Zugewinnausgleich

  • Hallo,


    ich bin seit 30 Jahren verheiratet und trenne mich von meiner Frau. Leider habe ich die damaligen Auszüge nicht mehr.


    Reicht es wenn meine Frau per eidesstattlicher Versicherung abgeben und den Anfangskontostand bestätigen, damit das Gericht es akzeptiert?


    Wie prüft das Gericht den aktuellen Kontostand? Wird bei der Bundessteuerbehörde eine Auskunft gezogen oder hat der Partner darauf Anspruch?


    Danke

  • Hallo,


    Wenn ihr euch einig seid könnt ihr vereinbaren was ihr wollt.


    Ein Zugewinnausgleich muss gar nicht gemacht werden,


    edy

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  • Hey, ich verstehe das auch noch nicht so ganz mit dem Zugewinnausgleich bzw. Ich dachte immer, der muss gemacht werden, damit es keine Benachteiligung gibt (z. B. wenn man Hausfrau war). Oder bringe ich hier etwas durcheinander?

  • Hallo,


    Zugewinnausgleich regelt die Vermögensentwicklung der Partner


    Versorgungsausgleich regelt die Rentenanwartschaft Punkte die während der Ehe erworben wurden


    edy

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  • achso, vielen Dank! Der Versorgungsausgleich ist dann aber ein Muss und hat mit der Gütertrennung und diesen ganzen Angelegenheiten nichts zu tun?

  • richtig,


    wenn du Fragen hast starte ein neues Thema


    edy

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