Hallo,
ich bin seit 30 Jahren verheiratet und trenne mich von meiner Frau. Leider habe ich die damaligen Auszüge nicht mehr.
Reicht es wenn meine Frau per eidesstattlicher Versicherung abgeben und den Anfangskontostand bestätigen, damit das Gericht es akzeptiert?
Wie prüft das Gericht den aktuellen Kontostand? Wird bei der Bundessteuerbehörde eine Auskunft gezogen oder hat der Partner darauf Anspruch?
Danke