Ich hätte noch mal eine Frage . Leider finde ich im Netz keine Antwort dazu .
Es ist ja so , das einer Hausfrau kein eigenes Altersvorsorgevermögen zugestanden wird, und dieses voll für den Elternunterhalt herangezogen werden kann . Für die Rentenvorsorge der Ehefrau , hat der Ehemann zu sorgen. Der Hausfrau steht nur ein kleines Schonvermögen zu. Was ich darüber denke lasse ich mal außen, vor
Jetzt folgendes Szenario : Die Eheleute bzw. Ehemann kauft eine Eigentumswohnung . Aber beide werden als Besitzer in das Grundbuch eingetragen, weil Ehemann eben auch will, das seiner Frau diese gehört und damit abgesichert ist. Die Wohnung ist derzeit noch vermietet, soll aber bei Renteneintritt des Ehemannes in ca. 8 Jahren, selbst bezogen werden.
Wie verhält sich das jetzt mit dem Elternunterhalt ? Die Anrechnung der Mieteinnahmen , ist legitim denke ich mal . Aber jetzt hätte Hausfrau , ja auch wieder eigenes/anteiliges Vermögen an der Immobilie ?