Hallo verheiratete EU-Zahler.
ich würde gerne mal einen Erfahrungsaustausch zur Umgehung der indirekten Ehegattenhaftung starten:
In einem anderen Trade hatte awi folgendes Beispiel gebracht:
Verheiratet:
Bereiniges Einkommen UHP: 3000 EUR
Bereiniges Einkommen Ehegatte: 3000 EUR
Leistungsfähigkeit: 759 EUR
Verheiratet:
Bereiniges Einkommen UHP: 3000 EUR
Bereiniges Einkommen Ehegatte: 5000 EUR
Leistungsfähigkeit: 982 EUR
Verheiratet:
Bereiniges Einkommen UHP: 3000 EUR
Bereiniges Einkommen Ehegatte: 1000 EUR
Leistungsfähigkeit: 314 EUR
Getrennt lebend:
Bereiniges Einkommen UHP: 3000 EUR
Leistungsfähigkeit: 600 EUR
Es ist also ein Rechenspiel unter der Voraussetzung der "getrennt Lebend Option"!
Zur Zeit gehe ich ganau diesen Weg und habe dem SHT nur meine Finanzdaten übermittelt. Alle Infos zu meiner Frau habe ich konsequent geschwärzt, auch Steuerbescheid.
Daraufhin hat der SHT versucht, meine Frau persönlich anzuschreiben, ohne bekannten Vornamen.
Der Brief landete in der Tonne, formelle Zustellung ist ja so nicht möglich.
Wir haben schon immer getrennte Konten, auch Spar- und Aktiendepots sind separiert.
Die erste Berechnung des Amtes war trotzdem niederschmetternd.
Alle meine Verbindlichkeiten wurden nur zur Hälfte berücksichtigt, obwohl aus den Kontoauszügen die alleinige Belastung erkannbar war.
Mein Nettoeinkommen ist zwar höher als das meiner Frau aber durch ihren geringeren Selbstbahalt würde sich das fast ausgleichen.
Ich vermute, wenn die Sache dann vor den Sozialgericht landet, habe ich schlechte Karten mit dieser Starategie.
LG frase