Zählt das Einkommen des neuen Ehepartners des Unterhaltpflichtigen bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens mit ?

  • Hallo ,
    habe mal ne frage ob , und wenn ja, in wie weit das Einkommen meiner Neuen Frau in die Berechnung des Unterhalts für mein Kind aus meiner vorherigen Partnerschaft mit einbezogen wird .


    Ich habe mit meiner Ex Partnerin (nicht Frau) wir waren nicht verheiratet, ein Kind zusammen (15j).
    Jetzt bin ich verheiratet mit meiner neuen Partnerin , und aus der Ehe sind 2 Kinder hervorgekommen (2 und 5 Jahre).
    In wie weit werden die beiden Kinder in der Berechnung berücksichtigt?
    Wird nur mein Einkommen oder auch das meiner jetzigen Frau Mitberechnen ?


    habe schon gegoogelt aber leider nix passendes gefunden .
    würde mich freuen wenn ihr mir da vielleicht weiterhelfen könntet .

  • Hallo Shawn6,


    Das EK deiner jetzigen Frau wird i.d.R nicht herangezogen.


    alle drei Kinder werden ihres Alters entsprechend gleich berücksichtigt.


    Sollte dein Einkommen nicht ausreichen um für jedes Kind den Mindestunterhalt zahlen zu können , wird der


    Betrag oberhalb des Selbstbehaltes auf die drei Kinder aufgeteilt.


    edy

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