Sehr geehrte Damen und Herren
Zugewinnausgleich im Rahmen einer Scheidung.
A steht alleine im Grundbuch und hat den Kredit alleine unterschrieben. Haus ist nicht abbezahlt zum Zeitpunkt der Scheidung.
Es liegt eine notarielle Einigung vor, dass A eine Zahlung i.h.v. 50.000 bis zum Scheidungstermin leisten muss (dies war eine Schenkung die B erhalten hat und für die Finanzierung des Hauses zur Verfügung gestellt hat).
Nun hat A bei Berechnung des Zugewinns nur ein Barvermögen i.H.v. 50.000 Euro. Müsste aber bespielsweise 35.000 Euro Zugewinnausgleich zahlen.
Ich gehe davon aus, dass die 50.000 zuerst gezahlt werden müssen, da eine notarielle Einigung vorliegt, ist das richtig?
Dann ist ja kein Geld mehr vorhanden und verschulden darf A sich beim Ausgleich nicht oder?
Hat B eine Möglichkeit an die restliche Zahlung zu gelangen, ohne das A dem zustimmen muss? Kann B. z.B. einen Antrag auf Stundung für die Zahlung stellen?
Ich danke Ihnen.
Grüße