Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Eltern in ihrem eigenen Haus wohnen und nur ein Elternteil pflegebedürftig wird? Muss das andere Elternteil dann ggf. das Haus verkaufen oder wird erstmal auf das Einkommen der Kinder bzw. Schwiegerkinder Zugriff genommen?
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Hallo Marie-Galante,
Zunächst müssen beide Elternteile sich gegenseitig unterstützen.
Vielleicht gehört das Haus ja auch beiden?
edy
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Hallo lieber Edy,
wenn die Rente von einem Elternteil für die Pflege des anderen nicht reicht, wird dann auf das eigene Haus des einen Elternteils zurück gegriffen oder geht das SA auf die Kinder los?
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Hallo,
zunächst muss das eigene Vermögen eingesetzt werden.
edy
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Nach meinem Kenntnisstand kann der verbleibende Elternteil im Haus (Gemeinsames Eigentung vorausgesetzt) weiterwohnen, bis er selber ein Pflegefall wird.
Natürlich wird das SA versuchen den Regress vom Vermögen einzutreiben. Geht das aktuell nicht, wird das Haus nach dem Tod des verbliebenen Elternteils als Vermögen bewertet und die entstandenen Kosten eingefordert.
Das kann auch schon passieren, wenn der zweite Elternteil ins Heim muss und kein anderes Vermögen mehr vorhanden ist.
Erst wenn alles vom Vermögen der Eltern verbraucht ist, geht es weiter zu den Kindern.So kann ein Erbe schon mal für die Pflege draufgehen. Ist aber besser als EU von den Kindern zu fordern. Denn die Eltern haben hier ja für sich selber vorgesorgt, sicher weil sie es auch konnten.
LG frase
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Hallo lieber Edy,
wenn die Rente von einem Elternteil für die Pflege des anderen nicht reicht, wird dann auf das eigene Haus des einen Elternteils zurück gegriffen oder geht das SA auf die Kinder los?
Solange der pflegebedürftige Elternteil Vermögen hat, ist er doch nicht bedürftig. Daher geht doch auch kein Anspruch gegen dich auf den Sozialhilfeträger über? Würde der SHT dennoch mit Forderungen anklopfen, würde ich mit Hinweis auf das Vermögen ablehnen.
Da der andere Elternteil noch im Haus wohnt, ist das Vermögen zur Zeit zwar nicht verwertbar. Der SHT könnte aber in Vorleistung gehen und sich ins Grundbuch eintragen lassen. Sobald das Vermögen verwertbar ist, geht das Geld zurück an den SHT. Daher Vorsicht bei der Annahme des Erbes!