Bevor der Leistungsfall erneut eintreten sollte und das Sozialamt wieder die Leistungsfähigkeit prüft, könnte man mit geschickt aufgenommenen Darlehen etwaigen Zahlungsverpflichtungen entgehen.
was ist geschickt?
auch wenn die alte Rechtswahrungsanzeige keine rechtliche Wirkung mehr hat,
als Sachbearbeiter eines Sozialamts würde ich die Anerkennung ablehnen
Hierdurch reichen (derzeit) die Beiträge der Pflegekasse aus, die Pflege daheim zu finanzieren. Das Sozialamt hat per Brief mitgeteilt, dass sie keine Leistungen mehr nach SGB XII (wie Hilfe zur Pflege) erhält.
denn der Anspruch kann jederzeit wieder aufleben, und das weiß auch der Unterhaltspflichtige
in Anbetracht dieser Tatsache ist die Anerkennung von neuen Krediten aus meiner Sicht eher der Versuch, einen Unterhaltsanspruch zu unterlaufen
im übrigen würde sich hier die Frage stellen, welchen Zweck die Kredite haben,
deswegen sind aus meiner Sicht nur Kredite anzuerkennen wenn ein Notbedarf vorliegt, dies muss der Unterhaltspflichtige beweisen
hat der Unterhaltspflichtige Vermögen, kann das Sozialamt mit Hinweise auf das vorhandene Vermögen die Anerkennung verweigern
Stichwort dazu: Notgroschen