupt realistisch ist sei dahin gestellt wenn UHBs im Zeitpunkt des Rentenbezugs ca. 88-90 Jahre sind.
    Wahrscheinlicher ist Eintritt des EU vor Rentenbeginn.


    Apropo Rentenbeginn:
    Was wäre denn wenn man mit 67 gar keine Altersrente beantragen würde ?
    Dann wär man auch nicht in der Rentenphase sondern erwerbstätig.
    Evt. wäre man noch mit Anspruch auf AVV-Schonvermögen fürs Rentenalter ?