Hausfrau - Erwerb ETW fürs Alter - Elternunterhalt

  • Ich hätte noch mal eine Frage . Leider finde ich im Netz keine Antwort dazu .


    Es ist ja so , das einer Hausfrau kein eigenes Altersvorsorgevermögen zugestanden wird, und dieses voll für den Elternunterhalt herangezogen werden kann . Für die Rentenvorsorge der Ehefrau , hat der Ehemann zu sorgen. Der Hausfrau steht nur ein kleines Schonvermögen zu. Was ich darüber denke lasse ich mal außen, vor :(


    Jetzt folgendes Szenario : Die Eheleute bzw. Ehemann kauft eine Eigentumswohnung . Aber beide werden als Besitzer in das Grundbuch eingetragen, weil Ehemann eben auch will, das seiner Frau diese gehört und damit abgesichert ist. Die Wohnung ist derzeit noch vermietet, soll aber bei Renteneintritt des Ehemannes in ca. 8 Jahren, selbst bezogen werden.


    Wie verhält sich das jetzt mit dem Elternunterhalt ? Die Anrechnung der Mieteinnahmen , ist legitim denke ich mal . Aber jetzt hätte Hausfrau , ja auch wieder eigenes/anteiliges Vermögen an der Immobilie ? :S

  • Hallo LoriK,



    Was ist nun die Frage?



    Gruß
    awi

  • Die Frage ist , ob das Sozialamt die Verwertung der Immobilie verlangen könnte ?
    Hätte die Hausfrau Vermögen auf einem eigenen Konto , müsste Sie es ja einsetzen. Auch wenn es auf einem Gemeinschaftskonto liegen würde.


    Das grundsätzliche Problem ist , das der Ehemann das Geld für seine Frau gespart hat , für Ihre Altersvorsorge. Riester ist keine Option, da mietfreies Wohnen angestrebt wird.


    Die Rente des Ehemannes wird nur ca. 1600€ betragen , vor Versicherungsabgaben. Die Ehefrau geht erst 9 Jahre später in Rente . Die gesetzliche Rente liegt nur bei gerade mal 250€ . (ca. 7 Berufsjahre)


    Der Ehemann hat aus Furcht , das das Gesparte für die Ehefrau verwertet werden muss, das ehemals gemeinsame Konto , komplett auf sich umschreiben lassen. Tagesgeld+Depot . War das nötig ? Er möchte unnötige Auseinandersetzungen mit dem Amt möglichst vermeiden.

  • "Karlsruhe (jur). Ehepartner ohne eigenes Einkommen müssen eine eigene Alters-Rücklage gegebenenfalls für die Pflege ihrer Eltern herausgeben. Voraussetzung ist, dass eine ausreichende Altersabsicherung über den anderen Ehepartner besteht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 29. April 2015 entschied (Az.: XII ZB 236/14)."


    Was ist denn eine ausreichende Altersabsicherung ? Hartz4 - Höhe ausreichend ? Die Höhe der Witwenrente ausreichend ?

  • "Karlsruhe (jur). Ehepartner ohne eigenes Einkommen müssen eine eigene Alters-Rücklage gegebenenfalls für die Pflege ihrer Eltern herausgeben. Voraussetzung ist, dass eine ausreichende Altersabsicherung über den anderen Ehepartner besteht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 29. April 2015 entschied (Az.: XII ZB 236/14)."


    Ich kenne das Urteil. Entschieden ist aber noch gar nichts. Der Fall wurde zurück an das OLG gegeben. Es muss nun geprüft werden, ob die Frau im Alter ausreichend abgesichert ist. Ich weiß nicht, ob und wie der ausgegangen ist.


    Was ist denn eine ausreichende Altersabsicherung ? Hartz4 - Höhe ausreichend ? Die Höhe der Witwenrente ausreichend ?
    Zu Gunsten der Eltern muss man sich nicht auf ein Hartz 4 Niveau begeben. Maßstab kann nur der eigene gewohnte Lebensstandard sein.

  • Zählt die Ausbildung auch mit , bei den Berufsjahren ? Dann hätte Sie 9 zusammen.


    Normalerweise wird ab dem 18.Lebensjahr gerechnet.
    Ich glaube aber nicht, dass bei den oben aufgeführten zu erwartenden Renten ein Zugriff auf das Vermögen der Hausfrau möglich ist, es sei denn es ist ein sehr großes Vermögen.

  • Nein , es ist kein riesen Vermögen. Gerade so viel das es für eine kleine ETW ausreicht (50qm) + Rücklagen um diese dann instand zu halten (in Aktien) .


    Vielen Dank für die Antworten :) Ich denke die Zwei werden den Kauf der Wohnung dann wohl wagen. Auch wenn die Mieteinnahmen , dann mit ins Spiel kommen könnten.