Liebe Foristen,
in unserem Fall hat sich eine neue Situation ergeben. Die Schwiegermutter die bisher Hilfe zur Pflege erhalten hat, da die Zahlungen der Pflegekasse nicht für die Pflege reichten. Nach erneuter Begutachtung wurde ihr ein höherer Pflegegrad (3) zugewiesen. Hierdurch reichen (derzeit) die Beiträge der Pflegekasse aus, die Pflege daheim zu finanzieren. Das Sozialamt hat per Brief mitgeteilt, dass sie keine Leistungen mehr nach SGB XII (wie Hilfe zur Pflege) erhält.
Meine Fragen:
Ist die RWA und die damit verbundenen regelmäßigen Prüfungen durch den SHT nun vorbei?
Es ist ja denkbar, dass der SHT in Zukunft wieder einspringen muss. Müssen ab jetzt eingegangene Schuldverpflichtungen der UHP und des Schwiegerkindes wieder vom SHT anerkannt werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß
valdifra